Gewährung einer Subvention an die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz für die Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2022 sowie Mitfinanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst

H 1 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Das Österreichische Rote Kreuz erhält für den ärztlichen Funknotdienst im Rechnungsjahr 2022 eine Subvention von 45.700 Euro. Zusätzlich werden 10.000 Euro zur teilweisen Finanzierung eines Kraftfahrzeugs für den Ärztenotdienst bereitgestellt. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Kosten werden über die vorgesehenen Finanzpositionen im Fonds Rettungsdienste verrechnet. Die Mittel wurden mit Stimmenmehrheit angenommen; die LinzPlus-Fraktion enthielt sich.

Schlagwörter (9):ärztlicher funknotdienstärztenotdienstrote kreuzrettungsdienstesubventionkraftfahrzeuggesundheitsversorgungfinanzierungförderungsrichtlinien
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Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über H 1 Gewährung einer Subvention an die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz für die Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2022 in Höhe von 45.700 Euro sowie 10.000 Euro für die Mitfinanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung der Subvention an das Österreichische Rote Kreuz in Höhe von 45.700 Euro zur Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2022 sowie die Gewährung zusätzlicher Subventionsmittel zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeugs für den Ärztenotdienst in Höhe von10.000 Euro wird genehmigt. Die Stadt gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 45.700 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen) mit dem Funktionsbereich 261 (Funknotdienst) im Fonds 530000 (Rettungsdienste), die Verrechnung der Subventionsmittel zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeugs in Höhe von 10.000 Euro auf der FiPos 1.777000 (Kapitaltransfers an privaten Organisationen) des HP05500 (Sonstige Investitionen) im Fonds 530000 (Rettungsdienste).“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wollte mich schlau machen, wie viele Fahrzeuge der hausärztliche Notdienst in Linz hat und wie die Finanzierung ausschaut. Das war schwierig, mir hat sogar einmal eine Person gesagt hat, sie darf darüber nichts sagen, darüber habe ich mich schon ein bisschen gewundert. Wir enthalten uns hier der Stimme, weil wir nicht genau wissen, ob das wirklich eine städtische Aufgabe ist oder ob die Finanzierung eigentlich nicht anders passieren müsste.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke Herr Bürgermeister, grundsätzlich bin ich für das Rote Kreuz und dafür, dass man das entsprechend finanziert. Ich glaube nur, dass man das insgesamt auf eine andere Basis stellen muss, langfristig zumindest. Ich halte nichts davon, dass man jährlich eine Subvention an eine Institution vergibt, die eigentlich eine Dauerfinanzierung braucht. Ich glaube, dass man beim Roten Kreuz verlangen kann, dass die Frage geklärt wird, wie sich das Rote Kreuz finanziert und welcher Zuschuss insgesamt gebraucht wird. Ich glaube nicht, dass jährliche Subventionen sinnvoll sind.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen.
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung der Subvention an das Österreichische Rote Kreuz in Höhe von 45.700 Euro zur Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2022 sowie die Gewährung zusätzlicher Subventionsmittel zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeugs für den Ärztenotdienst in Höhe von10.000 Euro wird genehmigt. Die Stadt gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 45.700 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen) mit dem Funktionsbereich 261 (Funknotdienst) im Fonds 530000 (Rettungsdienste), die Verrechnung der Subventionsmittel zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeugs in Höhe von 10.000 Euro auf der FiPos 1.777000 (Kapitaltransfers an privaten Organisationen) des HP05500 (Sonstige Investitionen) im Fonds 530000 (Rettungsdienste).“
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wollte mich schlau machen, wie viele Fahrzeuge der hausärztliche Notdienst in Linz hat und wie die Finanzierung ausschaut. Das war schwierig, mir hat sogar einmal eine Person gesagt hat, sie darf darüber nichts sagen, darüber habe ich mich schon ein bisschen gewundert. Wir enthalten uns hier der Stimme, weil wir nicht genau wissen, ob das wirklich eine städtische Aufgabe ist oder ob die Finanzierung eigentlich nicht anders passieren müsste.

Danke Herr Bürgermeister, grundsätzlich bin ich für das Rote Kreuz und dafür, dass man das entsprechend finanziert. Ich glaube nur, dass man das insgesamt auf eine andere Basis stellen muss, langfristig zumindest. Ich halte nichts davon, dass man jährlich eine Subvention an eine Institution vergibt, die eigentlich eine Dauerfinanzierung braucht. Ich glaube, dass man beim Roten Kreuz verlangen kann, dass die Frage geklärt wird, wie sich das Rote Kreuz finanziert und welcher Zuschuss insgesamt gebraucht wird. Ich glaube nicht, dass jährliche Subventionen sinnvoll sind.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.