Verpflichtende Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Aufstockungen sowie Verordnungsermächtigung für kommunale Stellplatzvorschriften und Möglichkeit zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe - Resolution
E 2 · Ausschussantrag · 31. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird eine Verordnungsermächtigung für Gemeinden, damit in Oberösterreich Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Aufstockungen verpflichtend vorgeschrieben werden können; alternativ soll eine unmittelbare gesetzliche Pflicht geschaffen werden. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Energiewende voranzutreiben, die Energieautarkie zu erhöhen und den Weg zur Klimaneutralität bis 2040 zu unterstützen. Zugleich soll das Raumordnungs- oder Baurecht den Gemeinden mehr Spielraum bei kommunalen Stellplatzvorschriften geben, damit sie situationsbezogen von den Vorgaben des Oö. Bautechnikgesetzes abweichen können. Zusätzlich wird eine Ausgleichsabgabe für nicht realisierte Stellplätze verlangt, wobei auch eine deutliche Erhöhung des Betrags für die Nachsicht eines Stellplatzes gefordert wird. Der Oö. Landtag wurde ersucht, diese rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen; beide Punkte wurden mehrheitlich angenommen.
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Danke Frau Vizebürgermeisterin, ich habe es im Ausschuss schon angekündigt. Wir bitten um eine getrennte Abstimmung dieser zwei doch sehr unterschiedlichen Resolutionspunkte. Ich möchte zuerst etwas zur Solarpflicht sagen. Herr Bürgermeister hat es schon erwähnt, der Weg über die Ediktalverordnung ist misslungen. Herr Bürgermeister hat sozusagen sehr vornehm juristisch begründet, warum das Land so sieht. Ich möchte noch eine politische inhaltliche Begründung nachliefern. Wenn es um ordnungspolitische Fragen geht, für die das Land als Gesetzgeber die Verantwortung hat, fällt insgesamt auf, dass das Land oft auf der falschen Seite steht. Der Schutz der Allgemeinheit, der Denkmalschutz, der Schutz des Ortsbildes oder die Dringlichkeit des Umweltschutzes werden hintangestellt. Das Land agiert eigentlich sehr oft im Sinne der Immobilienwirtschaft und der Eigentümer*innen der Immobilien – zulasten einer nachhaltigen Entwicklung. Das haben wir auch hier gesehen. Aber es gibt natürlich einen Handlungsspielraum, den die Stadt hätte. Dieser liegt im Bebauungsplan und in Bebauungsplanänderungen. Das hat unser Antrag ein bisschen ins Rollen gebracht. Es ist natürlich richtig, dass das immer nur neue Bebauungspläne betrifft und es ein viel zu langsamer Weg ist, wenn man die Energiewende vorantreiben möchte. Ich habe gehört, dass die Energiewende mehr in der Praxis verankert werden soll. Wir haben heute noch zwei sehr große Bauvorhaben auf der Tagesordnung. Bei diesen steht die Verankerung der Solarpflicht aber nicht im Bebauungsplan, sondern wurde wieder ausgelassen. Das wäre aber jetzt schon möglich, darum appellieren ich erneut an die Planung und die Politik, das auch wirklich umzusetzen. Ich möchte noch etwas erwähnen, das ich auch schon öfter im Ausschuss gesagt habe. Hier ist noch einmal der richtige Moment dafür. In der Resolution ist wieder nur von Photovoltaik (PV) die Rede. Nur das Forcieren von Photovoltaik ist gewollt. Es gibt aber auch thermische Solarkollektoren, die einen viel größeren Wirkungsgrad haben. PV-Anlagen haben 20, 25 Prozent Wirkungsgrad, thermische Solarkollektoren sind bei 70, 80 Prozent. Das heißt, man braucht nur eine viel kleinere Fläche um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen. Insofern sollte man nicht ausschließlich diese Umsetzung vom Land fordern, sondern sollte beides möglich machen, wie das in Deutschland sehr oft in rechtlichen Vorgaben steht. Der Mix macht es aus. Wenn schon ökologische Energiegewinnung durch den*die Bauherr*in passiert, sollte man ihnen die Entscheidung überlassen. Bei der Stellplatzresolution werden wir uns enthalten. Wir glauben nämlich, dass es verkehrspolitisch in die falsche Richtung geht, auch wenn es anders formuliert ist. Diese Resolution setzt nur auf die betriebswirtschaftliche Logik der Bauherr*innen, statt auf eine zukunftsorientierte Ordnungspolitik. Diese Ausgleichsabgabe, die die Bauträger*innen bezahlen müssen, wenn bei