Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-055-01-00, KG Linz (Harrachstraße - Dinghoferstraße)

I 2 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 01-055-01-00 für das Gebiet Harrachstraße, Dinghoferstraße, Mozartstraße und Fadingerstraße in der Katastralgemeinde Linz. Der Plan legt den Wirkungsbereich fest und ersetzt die bisher rechtswirksamen Bebauungspläne in diesem Bereich. Im Zuge der Beratung wurde über den Umgang mit einem bestehenden Gebäude, mögliche Neubau- oder Sanierungsabsichten, den Schutz von Grün und Innenhofboden sowie über die Frage von Parkplätzen und Tiefgaragen diskutiert. Die Verordnung tritt mit der Kundmachung in Kraft und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanstadtplanunginnenstadtharrachstraßedinghoferstraßegrünrauminnenhofschutzparkplätzetiefgarageneubau
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Stadtrat Prammer berichtet über I 2 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-055-01-00, KG Linz (Harrachstraße - Dinghoferstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-055-01-00, Harrachstraße - Dinghoferstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 9. November 2023 betreffend Bebauungsplan 01-055-01-00, Harrachstraße - Dinghoferstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-055-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Harrachstraße Osten: Dinghoferstraße Süden: Mozartstraße Westen: Fadingerstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-055-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, da zumindest meines Verständnisses nach, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit hier ein Gebäude - welches in einem späteren Antrag, der dann von der FPÖ vorgelegt wird - als ein nicht denkmalgeschütztes Jugendstilhaus tituliert werden könnte und abgerissen wird. Im Antrag geht es darum, dass die Ärztekammer ein Ausbildungszentrum errichten will, was grundsätzlich eine gute Sache ist. Das soll in der Harrachstraße 36 erfolgen. Dort steht meines Wissens ein nicht denkmalgeschütztes Jugendstilhaus, das seit einigen Jahren leer steht und von der Ärztekammer erworben wurde. Nach meiner Interpretation des Antrags ist nicht mit hundertprozentiger Sicherheit feststellbar, ob die Errichtung eines Ausbildungszentrums durch eine Sanierung dieses Gebäudes passieren wird oder durch den Abriss und den darauffolgenden Neubau umgesetzt wird. Angesichts dessen, wie in den vergangenen Jahren in Linz mit historischer Bausubstanz umgegangen wurde, sehe ich hier eigentlich einen drohenden Abriss. Ich finde das insofern spannend, als wir dann später durch den Antrag der FPÖ noch einmal konkreter über dieses Thema sprechen werden. Wir werden uns jedenfalls enthalten.

Danke schön, ja, das Thema ‚Parkplätze‘ ist heute schon einmal thematisiert worden und wird allgemein recht viel diskutiert und viel kritisiert. Wenn es dann aber einmal um die Neuerfassung eines Bebauungsplanes geht, wo wir eigentlich einen zentralen Einfluss haben, wird das Thema ‚Umgang mit parkenden Autos‘ aus unserer Sicht nicht ganz vollständig durchdacht. Wir sind absolut für Begrünung und auch für Baumerhaltung und Baumbepflanzung. Aber wenn wir es schaffen wollen, in Zukunft die parkenden Autos großteils unter die Erde zu bringen, ist für uns die Verhältnismäßigkeit in dem Fall - weil es sich nur um einen Baum handelt und dadurch die Tiefgarage nicht gebaut wird - nicht gegeben. Wir enthalten uns.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, lieber Clemens, du kannst hier, glaube ich, von einem Neubau ausgehen. Ich pflichte dir bei, das ist problematisch und ein eigenartiger Widerspruch zu dem Antrag der heute noch auf der Tagesordnung steht. Uns stört aber auch, dass es eine typische Anlasswidmung ist. Der rechtswirksame Bebauungsplan ist gerade einmal acht Jahre alt und uns stört auch, dass hier der gewachsene Boden im Innenhof nicht noch viel radikaler geschützt wird. Ja, es gibt eine kleine Verbesserung im zukünftigen Bebauungsplan. Wir denken aber, dass gerade in der Innenstadt der gewachsene Boden und die Innenhöfe radikal geschützt werden müssen, um Kühlung und große Bäume usw. zu ermöglichen.

Vielen Dank, Frau Vizebürgermeisterin, es ist schon viel Kritik geübt worden, ich kann mich dem auch anschließen. Natürlich sehe ich das anders als die ÖVP. Es ist nicht so, dass jetzt zu wenig Parkplätze kommen, sondern es werden mehr Parkplätze sein. Wir sehen das eher nicht mehr mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung vereinbar, wenn man wieder mehr Autoverkehr in die Innenstadt bringt. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist gegeben, es spricht nichts dagegen, noch radikaler zu schauen, dass man die Parkplätze wegbekommt und nicht noch mehr schafft. Genau das tut aber leider diese Bebauungsplanänderung, weil Tiefgaragen vorgesehen sind. Das ist unser Grund, warum wir uns enthalten werden.

Gleich zum Kollegen Schmida, Tiefgaragen sind nicht vorgesehen, sie werden de facto ermöglicht durch eine Unterbauung, dort, wo die Unterbauung nicht verhindert wird. Das heißt aber nicht, dass wir in den Bebauungsplänen und in den Innenhöfen Tiefgaragen vorschreiben oder sie vorsehen. Das ist das Eine. Zum Zweiten – ich fühle mich in unserer Arbeit und in der Arbeit der Stadtplanung bestärkt, wenn die ÖVP meint, das Grün wird zu viel geschützt und die KPÖ und Kollege Potocnik meinen, das Grün wird zu wenig geschützt. Ich glaube, wir haben hier einen sehr guten Mittelweg gefunden, beide Ansichten zu berücksichtigen. Wir haben in der Ausarbeitung des Plans extra noch einmal eine Zusatzrunde gedreht, um einen Baum extra nicht unterbauen zu lassen. Das war ursprünglich falsch eingezeichnet, es hat einen Planungsfehler gegeben und wir haben das extra noch einmal berücksichtigt. Ich glaube, dass wir hier sehr behutsam vorgegangen sind. Zu Gemeinderat Brandstetter: Du hast mehrmals gemeint ‚deines Wissens‘, offensichtlich ist dein Wissen in diesem Bereich noch etwas ausbaufähig, vor allem, weil du glaubst, dass wir durch diesen Beschluss einen Abbruch genehmigen oder nicht. Ein Abbruch ist ein baubehördliches Verfahren, das wird im Bauverfahren entschieden. Die Eigentümer könnten auch jetzt schon, mit dem bestehenden Bebauungsplan, den Antrag stellen, abzureißen. Es ist nur die Frage, was man dann dort bauen kann. Das werden wir heute beschließen. Aber ich lade dich ein – nachdem du, glaube ich, meines Wissens, noch nie bei uns bzw. bei mir im Ausschuss warst – auch einmal im Ausschuss vorbeizukommen, dann kannst du deinem Wissen ein bisschen auf die Sprünge helfen. Dann wirst du vielleicht auch erfahren, was ein Bebauungsplan ist, was ein Flächenwidmungsplan ist und was wir im Gemeinderat überhaupt so machen. Das wäre vielleicht auch für dich interessant. Ich ersuche um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (1) sowie Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.