Anfrage von Gemeinderat Naderer an die geschäftsführende Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend 'Kosten im Zusammenhang mit der Swap-Causa' von der Gemeinderatssitzung am 26. September 2024

3 · Anfrage · 24. Sitzung

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Status:Beantwortet

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Im Mittelpunkt stehen die Kosten und der Gesamtschaden der Stadt Linz aus der Swap-Causa rund um den Vergleich mit der BAWAG. Genannt werden Rechts-, Beratungs-, Gutachten-, Mediations- und Gerichtskosten sowie eine zusätzliche Zahlung aus der Fürsorgepflicht und die Vergleichszahlung von 12 Millionen Euro. Als Gesamtschaden wird unter Einbeziehung der Nettobelastung aus den Jahren 2007 bis 2011 eine Summe von 45.450.996 Euro angegeben. Für 2023 wurden außerplanmäßige Zahlungen über Haushaltsrestübertragungen und deckungsfähige Mittel bedeckt, für 2024 war die Zahlung im Voranschlag budgetiert. Ein nach dem Vergleich beauftragtes Gutachten zur Prüfung möglicher Ansprüche gegen Verantwortliche verursachte weitere Kosten, und ein 2016 gewährter Vorschuss an den damaligen Finanzdirektor musste nach dessen straf- und zivilrechtlichem Freispruch nicht zurückgezahlt werden.

