Anfrage von Gemeinderätin Piovesan an Bürgermeister Prammer betreffend 'Baustelle Quadrill: Was wird Bodner Bau für die Nutzung von öffentlichen Flächen verrechnet?'

4 · Anfrage · 32. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Im Mittelpunkt stehen die Gebühren und Kontrollen für die Nutzung öffentlicher Flächen rund um die Baustelle Quadrill sowie die Unterbauung von öffentlichem Grund. Genannt werden Tarifposten für Baustelleneinrichtungen und Container, die seit 2022 bewilligte Nutzung einer rund 1.210 Quadratmeter großen abgesperrten Fläche und die Frage, ob dort tatsächlich nur Sicherheits- und Ladezonen oder inzwischen auch Lagerflächen bestehen. Die Beantwortung hält fest, dass die Fläche ursprünglich als Zu- und Abfahrt für die Baustelle genehmigt wurde, dafür keine Gebühren verrechnet wurden und die Nutzung durch die Straßenverwaltung kontrolliert wird; bei Materiallagerungen soll ein Benützungssentgelt vorgeschrieben werden. Für eine temporäre Energieleitung in der Ludlgasse werden aktuell 20,25 Euro pro Jahr genannt, während die Tiefgaragenzufahrt an der Unteren Donaulände 404 Quadratmeter umfasst und über einen Dienstbarkeitsvertrag mit jährlich wertgesicherten 12.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geregelt ist. Werbung im Baustellenbereich wird als projektbezogene Information eingeordnet und nicht als klassischer Werbetarif behandelt.

Schlagwörter (10):quadrillbaustelleneinrichtungöffentlicher grundsondernutzunggebührenkontrollelagerflächewerbeflächeunterbauungtiefgarage
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Bau des Großprojekts Quadrill beansprucht seit mehreren Jahren viel öffentliche Fläche. Davon betroffen sind rund 3.000 Quadratmeter in der Gruberstraße (Gehsteig und Busspur) sowie in der Ludlgasse (Gehsteig und zeitweise Fahrspur) und der Unteren Donaulände (Gehsteig und Fahrspur). Genehmigt wurde ein Teil der Fläche als ‚interne Baustellenstraße‘, genutzt wird diese aber zur Lagerung von Materialien und für Werbezwecke. Anstelle eines üblichen Bauzauns wurde eine große, hohe Werbewand errichtet. Der gesperrte öffentliche Raum wird zudem nicht für ‚internen Baustellenverkehr‘, sondern für die dauerhafte Ablagerung von Containern, Paletten und anderem Material verwendet. Baustelleneinrichtung: Was kostet die Nutzung von rund 3000m² öffentlichem Grund (rot markiert)? 24 Anstelle eines üblichen Bauzauns wurde eine großflächige Werbewand errichtet. (September 2025) Jahrelang blockiert: Die als "interne Baustellenstraße" genehmigte Fläche wird als Lagerplatz und Werbefläche verwendet. (September 2025) 25 Da die Gebühren je nach Nutzung variieren und die Baustelle sehr viel öffentlichen Raum in Anspruch nimmt, stellen sich einige Fragen: 1. Welche Kategorien an Baustelleneinrichtungen gibt es und wie sind die Tarife dafür? Bitte um Angabe der geltenden Tarife pro Quadratmeter und Monat. 2. Unter welchem Titel, welchen Auflagen und welchem Zeitraum wurde die Nutzung der öffentlichen Flächen rund um das Quadrill ursprünglich genehmigt? Wie groß ist die genehmigte Fläche? 3. Für welche Zwecke (Baustellenstraße, Lagerfläche, Werbefläche et cetera) wurde die Genehmigung ausgestellt und welche Gebühren fallen jeweils pro Monat/pro Jahr seit Einrichtung an? 4. Wird kontrolliert, ob die Flächen tatsächlich entsprechend der Genehmigung genutzt werden? Wenn ja: wie oft und durch wen? Wurde geprüft, ob durch Zweckentfremdung der Fläche (zum Beispiel Materiallagerung statt Baustellenstraße) Einnahmeausfälle entstanden sind? Falls ja: in welcher Höhe? 5. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Linz aus Gebühren für diese Baustelleneinrichtung (inklusive Werbung) seit Beginn? 6. Wie wurde (in Bezug auf Gebühren) mit den laufenden Verzögerungen und Verlängerungen der Baustelleneinrichtung umgegangen? Trifft es zu, dass durch monatliche Erneuerung von Anträgen niedrigere Gebühren anfallen als im „normalen“ Tarif? Wenn ja, wie hoch ist die Differenz durch diese womöglich billigeren kurzfristigen Verlängerungen für die Stadt Linz? 7. Wurden Einnahmen für die enormen - weit über das normale Maß eines Baustellenraums hinausgehende - Werbungen lukriert? Wenn ja, wie viel, auf welcher Basis und in welchem Zeitraum? Wurde die Bauzeitverlängerung verrechnet? Zur Unterbauung von öffentlichem Raum: 8. Ragen Keller und Tiefgaragengeschoße in den öffentlichen Raum, zum Beispiel unter zukünftige Gehsteige? Wenn ja, wie groß sind diese Flächen? Grundsätzlich: Welche Grundlage dient zur Berechnung bei Unterbauung von öffentlichem Grund? Was sind die Tarife? Mit der Bitte um Beantwortung."
