Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer betreffend 'Neuer Flächenwidmungsplan und Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)'

7 · Anfrage · 18. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Überarbeitung des Flächenwidmungsplans und des Örtlichen Entwicklungskonzepts in Linz soll 2025 beginnen; das Verfahren ist für 2027 bis 2028 vorgesehen. Anlass ist die Frage, wie die langfristige Stadtentwicklung nach dem 2013 beschlossenen Planungsrahmen weitergeführt wird und wie häufige punktuelle Änderungen in ein neues Gesamtkonzept einfließen. Als Grundlage werden die Vorgaben des Oö. Raumordnungsgesetzes, umfangreiche Grundlagenforschung, die Einbindung der Planungsträger und die Berücksichtigung aktueller Gemeinderatsbeschlüsse genannt. Die Bevölkerung soll über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus beteiligt werden, wobei die Beteiligungsformen an das neue Verfahren angepasst werden. Die städtebaulichen Überlegungen zur Interdisciplinary Transformation University Austria sollen in die Erarbeitung des neuen ÖEK aufgenommen werden.

Schlagwörter (10):flächwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptraumordnungstadtentwicklungbürgerbeteiligunggrundlagenforschungbebauungsplanstädtebauit:uplanung
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, der aktuell gültige Flächenwidmungsplan (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) wurde 2013 beschlossen und ist grundsätzlich bis 2023 gültig. Trotzdem wurden in den letzten Jahren laufend viele gültige Flächenwidmungen, Bebauungspläne und das ÖEK anlassbezogen, für ein konkretes Projekt, verändert. Das ist nicht im Sinne des einstimmigen Beschlusses, des zehn Jahre gültigen gesellschaftlichen Vertrags, der in einem mehrjährigen Prozess zusammen mit der Bevölkerung entstanden ist. 1. Wann ist geplant, den aktuell gültigen Flächenwidmungsplan (und das Örtliche Entwicklungskonzept) zu überarbeiten? 2. Wie ist das geplant? Was ist der Prozess dazu? Was ist der Zeitplan? Mit welchen Kosten wird gerechnet? 3. Wie wird die Bevölkerung - oft Experten vor Ort - eingebunden? 4. Wie und welche Grundlagen werden dazu erhoben? 5. Wie werden die städtebaulichen Überlegungen zur Interdisciplinary Transformation University Austria (IT: U), die ja bereits starten, in diesen gesamtheitlichen Prozess einfließen?“
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Die letzte Frage von Gemeinderat Lorenz Potočnik von LinzPlus betrifft den Flächenwidmungsplan bzw. das Örtliche Entwicklungskonzept. In seiner Einleitung stellt Gemeinderat Potočnik leider - wieder einmal, muss man sagen - Behauptungen auf, die grundlegend falsch sind und die ich daher auch nicht unwidersprochen lassen kann. Er behauptet, dass das ÖEK, also das Örtliche Entwicklungskonzept 2013 vom Gemeinderat beschlossen worden sei. Ja, das ist richtig. Falsch ist hingegen, dass es nur bis 2023 gültig sei. Wenn das so wäre, dann hätten wir heute, am 13. Dezember 2023, schon ein veritables Problem. Das Land Oberösterreich hat aber im Rahmen seiner Raumordnungsnovelle 2021 den Geltungszeitraum von örtlichen Entwicklungskonzepten auf 15 Jahre verlängert. Das heißt, wir haben noch fünf Jahre Zeit zur Erarbeitung des neuen ÖEK. Zum anderen behauptet Gemeinderat Potočnik, Änderungen von Flächenwidmungen, Bebauungsplänen und des Örtlichen Entwicklungskonzepts würden nicht im Sinne des ÖEK-Beschlusses des Gemeinderats sein. Der Hobbyjurist Potočnik bezeichnet den Vertrag den wir hier im Gemeinderat beschlossen hätten als ‚gesellschaftlichen Vertrag‘. Selbstverständlich können die verschiedenen Planungsinstrumente auch auf Anregung von Bürger*innen geändert werden und nicht nur von Amts wegen. Das ist gesetzlich auch so vorgesehen, selbstverständlich immer unter Einbindung der Betroffenen und nach Beschluss im Gemeinderat. Wenn Gemeinderat Potočnik meint, Flächenwidmungen, Bebauungspläne und das Örtliche Entwicklungskonzept dürften 15 Jahre lang nicht für konkrete Projekte geändert werden, zeugt das meines Erachtens mehr von einer Abgehobenheit und einer Realitätsferne, die man sonst nur von Planwirtschaften kennt. Ich komme nun zu den Fragen. Zu 1.: Mit der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Flächenwidmungsplans möchten wir 2025 beginnen. Das Verfahren wird von 2027 bis 2028 dauern. Zu 2.: Die Grundstruktur des Prozesses ist im Oö. Raumordnungsgesetz vorgegeben und muss natürlich eingehalten werden. Erfahrungsgemäß wird es dazu auch Abstimmungen zwischen den Fraktionen geben. Den genauen Prozess haben wir noch nicht festgelegt. Beim letzten Hauptverfahren - das war noch vor meiner Zeit - gab es rund 30 Arbeitsgruppensitzungen mit dem damaligen Flächenwidmungsplanausschuss. Zu 3.: Auch das ist in § 33 Oö. Raumordnungsgesetz grundsätzlich geregelt. Selbstverständlich werden wir über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinaus den Linzerinnen und Linzern verschiedene Möglichkeiten anbieten, sich bei der Erarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzepts einzubringen. Es liegt natürlich auf der Hand, dass die Beteiligungsformen für das ÖEK 2028 andere sein werden als 15 Jahre zuvor. Zu 4.: Wie bei den letzten Verfahren wird es natürlich eine umfangreiche Grundlagenforschung geben, die auch die jeweiligen Planungsträger einbindet. Diese wird auch dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Weiters sind die aktuellen relevanten Gemeinderatsbeschlüsse inhaltlich zu berücksichtigen. Zu 5.: Die städtebaulichen Überlegungen zur ‚IT: U‘ werden selbstverständlich mit aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklungsüberlegungen und auch die Ausarbeitungen bis zum Verfahrensbeginn des ÖEK bereits abgeschlossen sein werden.