Anfrage von Gemeinderat Mag. Roth-Schmida an Stadtrat Prammer betreffend ‚Trafostation Ferihumerstraße‘ von der Gemeinderatssitzung am 9. November 2023

6 · Anfrage · 18. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Mittelpunkt steht die Trafostation in der Ferihumerstraße 42, die im Zuge des Linzer Landstromprojekts für die Elektrifizierung von Anlegestellen errichtet wurde. Begründet wird der Standort mit der technischen Notwendigkeit für die Landstromanlagen; geprüft wurden drei Alternativstandorte an der Böschung zum Urfahrmarktgelände, die wegen Überschwemmungsbereich, baulicher Gegebenheiten, Hochwasserschutz und Stadtbild nicht geeignet waren. Die Stadt Linz ist Eigentümerin der Liegenschaft und erhält nach Abschluss der Dienstbarkeitsverträge eine marktübliche Entschädigung, während der Stadt für die Errichtung keine Kosten entstanden. Eine Information der Anrainerinnen und Anrainer unterblieb, weil nur ein Bauanzeigeverfahren erforderlich war und dafür keine Parteistellung der Nachbarschaft vorgesehen ist; Mieterinnen und Mieter wurden jedoch über die Parkplatzsituation informiert. Zu allgemeinen Verfahren und zu Messungen elektromagnetischer Strahlung wurden keine inhaltlichen Auskünfte erteilt; zu künftigen Strominfrastrukturprojekten liegen in den Geschäftsbereichen keine Informationen vor.

Schlagwörter (10):trafostationlandstromprojektstrominfrastrukturelektrifizierunganrainerinformationbauanzeigeverfahrenhochwasserschutzdienstbarkeitsvertragstadtlinzumweltbelastung
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Sehr geehrter Herr Stadtrat, im September 2023 wurde in der Ferihumerstraße in Urfahr eine Transformatorenstation errichtet. Diese Station sorgt aber für Kritik, da sie sehr nahe am Haus Ferihumerstraße 42 gebaut wurde. Außerdem wurden die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer weder von der Wohnungsgesellschaft des Hauses noch von der Stadt Linz über das Bauvorhaben informiert. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Verfahren (z. B. im Energie- und Baurecht) sind bei der Errichtung von elektrotechnischen Anlagen, wie z. B. Trafostationen, einzuhalten? 2. Ist es richtig, dass die Stadt Linz Eigentümerin der Liegenschaft ist, auf welcher die Trafostation errichtet wurde? Wenn die Stadt Linz Grundstückseigentümerin ist: Warum hat die Stadt Linz in den Bau der Trafostation an dieser Stelle eingewilligt? Erhält die Stadt Linz Einnahmen aus der Überlassung der Fläche für die Trafostation? 3. Wurden seitens der Stadt Linz und der LINZ AG als Planerin und Betreiberin der Trafoanlage Alternativen zum gewählten Standort geprüft? Wenn ja, welche anderen Standorte wurden in Erwägung gezogen und kamen aber nicht zum Zug? 4. Sind der Stadt Linz Kosten durch die Errichtung entstanden? 5. Warum wurden die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer nicht über den geplanten Bau der Trafostation informiert? 6. Bei der Errichtung der Anlage ist auch auf die elektromagnetische Verträglichkeit und die Einhaltung diesbezüglicher gesetzlicher Grenzwerte zu achten. Wurden bereits Messungen über die elektromagnetische Strahlung vor Ort durchgeführt? 7. Durch die Energiewende und den Umstieg auf erneuerbare Energien bzw. individuelle Elektromobilität sind Ausbaumaßnahmen in die Strominfrastruktur notwendig. Liegen Ihnen Informationen vor, wo in Linz neue Mittelspannungsleitungen, Transformatorenstationen oder Umspannwerke geplant sind? Wird die Stadt Linz in Zukunft die Bevölkerung über geplante Tätigkeiten und Bauvorhaben bezüglich Strominfrastruktur informieren, auch wenn sie dazu rechtlich nicht verpflichtet ist?
