Anfrage von Gemeinderat Brandstetter an Bürgermeister Luger betreffend ‚XXXAusverkauf des öffentlichen Raumes‘ (Eröffnungstage Möbelhaus XXXLutz) von der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2024

6 · Anfrage · 23. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Im Mittelpunkt steht die Werbenutzung der Ernst-Koref-Promenade durch XXXLutz mit einem rund 1,5 Kilometer langen roten Teppich und begleitenden Hinweisschildern. Kritisiert werden die Vereinnahmung des öffentlichen Raums, die Verdeckung des Walk of Fem, die irreführende Verkehrskennzeichnung sowie mögliche Schäden an der Oberfläche durch die Befestigung mit Nieten. Begründet wird die Kritik mit dem Anspruch, dass die Promenade der Linzer Bevölkerung für Aufenthalt, Erholung und Sport dienen soll und nicht für Firmenwerbung. Laut Auskunft erhielt die Stadt dafür 1.700 Euro Entgelt plus 22,20 Euro Verwaltungskosten, eine Absprache zur Verdeckung des Walk of Fem gab es nicht, und der Teppich wurde nach Kontaktaufnahme entfernt. Schäden an der Oberfläche wurden vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau als nicht reparaturbedürftig beurteilt; die Vernietung wurde wegen Entwässerungsproblemen und in Abstimmung mit der Behörde festgelegt.

Schlagwörter (10):öffentlicher raumwerbungernst-koref-promenadexxxlutzwalk of femverkehrszeichenradverkehroberflächenschädenentwässerungstadtfinanzen
FragetextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Luger, Mitte Mai wurde im öffentlichen Raum auf der Ernst-Koref-Promenade von der Firma XXXLutz auf circa 1,5 km ein ‚Roter Teppich‘ angenietet, um für Firmenzwecke zu werben. Als WANDEL in Linz sehen wir solche invasive Werbemethoden im öffentlichen Raum kritisch. Unserer Ansicht nach ist dies ein Ausverkauf des öffentlichen Raums. Der öffentliche Raum - und besonders beliebte Räume wie die Ernst-Koref-Promenade - sollten der Linzer Bevölkerung zum Aufenthalt, zur Erholung und zum Sport zur Verfügung stehen und nicht von Firmen für Werbezwecke vereinnahmt werden. Umso problematischer sehen wir die Vorgangsweise im vorliegenden Fall, wo nicht nur öffentlicher Raum, sondern auch eine komplette Verkehrsfläche in Beschlag genommen wurde. Dabei wurde auch sehr unsensibel mit dem Walk of Fem umgegangen und ein privates Unternehmen hat suggeriert, Verkehrsregeln aufstellen zu können, die jedoch jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir ersuchen daher um die Beantwortung der folgenden Fragen. 1. Wie viel Geld hat die Stadt Linz als Grundeigentümerin von der Firma XXXLutz für diese Werbemaßnahme erhalten? 2. Wurde die Verdeckung des Walk of Fem im Vorfeld mit der Frauenstadträtin oder der Kulturstadträtin abgesprochen? 2.1. Wenn nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um in Zukunft in solchen Fällen sensibler mit Denkmälern und Kunstinstallationen umzugehen? 3. XXXLutz hat Hinweisschilder aufgestellt, die ein Fahrverbot für Radfahrer*innen suggeriert haben und optisch stark an Verkehrsschilder gemäß Straßenverkehrsordnung angelehnt waren. Für diese Hinweisschilder gab es jedoch keine rechtliche Grundlage und sie waren somit ungültig. Durch den Umstand, dass Fußgänger*innen hier fälschlicherweise suggeriert wurde, dass sie hier nicht mit Radverkehr zu rechnen hätten, ist eine unklare Verkehrslage entstanden. Wurde dies im Vorfeld mit der zuständigen Behörde abgeklärt? Hat die Behörde nach Bekanntwerden dieser irreführenden Beschilderung Maßnahmen ergriffen? 4. Wurden bei der Genehmigung etwaige Bodenmarkierungen und die Verdeckung ebendieser durch den Teppich berücksichtigt? 