Neubauten, Zubauten oder bei Widmungsänderungen weniger oder keine Stellplätze vorgesehen sind, ist für uns der falsche Anreiz. Nicht der Verzicht auf KFZ-Stellplätze sollte bestraft werden, sondern der übermäßige Neubau. Das eigentliche Problem dahinter geht auf die Reichsgaragenordnung aus dem Dritten Reich und alle Nachfolgeregelungen zurück, die sich die Länder dann gegeben haben. Stellplatzverordnungen, die Stellplätze pro Wohneinheit vorsehen, stammen aus einer Zeit, wo der motorisierte Individualverkehr die unhinterfragte Norm war. Angesichts der heutigen Herausforderungen, wie Klimakrise, Bodenversiegelung, Mobilitätswende, Stadt der kurzen Wege, ist diese Verordnung schlichtweg überholt und man müsste sich davon verabschieden. Die rechtlichen Grundlagen liegen also nur auf der Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen. Unserer Meinung nach bleibt damit der Fokus weiter auf dem Auto, statt auf klimafreundlicher, sicherer und menschenorientierter Mobilität. Dabei ist es völlig egal, ob die Stellplätze unter der Erde in Tiefgaragen oder über der Erde auf öffentlichem Grund oder Boden entstehen. Man sollte einen Paradigmenwechsel anstreben und das auch vom Land verlangen. Das sehen wir in dieser Resolution nicht. Darum die Enthaltung beim zweiten Teil. Danke.
Danke für das Wort, sehr geehrte Damen und Herren, vor nicht allzu langer Zeit waren Meldungen über Stromausfälle im Süden von Linz in den Medien. Die Begründung für Ausfälle sind meist zweifelhaft, denn - ich zitiere Christian Morgenstern - ‚Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.‘ Ein Ausbau der erneuerbaren Energie ist gut, aber es müssen auch jene Investitionen getätigt werden, die eine Netzstabilität sicherstellen. Es kommen ganz erhebliche Aufwendungen auf uns zu, die enorme Energieverteuerungen nach sich ziehen werden. Aber darüber darf nicht und wird nicht geredet. Die Kosten für den Ausbau der Stromnetzstabilität werden bis 2030 20 Milliarden Euro und bis 2040 44 bis 53 Milliarden Euro kosten. Die Haushaltsbelastung bei den Netzgebühren wird sich bis zum Jahr 2030 verdoppeln. Die Nutzung erneuerbarer Energien halte ich grundsätzlich für sehr positiv, möchte aber schon deutlich darauf hinweisen, dass die Netzstabilität mindestens so wichtig ist wie der Ausbau erneuerbarer Energien. Ich würde dringend raten, diesbezüglich auch vonseiten der Stadt entsprechende Schritte zu unternehmen. Danke.
Dankeschön, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn möchte ich festhalten, dass eine Dachbegrünung etwas anderes ist als PV-Flächen auf Dächern. Das hat auch ganz andere Auswirkungen. Bei diesem Thema geht es jetzt wieder um Klimaschutz. Es sollen irgendwelche Klimaziele erreicht werden. Ja, Klimaschutz kann man machen, aber immer mit Maß und Ziel und Hausverstand. Ich weiß, das ist ein bisschen ein Reizwort, aber irgendwie hat man das Gefühl, dass man mit Zwang versucht, utopische Klimaziele zu erreichen, indem man die Eigentumsfreiheit ganz massiv beschneidet. Das sogar, obwohl man mittlerweile weiß, dass die Instabilität der Netze, vor allem aufgrund von PV-Anlagen, massiv voranschreitet. Da spreche ich jetzt etwas an, was mein Vorredner schon erwähnt hat. Teilweise müssen Kraftwerke, auch Gaskraftwerke, weggeschaltet oder zugeschaltet werden. Das erzeugt hohe Kosten und ist in Wahrheit ein Wahnsinn. Zudem muss berücksichtigt werden, dass erst kürzlich medial bekanntgegeben wurde, dass PV-Anlagenbetreiber vermutlich künftig sogar draufzahlen müssen, wenn sie Strom einspeisen. Im Endeffekt zahlt man dann doppelt drauf und die Kosten bleiben beim potenziellen Mieter hängen. Im zweiten Punkt geht es um die Stellplatznachweise und wie viele Stellplätze pro Wohn- einheit errichtet werden. Auch hier ist der Trend zu erkennen, dass man immer mehr von einem Stellplatz pro Wohnung wegkommt. Das erzeugt dann erst recht hohen Parkplatzdruck. Wenn man dem jetzt nachkommt, haben wir die Sorge, dass man damit Tür und Tor öffnet und der Parkplatzdruck erst wieder steigt. Künftig sollte man sich dann von den Parkplätzen, die grundsätzlich notwendig wären, freikaufen. Das Geld wird dann, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, irgendwo im Budget versickern. Darum werden wir uns bei beiden Punkten enthalten.
