Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 200.000 Euro im Zusammenhang mit Covid-19 bedingten höheren Reinigungsleistungen sowie höheren Winterdienstkosten aufgrund des überdurchschnittlich starken Winters 2020/2021

J 4 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde eine Kreditübertragung von bis zu 200.000 Euro für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung. Anlass waren nicht planbare Mehrkosten durch erhöhte Reinigungsleistungen, höhere Ablagerungsmengen und -entgelte infolge der COVID-19-Pandemie sowie durch den überdurchschnittlich starken Winter 2020/21. Zusätzlich wurden höhere Ausgaben für Fremdleistungen, Streumaterial und Ablagerungsentgelte als begründet anerkannt. Die Mittel werden von Beteiligungen auf Entgelte für sonstige Leistungen im Fonds Straßenreinigung umgeschichtet. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion angenommen.

Schlagwörter (10):stadtgrünstraßenbetreuungstraßenreinigungwinterdienstreinigungsleistungencovid-19mehrkostenkreditübertragungfinanzenablagerungsentgelte
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Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über J 4 Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 200.000 Euro im Zusammenhang mit Covid-19 bedingten höheren Reinigungsleistungen sowie höheren Winterdienstkosten aufgrund des überdurchschnittlich starken Winters 2020/2021 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Ausgabenüberschreitungen aufgrund von nicht planbaren Kosten für erhöhte Reinigungsleistungen verbunden mit höheren Ablagerungsmengen und -entgelten aufgrund der COVID-19 Pandemie sowie aufgrund höherer Kosten für den zu leistenden Winterdiensteinsatz in Form von höheren Ausgaben für Fremdleistungen, Streumaterial und Ablagerungsentgelte begründet durch den überdurchschnittlich starken Winter 2020/21 wird genehmigt. 2. Die Kreditübertragung in Höhe von max. 200.000 Euro von der FiPos 1.755200 (Transfers an Unternehmen, KUK) mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 429 im Fonds 814000 (Straßenreinigung) wird genehmigt.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.