Abschluss einer Zusatzvereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung der Bebauungspläne W 111 und W 111/5 in Höhe von insgesamt 418.490 Euro

L 1 · Ausschussantrag · 33. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde eine Zusatzvereinbarung zur Bebauungsplanänderung W 111 und W 111/5 zwischen der Stadt Linz, der ÖBB-Infrastruktur AG und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH. Die Vereinbarung regelt Planungskosten von 20.000 Euro und einen Infrastrukturkostenbeitrag von 398.490 Euro, zusammen 418.490 Euro. Die Einnahmen aus den Planungskosten wurden bereits für das Rechnungsjahr 2025 verbucht, der soziale Infrastrukturkostenbeitrag wird ebenfalls auf der vorgesehenen Finanzposition verrechnet. Die Mehrheit stimmte zu; mehrere Mandatarinnen und Mandatare enthielten sich, weil sie dem konkreten Projekt in dieser Form nicht zustimmen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungraumordnungsvertragplanungskosteninfrastrukturkostenbeitragvertragsraumordnungstadtplanungwohnbauöbb-infrastrukturfinanzenverrechnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag L 1 beinhaltet eine Vereinbarung der Stadt Linz mit der ÖBB-Infrastruktur AG sowie der EBS Wohnungsgesellschaft mbH bezüglich einer Vereinbarung über Planungskosten sowie Infrastrukturkostenbeiträge im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung W 111 und W 111/5. Für die im Zusammenhang mit Bauungsplanänderungen vorgesehenen Abgaben der antragstellenden Organisationen werden hier Planungskosten in der Höhe von 20.000 Euro und Infrastrukturkostenbeiträge in der Höhe von 398.490 Euro an die Antragstellerinnen verrechnet. Der Vertrag liegt dem Antrag bei und ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der aus der Beilage ersichtliche Vertrag über die Planungskosten von 20.000 Euro und den Infrastrukturkostenbeitrag von 398.490 Euro sohin insgesamt 418.490 Euro zwischen der Stadt Linz und der Grundeigentümerin ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (FN 71396w) unter Beziehung der Planungsinteressentin EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz (FN 76841b), wird beschlossen. 2. Die Verrechnung der Einnahmen der Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro erfolgte bereits für das Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung). Die Verrechnung der Einnahmen des sozialen Infrastrukturkostenbeitrages in Höhe von 398.490 Euro erfolgt ebenfalls auf der Finanzposition 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, wir enthalten uns hier. Aber nicht, weil wir gegen Infrastrukturkostenbeiträge wären. Das ist ganz und gar nicht der Fall, denn die finden wir gut. Da wir aber dem konkreten Projekt in dieser Form nicht zustimmen, gibt es konsequenterweise auch hier eine Enthaltung. Ich werde mich beim nächsten Punkt dann ausführlich dazu melden.

Vielen Dank, wir haben genau die gleiche Wortmeldung wie Kollege Potocnik. Wir stehen grundsätzlich solchen Vereinbarungen der Vertragsraumordnung positiv gegenüber. Meistens passieren diese aber im Vorfeld, bevor der konkrete Bebauungsplan vorliegt und festgelegt ist. In diesem Fall kommt das gleichzeitig mit dem geänderten Bebauungsplan, welchen wir auch ablehnen. Ausnahmsweise werden wir deshalb der Vertragsraumordnung und den Vereinbarungen auch nicht zustimmen und uns dann bei L 2 noch einmal inhaltlich zu Wort melden und begründen, warum wir dagegen sind.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ehem. MFG (1), KPÖ (2), LinzPlus (2)