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Ich komme zur zweiten Anfrage, das ist jene von Herrn Gemeinderat Michael Roth-Schmida von der KPÖ. Sie betrifft eine Trafostation neben dem Haus in der Ferihumerstraße 42. Diese Trafostation ist eine von mehreren, die für unser Landstromprojekt errichtet werden. Beim Landstromprojekt stattet die LINZ AG sieben Anlegestellen in Linz mit Landstromanlagen aus. Die Kabinenschiffe müssen dann, während ihrer mehrstündigen bis mehrtägigen Aufenthalte an der Donaulände, ihre Dieselaggregate nicht mehr laufen lassen. Die LINZ AG setzt damit nicht nur einen Beschluss des Gemeinderates um, sondern erfüllt auch einen lang gehegten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach 672 saubererer Luft und weniger Lärm. Die Frage eins betrifft allgemein die behördlichen Verfahren bei der Errichtung von elektrotechnischen Anlagen. Zum einen fallen diese nicht in meine Zuständigkeit, zum anderen dient eine Anfragebeantwortung auch nicht dazu, dass ich allgemeine Rechtsauskünfte erteile. Ich kann diese unzulässige Frage daher auch nicht beantworten. Auch die Frage sechs ist unzulässig, weil sie das energierechtliche Verfahren betrifft, für das das Land Oberösterreich zuständig ist. Zu 2.: Ja, die Stadt Linz ist Eigentümerin der Liegenschaft und die Errichtung von Trafostationen ist für die Elektrifizierung der bereits erwähnten Landstromanlagen unerlässlich. Zudem gab es keine passenden Alternativstandorte, darauf werde ich bei Frage drei genauer eingehen. Nach Abschluss der finalen Dienstbarkeitsverträge erhält die Stadt Linz eine marktübliche Entschädigung für die Überlassung dieser Grundfläche. Zu 3.: Für die neben dem Wohngebäude Ferihumerstraße 42 errichtete Trafostation wurden gemeinsam mit der LINZ AG drei Alternativstandorte an der Böschung zum Urfahrmarktgelände geprüft. Bei der Prüfung wurden folgende Parameter berücksichtigt: Die technischen Kriterien, insbesondere das Elektrizitätsrecht, der Hochwasserschutz vor Ort, die vorhandenen baulichen Gegebenheiten, sowie das Stadtbild. Die möglichen Alternativstandorte liegen jedoch alle im Überschwemmungsbereich und waren daher nicht geeignet. Nach sorgfältiger Prüfung ist die Stelle neben dem Wohngebäude, Ferihumerstraße 42, als einzig möglicher Standort übriggeblieben. Zu 4.: Nein, der Stadt Linz sind für die Errichtung dieser Trafostationen keine Kosten entstanden. Die LINZ AG hat aber zusätzliche Mittel in die Hand genommen und auf eigene Kosten den gesamten Fahrradabstellbereich saniert und entlang des Trafos, auf der Seite des Wohnhauses, Sträucher gepflanzt. Zu 5.: Die Anrainerinnen und Anrainer wurden nicht informiert, da in dieser Angelegenheit lediglich ein Bauanzeigeverfahren abzuführen war. In Bauanzeigeverfahren ist gesetzlich keine Parteistellung der Nachbarinnen und Nachbarn vorgesehen, weshalb auch keine Ladung oder Ähnliches erfolgt ist. Es sind aber von der LINZ AG bzw. von der Hausverwaltung die Mieterinnen und Mieter über die Parkplatzsituation während der Bauarbeiten informiert worden. Zu 7.: Über die geplanten Ausbaumaßnahmen der Strominfrastruktur liegen in meinen Geschäftsbereichen keine Informationen vor. Wir sind in die Planung grundsätzlich nicht eingebunden, sondern müssen diese Anlagen in der Flächenwidmung lediglich ersichtlich machen. Wenn aber beispielsweise für ein Umspannwerk Sonderwidmungen notwendig werden, gibt es natürlich ein entsprechendes Verfahren, wo dann auch die betroffene Bevölkerung eingebunden wird. Wir haben in Linz etwa 1200 Trafostationen. Viele davon befinden sich auch in Wohnhäusern. Aktuell kommen pro Jahr rund 30 Stationen dazu, auch wegen der 673 bereits in der Einleitung erwähnten Photovoltaik oder dem Bedarf an E-Ladestationen. Wenn für derartige Bauten lediglich Bauanzeigen notwendig sind, sehe ich keinen Grund, wieso wir diese Errichtung von Trafostationen anders handhaben sollten als die rund 800 anderen Bauanzeigen, die sonst jedes Jahr beim Magistrat einlangen.