Vielen herzlichen Dank, sehr geehrte Damen und Herren, auch wir sind für die getrennte Abstimmung. Wir haben aber das genau gegenteilige Stimmverhalten der KPÖ. Wir lehnen die verpflichtende Photovoltaikanlage ab, unterstützen aber die Änderung bei der Stellplatzverordnung. Warum? Wir sind dafür, dass Photovoltaikanlagen gebaut werden. Wir brauchen diese, das ist keine Frage. Wir sind aber gegen eine Verpflichtung. Denn was bedeutet diese Verpflichtung in der Praxis? Wenn ein*e Bauträger*in verpflichtet wird, eine PV-Anlage zu errichten, wird er*sie die Kosten nicht selbst tragen, sondern an die Mieter*innen weitergeben. Das heißt, dass wir statt einer Mietpreisbremse eine versteckte Mieterhöhung bekommen. Das bei ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. Wir sagen Ja zu Photovoltaik, aber Nein zur Zwangsbeglückung. Der*die Bauherr*in soll frei und selbst entscheiden können. Das ist zudem ein zutiefst liberaler Grundgedanke. Ich rede hier noch gar nicht von den technischen Folgeproblemen, wie der Netzauslastung oder der Frage nach Speicherlösungen, die mitbedacht werden müssten. Mein Vorredner hat es auch erwähnt. In Zukunft muss auch für die Einspeisung bezahlt werden. Die Änderung der Stellplatzverordnung tragen wir mit. Hier sehen wir eine sachliche und sinnvolle Weiterentwicklung. Danke.
Liebe Kolleg*innen aus dem Linzer Gemeinderat, wir halten nichts davon, privaten Häuslbauer*innen Photovoltaikanlagen verpflichtend vorzuschreiben. Warum ist das so? Wenn zum Beispiel vor Ort die passenden Gegebenheiten nicht existieren, wenn ein benachbartes Gebäude das Haus überragt und Schatten wirft oder Bäume davor stehen, macht es nicht überall Sinn, Photovoltaik zu errichten. Wir haben es schon von den Vorrednern gehört, auch von der Infrastruktur her ist es nicht immer möglich, ins Stromnetz einzuspeisen. Es wird zudem viel nachverdichtet, aufgestockt oder neu gebaut. Vielmehr sollten wir bedenken, auch Alternativen wie Solaranlagen zuzulassen, denn auch durch diese lässt sich, im Hinblick auf die Heizung oder die Warmwasseraufbereitung, CO₂ einsparen. Damit sind wir nicht von Infrastruktur wie einem funktionierenden Stromnetz abhängig. Lassen wir doch bitte den privaten Häuslbauer*innen Wahlfreiheit. Zum Thema Stellplatzregelung möchten wir festhalten, dass wir die Idee prinzipiell sehr gut finden. Wir würden uns aber wünschen, dass diese Ausgleichsabgabe bei einer Stellplatznachsicht zweckgebunden ist. Hier könnte man das Geld dann zum Beispiel in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur oder in die schon oft besprochene Errichtung von Quartiersgaragen investieren. Ein Vorbild hierfür wäre die Stadt Wien. Wenn es zu einer getrennten Abstimmung kommt, möchte ich für die ÖVP folgendes Abstimmungsverhalten avisieren: Bei Punkt eins werden wir uns enthalten und zu Punkt zwei gibt es von uns eine Zustimmung. Danke.
