Autos weg vom Gehsteig: Zweckentfremdung in der Heindlstraße beenden
I 4 · Fraktionsantrag · 23. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Aufhebung des Parkens auf einem Teil des Gehsteigs in der Heindlstraße in Urfahr sollte den Fußweg wieder durchgehend für Fußgängerinnen freimachen. Begründet wurde das mit der Zweckentfremdung des Gehsteigs als Parkfläche, der eingeschränkten Passierbarkeit und der Bedeutung des Abschnitts als Schulweg zur Volksschule 49. In der Debatte wurde dem entgegengehalten, dass es sich um eine Sackgasse mit Parkplatznot handle und der gegenüberliegende Gehsteig sowie andere Wege einen sicheren Schulweg ermöglichten. Kritisiert wurde außerdem, dass die bestehende Genehmigung für das Gehsteigparken aus Sicht der Befürworterinnen die Voraussetzungen für ungehinderten Fußverkehr nicht erfülle und daher überprüft werden sollte. Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt.
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Vielen Dank Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hier muss ich schon ein paar Dinge richtigstellen. Ich bin auch davon überzeugt, dass der Antragsteller die Heindlstraße genau kennt. Ganz so, wie dargestellt, ist es nicht. Wenn ich den Antrag lese, wirkt es so, als ob da eine Straße wäre, die stark frequentiert ist. Dort nimmt man einfach den Gehsteig weg, stellt ein paar Autos hin und die Fußgänger*innen und vor allem die Kinder, Schüler*innen, müssen auf die Straße und sind dadurch gefährdet. Ich möchte gleich vorwegschicken, dass mir die Sicherheit der Menschen ganz besonders am Herzen liegt. Die Situation in der Heindlstraße ist aber eine völlig andere. Die Heindlstraße ist in diesem Bereich eine Sackgasse. Da fahren keine Autos durch. Die Autos, die dort zu- und abfahren, sind hauptsächlich Autos von Anrainer*innen. Vielleicht sind ein paar Pendlerinnen und Pendler dabei, die dann mit der Straßenbahn in die Innenstadt fahren. Der wichtigste Punkt, der aber nicht im Antrag steht, ist, dass es auf der linken Seite einen schönen breiten Gehsteig gibt, wo es keine Einschränkungen gibt. Man kann da wirklich sehr schön durchgehen. Da soll mir bitte jemand erklären, warum ich auf dem linken Gehsteig weniger sicher bin als auf dem rechten Gehsteig. Noch einmal, mir ist die Sicherheit wichtig. Aber ich kenne diese Straße, ich gehe fast täglich dort. Ich habe noch nie irgendein Problem mit der Frequenz gehabt oder dass entgegenkommende Leute auf die Straße ausweichen müssen. Nein, es gibt dort kein Problem. Die parkenden Autos sind wirklich die Autos der Anrainerinnen und Anrainer. Wir haben dort ein Parkplatzproblem und ich denke mir, so wie es jetzt ist, ist es eine gute Lösung. Die Schülerinnen und Schüler haben einen sicheren Schulweg, sie gehen auf dem linken Gehsteig oder sogar in der Linken Brückenstraße. Ich sehe keine Notwendigkeit etwas zu ändern, deshalb wird sich unsere Fraktion der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Vorrednerin hat mir eigentlich alles vorweggenommen. Mir fällt auf, dass die Grünen sich wahrscheinlich den eigenen Antrag oder die Örtlichkeit vorher gar nicht so genau angeschaut haben wie die anderen Fraktionen. Wie erwähnt, ist dort kein Verkehr, das ist eine Sackgasse. Wir haben den gegenüberliegenden Gehsteig. Der Schulweg verläuft auch nicht dort, weil dann müssten die Kinder gegenüber über den großen Kika-Parkplatz weitergehen. Die Anrainer*innen haben mit der Situation überhaupt kein Problem. Die haben nur das Problem, dass sie zu wenig Parkplätze haben, weil es dort eine Parkplatznot gibt. Deswegen wird die ÖVP dagegen stimmen. Danke.
Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, schon die Begriffe Gehsteig, Gehweg und Parkplatz definieren eindeutig, für welche Verwendung diese Einrichtungen vorgesehen sind. Fotos von diesem Bereich, die den Weg in die Medien gefunden haben, belegen, dass durch die Genehmigung des Parkens auf dem Gehsteig durch die zuständige Behörde eine Benutzung des Gehsteiges im eigentlichen Sinne zur Gänze unmöglich gemacht wird. Wenn man davon ausgeht, dass das Parken auf Gehwegen nur dann zugelassen werden darf, wenn genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgänger*innen, gegebenenfalls mit Kinderwagen, und Rollstuhlfahrer*innen, auch mit Bewegungsverkehr bleibt, ist festzuhalten, dass diese Voraussetzungen für eine Genehmigung in der Heindlstraße nicht gegeben sind. Erst recht ist es zum Beispiel Menschen mit einer Gehbehinderung nicht zumutbar, wegen dieser Umstände über die Fahrbahn auf die andere Straßenseite wechseln zu müssen. Außerdem stellt sich die Grundsatzfrage, ob die derzeit geltende Genehmigung durch die Stadt Linz überhaupt rechtskonform ist, wenn keine der dafür nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Die angebliche Begründung der zuständigen Behörde, man habe diese Genehmigung wegen des behaupteten Parkdrucks erteilt, erscheint jedenfalls nicht zulässig, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dem Antrag ist daher zuzustimmen, denn hinsichtlich der allgemeinen Verkehrssicherheit sind in der Bewertung und der darauf basierenden Erteilung von Genehmigungen alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zu berücksichtigen. Da es in Linz laut Anfrage in der Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2024 noch mehrere derartige oder ähnliche Fälle gibt, sollte die Gesamtsituation einer Evaluierung und Verbesserung unterzogen werden. Danke.
Ich kann Sie beruhigen, es liegt kein Verstoß gegen den Rechtsstaat vor.
Danke schön für eure und Ihre Stellungnahmen, ich möchte kurz darauf eingehen. Die Aussage, dass die Anrainer*innen kein Problem haben, würde ich mich ehrlich gesagt nicht machen trauen. Ich kann für mich nicht in Anspruch nehmen, stellvertretend für alle Anrainer*innen zu sprechen. Es ist gleichzeitig Blödsinn, weil ich auch mit einigen Anrainer*innen gesprochen habe, die sehr wohl ein Problem damit haben. Das deutet auch darauf hin, dass ich mir die Situation vor Ort sehr gut angeschaut habe, das vielleicht im Sinne einer Berichtigung. Es geht da natürlich auch stellvertretend um die Priorisierung in der Verkehrspolitik in der Stadt Linz und dass Verkehrsanlagen, die für den Fußverkehr zur Verfügung stehen, anders verwendet werden. Das ist aus unserer Sicht einfach so nicht hinzunehmen. Es ist auch so, wie ich vorher gehört und selbst auch beobachtet habe, dass sehr wohl auch Pendler*innen dort stehen, also nicht nur Anrainer*innen. Man könnte sich auch darum kümmern wollen, dass wirklich nur Platz für Anrainer*innen zur Verfügung steht, dann ist vielleicht das Argument des Parkdruckes auch nicht so ein großes. Wir sehen es aber in erster Linie tatsächlich aus verkehrspsychologischer Sicht, wenn man sagt: Warum sollen Kinder - die im Übrigen sehr wohl diesen Weg Richtung Schule nehmen - die Straßenseite wechseln müssen, nur weil der Gehsteig zweckentfremdet ist? Das könnte ich, wenn ich dort wohnen würde, meinem eigenen Kind nicht erklären. Ich würde es auch nicht wollen und würde das auch niemand anderem zumuten. Aus dieser Sicht ist dieser Antrag gestellt. Ich akzeptiere natürlich, dass es hier keine Mehrheit dafür gibt. Aber ich bitte um Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: abgelehnt
Der Antrag wird mehrstimmig abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (22), FPÖ (9), NEOS (1) Gegenstimme: ÖVP (10)