Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Posch (Auhirschgasse 55)

I 1 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung von Änderungsplänen zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Auhirschgasse 55 in der Katastralgemeinde Posch. Der Wirkungsbereich wird durch Aumühlbach, Golfplatz, Auhirschgasse und die südliche Grenze bei Auhirschgasse 55 abgegrenzt. Mit der Verordnung werden die bisherigen Planfestlegungen im betroffenen Bereich aufgehoben; die Pläne liegen zur öffentlichen Einsicht auf und treten mit der Kundmachung im Amtsblatt in Kraft. In der Debatte wurden vor allem der Verlust von Grünflächen, die Versiegelung sowie natur- und umweltschutzfachliche Einwendungen gegen die Flächenwidmungsplanänderung kritisiert. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Enthaltungen der MFG-Fraktion und von Gemeinderat Brandstetter sowie Gegenstimmen von Die Grünen, KPÖ und LinzPlus.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptraumordnungposchauhirschgassegrünflächenversiegelungnachverdichtungumweltschutzstadtplanungverordnung
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Gemeinderat Hubmann berichtet über I 1 Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Posch (Auhirschgasse 55) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nummer 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nummer 2, Auhirschgasse 55, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Auhirschgasse 55 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Aumühlbach Osten: Golfplatz Süden: südlich Auhirschgasse 55 Westen: Auhirschgasse Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 206 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen ich beziehe mich auf die Anträge I 1 und I 2, also auf die Auhirschgasse und die Schachermayerstraße, bei beiden Anträgen geht es um Flächenwidmungsplanänderungen. Wir glauben, dass die natur- und umweltschutzfachlichen Stellungnahmen und Einwendungen sehr ernst zu nehmen sind, zumal wiederum bestehende Grünflächen versiegelt werden. Ich möchte noch etwas zur Schachermayerstraße sagen. Das Areal der Firma Schachermayer hat eine Fläche von rund 80.000 Quadratmeter und wir sind der Meinung, dass es möglich sein sollte irgendwo am Areal in die Höhe zu bauen, anstatt wieder eine Grünfläche zu versiegeln. Wir denken, dass Nachverdichtung nicht nur für den Wohnbau, sondern auch für Industrie und Gewerbe gelten sollte. Wir werden deshalb gegen diese beiden Anträge stimmen. Danke“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, danke Michael für die Ausführung. Wir enthalten uns bei den Anträgen I 1 und I 2 aus ähnlichen bzw. zum Teil gleichen Gründen bzw. geben wir eine Gegenstimme ab, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Den Tagesordnungspunkten I 3 und I 4 stimmen wir zu.“ Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Die Grünen werden sich bei den Tagesordnungspunkten I 1 und I 2 ebenfalls dagegen aussprechen. Beim Tagesordnungspunkt I 1, sehen wir nicht, dass das eine Arrondierung des Siedlungsgebietes ist, sondern eigentlich einen Siedlungssplitter im Grünzug darstellt. Beim Tagesordnungspunkt I 2 sind wir der Meinung, dass das Begleitgrün an der Autobahn in Salamitaktik angeknabbert wird, was aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Wir schließen uns der Allianz der Umweltschützer an und enthalten uns in allen vier Tagesordnungspunkten der Stimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hubmann: „Ich denke, dass die Diskussion der vorgebrachten Argumente im Ausschuss ausführlich stattgefunden hat und diese in den Stellungnahmen entsprechend berücksichtigt sind. In diesem Sinn nehme ich kein inhaltlich wertendes Schlusswort in Anspruch. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nummer 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nummer 2, Auhirschgasse 55, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Auhirschgasse 55 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 206 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Aumühlbach Osten: Golfplatz Süden: südlich Auhirschgasse 55 Westen: Auhirschgasse Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 206 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen ich beziehe mich auf die Anträge I 1 und I 2, also auf die Auhirschgasse und die Schachermayerstraße, bei beiden Anträgen geht es um Flächenwidmungsplanänderungen. Wir glauben, dass die natur- und umweltschutzfachlichen Stellungnahmen und Einwendungen sehr ernst zu nehmen sind, zumal wiederum bestehende Grünflächen versiegelt werden. Ich möchte noch etwas zur Schachermayerstraße sagen. Das Areal der Firma Schachermayer hat eine Fläche von rund 80.000 Quadratmeter und wir sind der Meinung, dass es möglich sein sollte irgendwo am Areal in die Höhe zu bauen, anstatt wieder eine Grünfläche zu versiegeln. Wir denken, dass Nachverdichtung nicht nur für den Wohnbau, sondern auch für Industrie und Gewerbe gelten sollte. Wir werden deshalb gegen diese beiden Anträge stimmen. Danke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, danke Michael für die Ausführung. Wir enthalten uns bei den Anträgen I 1 und I 2 aus ähnlichen bzw. zum Teil gleichen Gründen bzw. geben wir eine Gegenstimme ab, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Den Tagesordnungspunkten I 3 und I 4 stimmen wir zu.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Die Grünen werden sich bei den Tagesordnungspunkten I 1 und I 2 ebenfalls dagegen aussprechen. Beim Tagesordnungspunkt I 1, sehen wir nicht, dass das eine Arrondierung des Siedlungsgebietes ist, sondern eigentlich einen Siedlungssplitter im Grünzug darstellt. Beim Tagesordnungspunkt I 2 sind wir der Meinung, dass das Begleitgrün an der Autobahn in Salamitaktik angeknabbert wird, was aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist. Danke.

Wir schließen uns der Allianz der Umweltschützer an und enthalten uns in allen vier Tagesordnungspunkten der Stimme.

Ich denke, dass die Diskussion der vorgebrachten Argumente im Ausschuss ausführlich stattgefunden hat und diese in den Stellungnahmen entsprechend berücksichtigt sind. In diesem Sinn nehme ich kein inhaltlich wertendes Schlusswort in Anspruch. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.