Bebauungsplanänderung 05-027-01-01, KG Katzbach (Eibenweg – Freistädter Straße)

J 3 · Ausschussantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 05-027-01-01 in der Katastralgemeinde Katzbach im Bereich Eibenweg und Freistädter Straße. Der Wirkungsbereich wird im Norden durch Radweg und Fußweg, im Osten durch den Eibenweg, im Süden durch die Freistädter Straße und im Westen durch die westliche Grenze der Grundstücke 1203/4 und 1203/6 begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit der Änderung werden alle bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungkatzbacheibenwegfreistädter straßeraumordnungstadtplanungwidmungbauordnungöffentliche einsicht
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Gemeinderat Kühn berichtet über J 3 Bebauungsplanänderung 05-027-01-01, KG Katzbach (Eibenweg – Frei Städter Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-027-01-01, Eibenweg - Freistädter Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 26. Jänner 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 05-027-01-01, Eibenweg - Freistädter Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 05-027-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Radweg, Fußweg (Grst. Nr. 1203/2) Osten: Eibenweg Süden: Freistädter Straße Westen: westl. Grenze der Grst. Nr. 1203/4 und 1203/6 Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 05-027-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Die Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-027-01-01, Eibenweg - Freistädter Straße, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.