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte schon ein bisschen etwas richtigstellen. Es geht bei diesem Antrag grundsätzlich um eine Resolution an das Land, damit die Stadt Linz eine Ordnungsermächtigung bekommt. Das heißt, dass wir mehr Flexibilität bekommen, wie wir etwas ausgestalten wollen. Wir diskutieren noch nicht darüber, wie das genau ausgestaltet wird, wie viele Quadratmeter PV-Anlagen wir brauchen und wer überhaupt anschließen muss, ob das nur Wohnbauten, Gewerbebauten oder was auch immer betrifft. Auch bei den Stellplätzen ist es so, dass nicht drinnensteht, wie das gehandhabt wird. Es geht nur darum, dass wir die Möglichkeit vom Land bekommen, selbst entscheiden zu können, wie wir so etwas ausgestalten möchten. In einigen anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg gibt es das bereits. Wir diskutieren vollkommen am Antrag vorbei. Von uns gibt es eine klare Zustimmung. Ich glaube, wir sollten uns diese Möglichkeiten holen und dann, wie im Ausschuss kurz angesprochen, diskutieren und Regelungen festlegen, wie es handzuhaben ist. Es gibt natürlich viel zu berücksichtigen, wie Einspeisung, Koppelungen an Speicher, et cetera. Es gibt Möglichkeiten, die man sich alle ansehen muss, aber das steht in diesem Antrag eigentlich nicht drinnen. Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Wesentlichen hat Markus Rabengruber genau das gesagt, worum es geht. Wir reden darüber, dass wir die Möglichkeit bekommen, diese Dinge in unserer Stadt selbst zu regeln. Aus diesem Grund werde ich zustimmen. Lieber Norbert Obermayr, in deine Richtung möchte ich sagen, dass es nicht verboten ist, über Netzausbau zu sprechen. Du hast es auch gerade getan. Das ist ein riesiges Thema, das sehr viele Menschen beschäftigt. Insofern ist es nichts Neues, dass diese Herausforderung in dieser Transformation zu bewältigen ist. Ich möchte noch einen grundsätzlichen Gedanken teilen. Wir geben jährlich circa zehn Milliarden Euro aus, um fossile Energie einzukaufen. Das ist Wertschöpfung und Geld, das in andere Länder fließt. Mein Hausverstand sagt, dass wir die Energie bei uns selbst erzeugen sollten, die Jobs bei uns selbst haben sollten und dass wir dadurch einfach autonomer und unabhängiger werden. Das kann langfristig nur gut für uns sein. Dankeschön.
Ich möchte noch kurz auf zwei Themen eingehen. Kollege Rabengruber hat sehr gut zusammengefasst, warum wir die Verordnungsermächtigung wollen und welche Rahmen-möglichkeiten wir dadurch erhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir das im Ausschuss eigentlich schon diskutiert haben. Ich bilde mir ein, dass wir das so besprochen haben, dass es jeder halbwegs verstanden hat. Offensichtlich war das nicht der Fall, da die Ausgestaltung wieder ein paar Mal Thema war. Wenn wir die Verordnungsermächtigung haben und uns darüber einig sind, können wir bei der PV-Verpflichtung darüber diskutieren, wie wir das ausgestalten wollen. Wir sind bei der Ediktalverordnung davon ausgegangen, dass wir damit den Eigenbedarf decken und nicht, dass Menschen verpflichtet werden, etwas einzuspeisen. Damit würden wir wahrscheinlich rechtlich an unsere Grenzen kommen, wenn wir Hausbetreiber*innen oder Eigentümer*innen dazu verpflichten, mit einem Netzbetreiber einen Vertrag zu schließen. Das können wir nicht. Der Verfassungsgerichtshof würde wahrscheinlich auch sagen, dass das nicht geht. Wir könnten sie aber dazu verpflichten, wenigstens so viele Anlagen zu installieren, dass der Eigenbedarf, oder zumindest ein Teil davon, gedeckt ist. Darüber kann man diskutieren. Wir haben nie davon gesprochen, dass diese PV-Anlagen dazu dienen sollen, in das Netz einzuspeisen. Kollege Danner, natürlich ist eine PV-Anlage keine Dachbegrünung. Diese hat statisch und finanziell ganz andere Auswirkungen als eine PV-Anlage. Man kann schon einem Kind erklären, dass das zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Aber den qualitativen Unterschied erkenne ich nicht. Wieso haben wir damals Eigentümer*innen von Häusern vorgeschrieben, eine Dachbegrünung zu errichten? Damals waren wir uns einig, dass so eine Vorschrift für Begrünungen, für das Mikroklima und auch für die Stadt notwendig ist. Genauso sehen wir es bei PV-Anlagen. Ihr sagt, Dachbegrünungen sind gut, die können wir den Eigentümer*innen zumuten, aber PV-Anlagen sind ein Teufelszeug und zu teuer. Damals kam der Vorschlag von eurem Kollegen Markus Hein und jetzt ist er von mir. Das wird wahrscheinlich der Unterschied sein. Ich ersuche um Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Punkt 1 des Antrages wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ÖVP (11), FPÖ (9), NEOS (2) Punkt 2 des Antrages wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9), Gemeinderat DI Dr. Obermayr/ehem. MFG, KPÖ (2)