Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend ‚Altersarmut von Frauen‘

4 · Anfrage · 21. Sitzung

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Status:Beantwortet

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Altersarmut von Frauen in Linz steht im Mittelpunkt, insbesondere die Frage, wie viele Linzerinnen 2023 betroffen waren und welche städtischen Gegenmaßnahmen bestehen. Die Stadt kann dafür keine eigenen statistischen Werte nennen, weil die vorhandenen Daten der Statistik Austria keine Auswertung für Linz zulassen. Als wichtige präventive Hebel werden leistbare, ganztägige und ganzjährige Kinderbetreuung, der Aktivpass mit vergünstigten Leistungen sowie kostenlose Rechtsberatung und Informationsangebote für Frauen genannt. Ergänzend wird auf die Thematisierung von Altersvorsorge und Pensionen im Frauenbüro sowie auf den Equal Pension Day verwiesen. Weitere strukturelle Maßnahmen werden vor allem in der Zuständigkeit von Land und Bund gesehen, etwa bei Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschüssen, Kinderbetreuungsausbau und der Ausgestaltung von Pensionszeiten für Care-Arbeit.

Schlagwörter (10):altersarmutfrauenpensionkinderbetreuungaktivpassfrauenberatungarmutsgefährdungsozialleistungengleichstellungsozialpolitik
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„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, von Armut betroffen zu sein kann verschiedene Ursachen haben, für Frauen ist das Risiko in unserer Gesellschaft allerdings erheblich erhöht. Frauen arbeiten und leisten viel, allerdings ist ein Teil davon - die unbezahlte Care-Arbeit - in unserer Gesellschaft nicht pensionswirksam und damit droht im Alter für viele die Situation, nur über ein geringes eigenes Einkommen zu verfügen. Beispielsweise wird die Zeit der Kinderbetreuung für max. vier Jahre berücksichtigt, pro Jahr Kindererziehung werden 28 Euro monatlich an Pensionsleistung gutgeschrieben. Die Armutsgefährdungsschwelle lag im Jahr 2022 bei 1392 Euro (Einpersonenhaushalt pro Monat, https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage/armut). Bei Frauen 65+ lag im Jahr 2022 die österreichweite Armutsgefährdungsquote bei 18 Prozent. Für sie ist es eine Herausforderung, den Alltag mit geringen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Damit einher geht oft eine prekäre Wohnsituation, soziale Isolation sowie Nachteile in der Gesundheitsversorgung. Altersarmut von Frauen ist auch in der Stadt Linz ein Thema. Sie ist jedoch wenig sichtbar und steht nicht auf der gesellschaftspolitischen Agenda. Das Linzer Sozialprogramm 2021 weist auf Seite 43 auf das Thema hin, jedoch ohne konkrete Maßnahmen zu formulieren. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie viele Linzerinnen waren im Jahr 2023 von Altersarmut betroffen? Referenzpunkt: Armutsgefährdungsschwelle 2. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Stadt Linz in der Bekämpfung von Altersarmut von Frauen? 3. Sind zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut von Frauen in Planung und wenn ja, welche? Danke für die Beantwortung.“
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Zu 1.: Frau Kollegin Grünn, die Stadt Linz, die Abteilung Stadtforschung, erhebt eigenständig keine derartigen statistischen Daten, um entsprechende Auswertungen vornehmen zu können. Die vorliegenden Daten sind von der Statistik Austria. Mit diesen lassen sich aber keine Werte für die Stadt Linz herausrechnen, daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu 2.: Im eigenen Wirkungsbereich setzt die Stadt Linz auf ein Bündel von Maßnahmen, welche die Bekämpfung bzw. Linderung der Altersarmut von Frauen zum Ziel haben. Dazu zählen Maßnahmen, die präventiv-langfristig wirken und daher möglicherweise nicht auf den ersten Blick offensichtlich sind. Als präventive und langfristig wirkende Maßnahme der Stadt Linz zur Reduktion der Altersarmut von Frauen ist vor allem das Vorhandensein flächendeckender, leistbarer, ganztägiger und ganzjährig verfügbarer Kinderbetreuungsangebote in der Stadt Linz hervorzuheben. Diese Betreuungseinrichtungen zeichnen sich durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten aus, die teilweise bereits ab sechs Uhr morgens bis einschließlich zwanzig Uhr abends zur Verfügung stehen. Zudem gibt es ein ganzjähriges Angebot. Die sozial gestaffelten Tarife des sogenannten ‚Linzer Modells‘ garantieren - im Gegensatz zum Tarifmodell des Landes Oberösterreich - auch an den Nachmittagen ab 13 Uhr eine leistbare Inanspruchnahme. Oftmals fallen für die Eltern keine oder lediglich geringe Gebühren an. Derartige Angebote bilden nicht nur die Grundlage, um überhaupt eine Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsarbeit, die in der Regel von Frauen geleistet wird, zu ermöglichen. Vielmehr fördern sie, bei entsprechend engmaschigem Ausbau, auch die Aufstockung des Stundenausmaßes bei Teilzeitarbeit bzw. beim Wiedereinstieg in die Vollzeiterwerbstätigkeit. Sowohl eine Erhöhung des Stundenausmaßes bei Teilzeiterwerbstätigkeit bis hin zur Vollzeiterwerbstätigkeit als auch ein