5. Der Teppich wurde mit Nieten im Asphalt befestigt. Durch diese Nieten sind auf der Ernst-Koref-Promenade sehr viele kleine Löcher bzw. Oberflächenschäden entstanden. Es ist bekannt, dass Oberflächenschäden eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Frostschäden spielen. Wer kommt für die Reparatur der Oberflächenschäden auf bzw. wie wird mit eventuellen Frostschäden verfahren, falls diese durch die Oberflächenschäden vorzeitig auftreten? 6. Wurde die Befestigung durch Nieten genehmigt? Wurde bei der Genehmigung auf eine potenzielle Gefährdung von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Tieren etc. durch gelöste Nieten geachtet? XXXFleißaufgabe So wie bei einer Schularbeit möchte ich Ihnen - sehr geehrter Herr Bürgermeister - in dieser Anfrage eine XXXFleißaufgabe stellen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Fleißaufgaben einen freiwilligen Charakter haben - dennoch würde ich mich über Ihre Gedanken zu den gestellten Fragen freuen. Durch die marktwirtschaftliche Kommodifizierung von öffentlich zugänglichen Räumen wie den Parkanlagen entlang der Ernst-Koref-Promenade ist es kapitalstarken Unternehmen möglich, Aufmerksamkeit zu kaufen. Diese können so aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten eine dominante Position in der Aufmerksamkeitsökonomie einnehmen und von dort aus die Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen der Menschen im Sinne ihres Profits beeinflussen. Verschärfend kommt hinzu, dass der konkrete Konzern XXXLutz seit Jahren bei der Steuer trickst1,2,3. Während Arbeitnehmer*innen und Kleinunternehmen ihren Steuerbeitrag leisten und damit den Sozialstaat und das Funktionieren gesellschaftlich wichtiger Systeme garantieren, drücken sich Konzerne wie der XXXLutz um ihren gerechten Steuerbeitrag. Diese Form des moralischen Steuerbetrugs wird von der SPÖ zurecht seit Jahren kritisiert, weil dadurch Geld für Investitionen in gesellschaftlich wichtige Bereiche wie das Gesundheits- oder Pflegesystem fehlt. Bitte erläutern Sie, welche Rolle Werbung von profitorientierten, privaten Unternehmungen im öffentlichen Raum aus ihrer normativen Sicht spielen sollte. Sehen Sie eine Ihrer Aufgaben als Bürgermeister darin, den öffentlichen Raum vor einer zu starken Kommerzialisierung zu schützen? Ist es für Sie als Mitglied der SPÖ mit den Werten, der Geschichte und dem historischen Auftrag der Sozialdemokratie vereinbar, dass ein Konzern, der für seine ,steueroptimierenden' Praktiken bekannt ist, den öffentlichen Raum derart einnehmen kann? Meiner Wahrnehmung nach gibt es in der Bevölkerung einen durchaus weit verbreiteten Eindruck, dass ‚die Konzerne/die Eliten/die Reichen/die Großen‘ sich es ‚eh richten, wie es ihnen passt‘. Tragen solche Beispiele wie der rote Teppich auf der Ernst-Koref-Promenade dazu bei, diesen Eindruck in der Bevölkerung zu verstärken? Herzlichen Dank für die Beantwortung der Anfrage. 1 https://www.derstandard.at/story/1389859929285/lutz-xxx-steuersparmodell 2 https://kontrast.at/12-firmen-groessten-steuertrickser-eu/#Diese_l2_Fkmen_zahlen_kaum_Steuern 3 https://www.moment.at/story/konzerne-behalten-die-lizenz-zur-steuerverweigerung-und-ihre-staatshilfen/
AntwortEinblendenAusblenden
Die nächste Anfrage wurde von Gemeinderat Brandstetter eingebracht, es geht um die Eröffnungstage des Möbelhauses XXXLutz. Zu 1.: Wir erhielten ein Entgelt in der Höhe von 1.700 Euro. Das ist ein vom Gemeinderat festgelegter Tarif, der 100 Euro pro Tag entspricht. Dazu kommt ein ebenso vom Gemeinderat beschlossener Verwaltungskostenbetrag in der Höhe von 22,20 Euro. Zu 2. und 2.1: Es ist tatsächlich im Vorfeld - wie Sie vermuten - keine Absprache erfolgt. Ich bin auch von Frau Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger darauf angesprochen worden. Nachdem ich mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen habe, ist der Walk of Fem unverzüglich von diesem roten Teppich befreit worden. Ich will hier auf niemandem mit dem Finger zeigen. Es hätte auch mir bei der Genehmigung auffallen können, dass dieser Bereich mit einem roten Teppich versehen worden ist. Aber es lag keine Planskizze vor. Das heißt für mich aber auch für meine Mitarbeiter*innen als Lernprozess - aber ich bin dafür verantwortlich -, dass wir in Zukunft auch immer die konkreten Plandarstellungen einfordern werden. Ich habe das bei jeder Genehmigung eines Schanigartens, der über meinen Schreibtisch wandert und das werden wir in Zukunft auch bei solchen Maßnahmen machen. Das habe ich zumindest für mich daraus gelernt. Zu 3.: Herr Gemeinderat, hier unterliegen Sie einem rechtlichen Irrtum, das muss ich Ihnen leider sagen. In diesem Bereich, wo dieser rote Teppich aufgespannt war, besteht kein Radweg. Es ist also nicht so, wie Sie in Ihrer Frage vermuten. Dort ist eine Wegverbindung, die ausnahmslos Fußgänger*innen zur Verfügung steht. Der Radweg ist woanders verordnet. Von der werbenden Firma wurde ein zusätzliches Symbol aufgestellt, das stimmt. Ursprünglich ist dort am Boden ein Symbol angebracht, dass es sich um einen Gehweg handelt. Das wurde durch den roten Teppich verdeckt. Deshalb hat die werbende Firma bzw. das beauftragte Werbeunternehmen freiwillig dieses Schild aufgestellt, dass man dort nicht Rad fahren dürfe. Es wurde also als Service für die Fußgänger*innen, aber auch als Hinweis für die Radfahrer*innen, auf den rechtswirksamen Zustand - der nicht mehr zu sehen war - hingewiesen. Aus meiner Sicht bewerte ich solches Mitdenken und Sicherheitsdenken als sehr positiv. Hier hat kein Unternehmen, behördenmäßig anmaßend, neue Regelungen geschaffen, sondern freundlicherweise auf eine Regelung, die nicht mehr ersichtlich war, hingewiesen. Der Radweg, der verordnet ist, befindet sich übrigens direkt entlang der Fahrbahn an der Unteren Donaulände und nicht dort, wo Sie ihn für sich verordnet haben. Zu 4.: Ich habe schon in Frage drei versucht, das zu beantworten. Zu 5.: Der Teppich ist von einer von XXXLutz beauftragten Fachfirma grundsätzlich ordnungsgemäß verlegt und genauso auch wieder entfernt worden. Der Hintergrund für die Entfernung war ein anderer. Unsere Mitarbeiter*innen haben befürchtet, dass es zu Problemen bei der Entsorgung der Oberflächenwässer kommen könnte. Daraufhin wurden dort diese Nieten installiert - übrigens auch in Absprache und in Koordination mit dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT). Dieser Geschäftsbereich hat des Weiteren auch festgestellt, dass keine weiteren Reparaturen notwendig sind. Die größeren Löcher sind nicht auf der ganzen Länge entsandten, sondern dort, wo dieser rote Teppich in einem Akt von Vandalismus, von wem auch immer, herausgerissen worden ist. Wir haben jedoch auch das geprüft. Auch diese wenigen Löcher, die durch diesen Vandalenakt entstanden sind, haben die Expert*innen des GMT als nicht schädlich und schon gar nicht gefährlich eingeschätzt. Deshalb haben sie auch entschieden, dass es keiner Reparaturmaßnahmen bedarf. Zu 6.: Wie ich schon vorher erklärt habe, ist es tatsächlich so, dass antragsgemäß eine Verklebung des Teppichs geplant war. Bei einem Lokalaugenschein hat sich aber im Vorfeld herausgestellt, dass wir Probleme mit dem Abfließen von Oberflächenwasser haben. Deshalb ist, auch im Einvernehmen mit unserer Behörde, die Verankerung durch Nieten festgelegt worden. Auch hier kann man sagen, dass die Firma, die in Folge diese Vernietung statt der Verklebung vorgenommen hat, dies als sehr erfahrenes Unternehmen auch schon an mehreren anderen Stellen in Europa gemacht hat.