Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Stadtrat Prammer betreffend ‚XXXLutz Donaulände - Gestaltungsbeirat, Visualisierungen und gebaute Realität‘

8 · Anfrage · 21. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Gestaltung des XXXLutz-Neubaus an der Donaulände steht im Mittelpunkt, insbesondere der Unterschied zwischen den im Gestaltungsbeirat präsentierten Visualisierungen und der tatsächlich realisierten Fassade. Kritisiert wird, dass die gebaute Erscheinung weniger transparent wirkt und sich von den angekündigten architektonischen Qualitäten unterscheidet, obwohl das Projekt die Grundlage für spätere Bebauungsplan- und Flächenwidmungsplan-Änderungen bildete. Beantwortet wurde, dass es zwar Abweichungen zwischen freigegebenem Projekt und Bau gibt, der Baukörper aber unverändert bleibt und die Lamellen entsprechend dem bewilligten Projekt montiert werden. Visualisierungen haben laut Antwort nur untergeordnete Bedeutung; maßgeblich seien Fassadenabwicklungen, und die festgestellten Änderungen lägen innerhalb der Toleranz, weil wesentliche Gestaltungselemente und Begrünungsmaßnahmen beibehalten wurden.

Schlagwörter (10):stadtgestaltunggestaltungsbeiratfassadengestaltungvisualisierungenbauausführungdonauländexxxlutzbebauungsplanflächwidmungsplanbegrünung
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, mit größter Verwunderung verfolge ich die Baustelle des XXXLutz an der Donaulände. Die Fassade entspricht so gar nicht dem, was im Beirat für Stadtgestaltung präsentiert und vereinbart wurde. Präsentiert wurde ein eleganter, weitgehend transparenter, verglaster und mit Lamellen versehener Bau. Aktuell sieht es nach Industriehalle mit grauen Standard-Blechsandwichpaneelen, wenig Öffnungen und keinen Lamellen aus. Das ist von großer Bedeutung, weil das Möbelhaus sehr prominent liegt und weil die besonders herausragende Qualität der Architektur, der Fassade und des unmittelbaren Umfeldes Teil des angekündigten städtischen Mehrwerts war. Nicht umsonst war das Projekt zwischen April 2019 und Februar 2020 mehrere Male im Beirat, bevor es genehmigt und somit auch die Grundlage für die nötigen Bebauungsplan- und Flächenwidmungsplan-Änderungen (März 2021) geschaffen wurde. Die OÖNachrichten schrieben am 10. Februar 2020 dazu (www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/gruenes-Iicht-fuer-xxx-lutz-proiekt:art66,3224583), dass es in der letzten Variante große Veränderungen im Dachgeschoss und bei der Fassadengestaltung gab: „Eine markante Veränderung im Vergleich zum vorherigen Entwurf, zeigt sich im Bereich des Dachgeschosses beim XXXLutz-Komplex. Dieses ist nun nach vorne gerückt und nicht mehr, wie ursprünglich, zurückgesetzt..... Es gibt jetzt klarere Linien und Kanten, das Möbelhaus und das Stadion sind dadurch noch stärker miteinander verbunden... das Ergebnis ist ein sehr schöner XXXLutz, der keinem Standardkatalog entspricht und dem Standort gerecht wird." Doch die sichtbare Realität entspricht weder diesen verbalen Ankündigungen noch den in der letzten Sitzung des Beirats (sowie medial) präsentierten Plänen und Visualisierungen. Deshalb meine Fragen: 1. Sehen Sie Unterschiede (Gestaltung und Fassade) zwischen dem final präsentierten und freigegebenen Projekt im Gestaltungsbeirat und dem tatsächlich realisiert Bau? Wenn ja, welche genau? 2. Welche Bedeutung und Relevanz haben die Visualisierungen/Renderings im Zuge der Beurteilung im Gestaltungsbeirat und in weiterer Folge bei der Überprüfung der Einreichung? Werden diese Visualisierungen ernsthaft nach ihrer Beschaffenheit (im konkreten Fall einer weitgehenden Glasfassade mit vorgehängten Lamellen) beurteilt und in der Beurteilung miteinbezogen? Wenn nein, warum nicht? So ist der XXXLutz in einer finalen Visualisierung zur Hafenstraße und Straßerau hin vollkommen verglast, mit Lamellen über die gesamte Fassade versehen und verfügt über eine Terrasse mit einem auskragenden Dach. Wird das im aktuellen Bau umgesetzt? Wenn nicht, warum nicht? 3. Ist das eingereichte Projekt ident mit den Plänen, Ansichten sowie den Renderings (visuellen Darstellungen) aus dem finalen Projekt des Gestaltungsbeirats? Wenn nein, was genau sind die Unterschiede und warum wurden Veränderungen vorgenommen bzw. (vom Ortsbild und der Stadtplanung) zugelassen? Was waren die Begründungen dafür? 4. Wenn die Einreichung entsprechend der finalen Präsentation im Gestaltungsbeirat erfolgt ist, und dies nicht umgesetzt wird, was sind die Konsequenzen? Wie setzt die Stadt die Einhaltung der Qualitäten des freigegeben Projekts und somit ihr Interesse der Stadtgestalt durch? 5. Wenn die Einreichung entsprechend der finalen Präsentation im Gestaltungsbeirat erfolgt ist, warum wurde dann der Bau nicht eingestellt bzw. Maßnahmen getroffen, eine Umsetzung entsprechend der Pläne und entsprechend dem Ergebnis im Gestaltungsbeirat durchzusetzen? 6. Werden die in den Plänen versprochenen, großen Bäume in der Straßerau gepflanzt? Verfügen diese über den nötigen Untergrund um so groß zu werden, wie auf den Plänen und Visualisierungen eingezeichnet? 7. Wird der in den Visualisierungen dargestellte Vorplatz (Ecke Straßerau/Hafenstraße) entsprechend gestaltet? Wurde dieser in die Einreichpläne übertragen?“
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderats, auch ich habe eine Anfrage zum XXXLutz an der Donaulände gestellt bekommen, nämlich von Herrn Gemeinderat Lorenz Potocnik. Bei meiner Anfrage geht es allerdings um die Gestaltung dieses Gebäudes. Herr Gemeinderat Potocnik fragt mich sieben Fragen mit mehreren Unterfragen, aber – wie so oft bei Gemeinderat Potocnik – sind die meisten dieser Fragen unzulässig, weil sie nicht meinen Zuständigkeitsbereich betreffen. Ich kann daher lediglich die Frage 1 zur Gänze und die Frage 2 nur zum Teil beantworten. Zu 1.: Ja, es gibt durchaus Unterschiede zwischen dem Projekt, das vom Beirat für Stadtgestaltung freigegeben worden ist und dem Bau, der derzeit realisiert wird. Projekte werden im Zuge der Planung weiterentwickelt, wodurch sich Abweichungen gegenüber dem Erstentwurf ergeben. Das ist ein ganz ein normaler Vorgang, der nahezu alle Projekte betrifft. Die angedachte Transparenz der Fassade hinter den Lamellen wurde an das für die Belichtung der Räume erforderliche Maß angepasst. Die Lamellen im oberen Bereich der zurückgesetzten Erdgeschoßzone entfallen. Der Baukörper selbst bleibt aber unverändert. Die Lamellen werden entsprechend dem bewilligten Projekt montiert. Die Halterungen dafür sind schon erkennbar. Zu 2.: Visualisierungen haben gegenüber den sogenannten Fassadenabwicklungen nur eine untergeordnete Bedeutung. Der Vergleich, ob das Erscheinungsbild des Entwurfes, der in einem Gestaltungsbeirat behandelt wird, mit der Einreichung übereinstimmt, erfolgt nur über diese Fassadenabwicklungen. Bei der Einreichung sind Fassadenabwicklungen zwingend vorgeschrieben, Visualisierungen jedoch nicht. Beim konkreten Neubau des XXXLutz waren die Abweichungen innerhalb der Toleranz, weil die wesentlichen Gestaltungselemente, also die Lamellen, die Pergola, die Materialität aber auch die Begrünungsmaßnahmen usw. beibehalten wurden. Daher ist auch eine qualitativ hochwertige Finalisierung zu erwarten.“