zeitnaher Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit wirken sich signifikant pensionserhöhend aus und reduzieren damit das Risiko der Altersarmut nachhaltig. Zusätzlich darf ich auch auf den Aktivpass der Stadt Linz hinweisen. Er bietet Menschen mit niedrigem Einkommen einen niederschwelligen, leistbaren Zugang zu diversen Leistungen, beispielsweise durch verbilligte Fahrpreise, insbesondere das Monatsticket der LINZ AG. Zudem gibt es vergünstigte Eintritte für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass die Einkommensgrenze für den Aktivpass nicht auf das Haushaltseinkommen abstellt, sondern auf das individuelle Einkommen der Aktivpassbesitzer*innen, da nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass in Paarhaushalten ein gleichberechtigter gegenseitiger Zugriff auf das jeweils andere Einkommen möglich ist. Zusätzlich darf ich noch weitere Punkte anführen, die allerdings in den Zuständigkeitsbereich von Frau Stadträtin Schobesberger fallen bzw. von ihr auch in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro initiiert, erarbeitet oder weitergeführt wurden. Es ist abgestimmt, dass ich das - nachdem es nicht meinen eigenen Bereich betrifft - hier darlegen darf. Das Autonome Frauenzentrum bietet seit 2012 im Auftrag des städtischen Frauenressorts eine kostenlose, präventive Rechtsberatung an. Der Fokus liegt dabei auf präventiver Beratung, wenn wichtige Lebensentscheidungen, beispielsweise Trennungen, oder Scheidungen getroffen werden. Gegebenenfalls werden die Betroffenen auf mögliche Konsequenzen hingewiesen und mögliche Handlungsalternativen und Absicherungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das Thema Altersvorsorge von Frauen ist ein integraler Bestandteil der Beratung. Das Autonome Frauenzentrum wird durch das Frauenressort der Stadt Linz gefördert. Diese Fördermittel setzt das Autonome Frauenzentrum auch für die Abhaltung der eben erwähnten Rechtsberatungen ein. Seitens des Frauenbüros wird unterjährig auch die hybride Veranstaltungsreihe und Vortragsreihe ‚Rechtstips für Frauen‘ - zuletzt im Herbst 2023 angeboten - die aus mehreren Terminblöcken besteht und unter anderem auch das Thema ‚Staatliche Pension und Hürden für Frauen‘ behandelt. Weiters gibt es auf der Unterseite ‚www.linz.at/Frauen‘ eine eigene Informationsseite, die das Thema Mädchen und Pensionen altersgerecht erklärt. Im Rahmen des alljährlichen Equal Pension Day des Österreichischen Städtebundes wird Altersarmut von Frauen seitens des Frauenbüros ebenfalls thematisiert. Die von mir dargelegten Informations- und Beratungspunkte können aus unserer Sicht ergänzend einfließen, weil das ein wesentlicher und wichtiger Part ist. Ich möchte aber auch festhalten, dass das natürlich nicht abschließend ist. Hier wird intensiv und umfassend auch im Frauenbüro bzw. mit Frau Stadträtin Schobesberger gearbeitet, um zu unterstützen und dementsprechend auch Hilfe anbieten zu können. Zu 3.: Die strukturelle Bekämpfung, Linderung und Vermeidung von Altersarmut bzw. von dauerhaft prekären Lebenssituationen kann die Stadt Linz trotz dem Setzen wirkungsvoller Maßnahmen - wie vorhin bereits ausgeführt - nicht allein bewerkstelligen. Hier darf ich auf die Zuständigkeit des Landes bei der Bekämpfung bzw. Linderung der Altersarmut z. B. durch Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschüsse oder Unterstützung beim Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten hinweisen. Außerdem darf ich auf die Zuständigkeit des Bundes, vor allem bei Art, Ausmaß, Anrechenbarkeit und finanzieller Gewichtung von Beitragszeiten für Care-Arbeit verweisen. Auf Bundesebene ist die sogenannte Ausgleichszulage, die Mindestpension, ein wesentliches Instrument zur Verhinderung von Altersarmut, speziell für Frauen. Es ist leider Tatsache, dass gut zwei Drittel aller Ausgleichszulagenbezieher*innen weiblich sind. Der Richtsatz für Alleinstehende beträgt 2024 1.420,95 Euro pro Monat. Ich darf festhalten, dass in den vergangenen Jahren die geringeren Pensionen im Vergleich zu den mittleren Pensionen von der Bundesregierung überproportional indexiert worden sind. Meines Erachtens herrscht hier auf jeden Fall das Bewusstsein vor, dass nachgeschärft und verbessert werden muss. In der sozialpolitischen Debatte möchte ich erwähnen, dass Initiativen gesetzt wurden, um Unterstützungsmaßnahmen auszahlen zu können, die insbesondere der Gruppe der Armutsgefährdeten zugutekamen. Damit konnten Auswirkungen der abflauenden Corona-Pandemie bzw. der wirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge des Ukrainekrieges hinsichtlich der Inflation gedämpft werden. Das waren 2022 zum Beispiel der Energiekostenausgleich, die Energiegutscheine der Stadt Linz oder eine außerordentliche Einmalzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von 500 Euro. Es gab auch eine Einmalzahlung für besonders Betroffene, unter anderem Bezieher*innen einer Ausgleichszulage in Höhe von 300 Euro und vieles mehr. Der Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro des Landes Oberösterreich wurde letztmalig 2023 gewährt.