Schlagwörter (10):swap-causarechtskostenberatungskostenvergleichszahlungbawaggesamtschadenhaushaltsrestübertragungengutachtenfürsorgepflichtfinanzierung
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Sehr geehrte Frau geschäftsführende Vizebürgermeisterin Hörzing, der Gemeinderat wurde bisher noch nicht über den Gesamtschaden in der Swap-Causa informiert. Beim Gemeinderatsbeschluss vom Jänner 2023 zu einem drei Punkte umfassenden Vergleich mit der BAWAG wurden nur die zusätzliche Zahlung von 12 Millionen Euro als Kosten konkret ausgewiesen. Der ebenfalls beschlossene Verzicht auf Rückforderung der angefallenen Swap-Verluste und der Beschluss, die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstanden sind, selbst zu tragen, wurden nicht beziffert. In der später erfolgten gerichtlichen Vergleichsausfertigung wurde der Rückforderungsverzicht der städtischen Swap Verluste mit 25,185 Millionen Euro angegeben. Der ehemalige Bürgermeister Klaus Luger hat damals im Schlusswort zum Gesamtschaden für die Stadt drei unterschiedliche Zahlen (‚42 Millionen Euro, die hier tatsächlich angefallen sind‘, ‚Verlust von objektiv 43 Millionen Euro‘, ‚diese 40 Millionen Euro‘) genannt. Unbekannt sind bisher noch die bei der Stadt angefallenen Rechts- und Beratungskosten in der Swap-Causa. Aufgrund mehrerer Gemeinderatsanfragen und der Rechnungsabschlüsse ist bekannt, dass von 2010 bis Ende 2022 rund 7,1 Millionen Euro an Rechtskosten für den Swap bei der Stadt Linz angefallen sind. Nun stellt sich für den Gemeinderat völlig überraschend heraus, dass mit dem im Juni 2024 vorgelegten Rechnungsabschluss 2023 statt dem genehmigten Budget von 50.000 Euro im Vorjahr 1,223 Millionen Euro an ‚Rechtskosten BAWAG‘ angefallen sind und im Voranschlag 2024 nochmals 714.600 Euro eingeplant sind. Anknüpfend an bisherige Gemeinderatsanfragen zu den Rechtskosten im Zusammenhang mit den Swap-Verfahren und zur Beendigung des Verfahrens darf ich folgende Fragen stellen: 1. Wie hoch sind in der Swap-Causa die gesamten Rechts- und Beratungskosten der Stadt für die Bereiche a) ‚Anwälte‘, b) ‚Gutachten, Analysen und Bewertungen‘ c) ‚Mediation bzw. Vergleichsverhandlungen‘ d) ‚Gerichtskosten‘ und e) ‚sonstige Kosten‘? 2. Wie hoch ist der finanzielle Gesamtschaden für die Stadt Linz in der Swap-Causa? 3. Wann wurden die Anwalts- und Beratungsleistungen erbracht bzw. vereinbart, die zu den 2023 nicht bzw. im Voranschlag 2024 noch nicht budgetierten erheblichen Mehrkosten in Millionenhöhe auf der Finanzposition ‚Rechtskosten BAWAG‘ geführt haben? 4. Hätte es für diese nicht bzw. noch nicht budgetierten Mehrkosten einen finanziellen Bedeckungsbeschluss durch den Gemeinderat gebraucht und wie wird dies begründet? 5. Wer hat entschieden, dass der Gemeinderat nicht über die finanziellen Mehrkosten informiert werden soll und diese nicht beschließen soll? Wie wurde, wann, von wem, mit welcher finanziellen Bedeckung, die Auszahlung veranlasst? 6. Wurden nach Abschluss des gerichtlichen Vergleichs weitere Rechts- und Beratungsleistungen erbracht oder vereinbart? Wenn ja, wann und in welcher Höhe und wofür? 7. 2016 wurde im Stadtsenat ein ‚vorläufiger Zuschuss‘ von einem Drittel (rund 84.000 Euro) zu den Rechtskosten des damaligen Finanzdirektors genehmigt, mit dem Hinweis, dass es zu einer Rückzahlung oder weiteren Kostenübernahmen kommen könnte. Wie ist der Stand bezüglich der Übernahme dieser Anwaltskosten durch die Stadt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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Zu 1.: Die Kosten teilen sich folgendermaßen auf: Die Anwaltskosten belaufen sich auf 6.646.066 Euro, auch hier runde ich wieder auf volle Eurobeträge auf oder ab. Für Gutachten, Analysen, Bewertungen wurden 704.791 Euro aufgewendet, für Mediation 108.208 Euro, für Gerichtskosten fielen 1.484.163 Euro an und sonstige Kosten machten 122.972 Euro aus. Zuzüglich zu diesen Kosten ist noch eine Zahlung aus der Fürsorgepflicht im Jahr 2023 in Höhe von 167.933 Euro für zu erstattende Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten angefallen. Zu 2.: Auf Basis des beschlossenen Vergleichs mit der BAWAG AG im Gemeinderat vom 26. Jänner 2023 - übrigens mit Zustimmung der ÖVP-Gemeinderatsfraktion - wurde vereinbart, dass die Stadt Linz 12 Millionen Euro an die BAWAG AG bezahlt und durch Abschluss des Vergleichs sämtliche Forderungen und Ansprüche beider Parteien endgültig bereinigt und verglichen sind. Dementsprechend ist die Nettobelastung der Stadt Linz an die BAWAG AG im Zeitraum von 2007 bis 2011 in Höhe von 24.216.863 Euro als Kostenfaktor mit einzubeziehen. Sohin ergibt sich unter Heranziehung der Kosten, die ich schon unter Punkt eins erwähnt habe, sowie der Vergleichszahlung und der zu betrachtenden Nettobelastung eine Gesamtsumme in Höhe von 45.450.996 Euro. Zu 3.: Die verrechneten Zahlungen sind auf Leistungen der Kanzleien von 2011 bis 2022 zurückzuführen, welche zum finalen Vergleich mit der BAWAG AG geführt haben. Wie im Swap-Lenkungsausschuss nochmals festgehalten, war mit den Anwaltsteams vereinbart, dass bei überwiegendem Obsiegen oder einem Vergleich die Anwaltsleistungen entsprechend zu vergüten sind. Die im Jahr 2024 zu leistende Zahlung in Höhe von rund 714.600 Euro wurde entsprechend im Voranschlag 2024 budgetiert und eben auch unter Zustimmung der ÖVP beschlossen. Die im Jahr 2023 unterjährig zu leistende Zahlung fand im Voranschlag 2023 keinen Eingang, weil im Zuge der Voranschlagserstellung zum Doppelbudget 2022 und 2023, welches im Dezember 2021 beschlossen wurde, dieser Zahlungszeitpunkt noch nicht bekannt war. Zu 4.: Wie ich schon unter Punkt drei erwähnt habe, wurde die für die beauftragten Anwaltsteams zu leistende Zahlung für 2024 im Voranschlag 2024 vorgesehen. Die 2023 zu leistenden Zahlungen, welche im Zuge der Voranschlagserstellung des Doppelbudgets 2022/2023 im Jahr 2021 noch nicht absehbar waren, konnten im Jahr 2023 durch die für Anwalts- und Beratungsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel aus den Haushaltsrestübertragungen von 2022 auf 2023, sowie den Voranschlagsansätzen 2023 im Rahmen der deckungsfähigen Möglichkeiten bedeckt werden. Diese Haushaltsübertragungen von 2022 auf 2023 sind Teil des Rechnungsabschlusses 2022 im Nachweis zu Haushaltsrestübertragungen sowie Teil des Rechnungsabschlusses 2023 im Nachweis zu Kreditveränderungen. Sie wurden in den Sitzungen vom 29. Juni 2023 bzw. 27. Juni 2024, auch jeweils mit Zustimmung unter anderem der ÖVP, beschlossen. Zu 5.: Herr Gemeinderat Naderer, hier unterliegen Sie, glaube ich, einem Irrtum. Der Gemeinderat wurde mit Rechnungsabschluss 2023 durch entsprechende Anmerkung im Vorbericht auf der Seite V-10 unter den Auszahlungen aus Sachaufwand informiert. Da steht: ‚Zur Beendigung des Rechtsstreites mit der BAWAG wurden außerplanmäßig rund acht Millionen Euro als Vergleichszahlung sowie weitere 1,2 Millionen Euro für Rechtskosten geleistet.‘ Der Rechnungsabschluss 2023 wurde per 27. Juni 2024 - wie schon erwähnt - auch mit Zustimmung der ÖVP beschlossen. Im Voranschlag 2024 wurde auf der Finanzposition ‚Rechtskosten BAWAG‘ die entsprechende Zahlung budgetiert und vom Gemeinderat - sie erraten es - wieder mit Zustimmung der ÖVP, genehmigt. Die Auszahlungen erfolgten auf der entsprechenden Finanzposition, im Jahr 2023 bedeckt durch die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel für Rechts- und Beratungsaufwand. Das habe ich schon in der Beantwortung der Frage vier erwähnt, im Jahr 2024 bedeckt durch den entsprechend präliminierten und beschlossenen Voranschlagswert. Zu 6.: Nach Abschluss des gerichtlichen Vergleiches hat es im Zuge von zu leistenden Zahlungen aus Fürsorgepflichten im Jahr 2023 einerseits eine Zahlung in Höhe von - ich habe es schon vorhin erwähnt - 167.933 Euro für zu erstattende Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten gegeben. Andererseits wurde des Weiteren im Jahr 2023 die Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Swap 4175 beauftragt, welches bei der Stadt eine Nettokostentangente in Höhe von 20.274 Euro verursacht hat. Zu 7.: Der unpräjudiziell gewährte Vorschuss in Höhe von 83.966 Euro im Jahr 2016 musste vom damaligen Finanzdirektor nicht zurückbezahlt werden, da er sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich freigesprochen wurde und daher die Risikohaftung des Dienstgebers vollumfänglich zum Tragen gekommen ist.