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Vorweg muss ich klarstellen, dass Antragstellerin und Bescheidadressatin für die straßenpolizeiliche Bewilligung in diesem Fall nicht die Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H & Co.KG als Bauherrin ist, sondern die DYWIDAG Dyckerhoff & Widmann Gesellschaft m.b.H. als bauausführende Firma. Zu 1.: Laut der geltenden Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Guts der Stadt Linz gelten die Tarifposten 9 und 10 wie folgt: | Tarifpost | | Brutto in Euro | | --- | --- | --- | | Tarifpost 9 Baustelleneinrichtungen | a) bei einer Aufstellungsdauer bis zu einem Monat pro angefangenem Quadratmeter und Monat | 6,26 | | | b) bei einer Aufstellungsdauer über einem Monat ab dem die Monatsfrist übersteigen-den Zeitraum pro angefangenem Quadratmeter und Monat | 12,55 | | Tarifpost 10 Container (Abrollcontainer und Ähnliches) | a) bei einer Aufstellungsdauer bis zu einem Monat pro Stück und Monat | 81,29 | | | b) bei einer Aufstellungsdauer über einem Monat ab dem die Monatsfrist übersteigen-den Zeitraum pro Stück und Monat | 162,56 | Zu 2.: Die straßenpolizeiliche Bewilligung durch die Bau- und Bezirksverwaltung wurde nach § 90 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung erteilt. Die Grundeigentümerzustimmung der Abteilung Straßenverwaltung - sie ist die Verwalterin des öffentlichen Guts - ist in diesem Verfahren erfolgt. Die Bewilligung läuft seit 2022 und gilt aktuell nach mehrmaligen Verlängerungen noch bis zum 31. Dezember 2025. Die abgesperrte Fläche beträgt circa 1.210 Quadratmeter. Zu 3.: Es wurde ursprünglich eine Sicherheits- und Ladezone zur Versorgung der Baustelle genehmigt. Der Baukran war innerhalb des Bauplatzes auf Privatgrund aufgestellt. Das heißt, das öffentliche Gut wurde lediglich als Zu- und Abfahrt für die Belieferung beziehungsweise Entsorgung der Baustelle verwendet. Zum Vergleich, auch bei einer Halte- und Parkverbotszone werden für derartige Sicherheits- und Ladezonen keine Gebühren verrechnet. 27 Zu 4.: Die Nutzung wird durch die Straßenverwaltung kontrolliert. Bei Verkehrsproblemen oder Beschwerden werden die Kontrollen von der Behörde im Einvernehmen mit dem Stadtpolizeikommando Linz durchgeführt. In den ersten Bauphasen wurden die Flächen bei den Kontrollen augenscheinlich nur als Sicherheits- und Ladezonen - also Zu- und Abfahrt von Baufahrzeugen - und als Absperrung zur Sicherheit genutzt. Es fanden auch keine Materiallagerungen statt. Aufgrund der Fertigstellung der Außenfassade und aufgrund Ihrer Anfrage wird in den nächsten Tagen neuerlich eine gesonderte Baustellenkontrolle durchgeführt, ob inzwischen Flächen auf dem öffentlichen Gut als Lagerflächen benutzt werden. Gegebenenfalls wird die Abteilung Vermessung und Geoinformation beauftragt, die Flächen entsprechend einzumessen. Bei Materiallagerungen auf öffentlichem Gut wird in der Folge die Vorschreibung des entsprechenden Benützungssentgeltes für den Benützungsszeitraum durchgeführt. Zu 5.: In der Ludlgasse gibt es eine Überbauung durch eine temporäre Energieleitung. Die Einnahmen dafür betragen aktuell 20,25 Euro pro Jahr. Zu 6.: Wie ich schon in der Beantwortung der Frage drei ausgeführt habe, sind die Flächen als Sicherheits- und Ladezonen zur Versorgung der Baustelle genehmigt worden. Dafür wurden weder normale noch niedrigere Gebühren verrechnet, sondern gar keine. Zu 7.: Da es sich hier um keine Werbung im klassischen Sinn handelt, sondern um Informationen zu den bauausführenden Firmen, Angaben zum*r Bauherr*in, sowie Informationen zum Projekt, kommt kein Tarif der Tarifordnung zur Anwendung. Zu 8.: Es gibt eine Zufahrt zur Tiefgarage auf der Unteren Donaulände, die als Mittelrampe bezeichnet wird. Die Fläche auf öffentlichem Gut beträgt 404 Quadratmeter. Die Grundinanspruchnahme ist in einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt und beträgt jährlich wertgesichert 12.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Weitere mögliche Grundinanspruchnahmen werden erst nach Baufertigstellung und Einmessung durch den Geometer erhoben und bei Bedarf in die Vorschreibungsevidenz aufgenommen. Die Berechnungsgrundlage ist je nach Art der Nutzung die Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes.