Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA betreffend „Fußgänger*innenbrücke Chemieknoten / Sankt-Peter-Straße“ von der Gemeinderatssitzung am 5. Juni 2025

7 · Anfrage · 31. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Fußgängerinnenbrücke beim Chemieknoten und der Sankt-Peter-Straße steht wegen ihres Zustands, der hohen Kosten und der Frage nach wirtschaftlicheren Querungslösungen im Mittelpunkt. Seit 1999 war die Stadt Linz für Erhaltung und Winterdienst zuständig; dokumentiert sind regelmäßige Prüfungen, eine Grundreinigung 2009, Sanierungsmaßnahmen 2016 und bei der Hauptprüfung 2021 festgestellte schwere Korrosionsschäden. Eine Variantenstudie von 2023 bewertete Sanierung und Neubau als ähnlich teuer, empfahl aber den Ersatzneubau als langfristig wartungsärmere und technisch zeitgemäße Lösung. Für einen Zebrastreifen oder andere Alternativen wurden im Rahmen einer Phase 0 verschiedene Möglichkeiten geprüft, wobei bei dem hochfrequentierten Kreisverkehr wegen der Verkehrsbelastung und der vier Fahrspuren ein sicherer Übergang ohne erhebliche Staus als nicht geeignet beurteilt wurde. Die künftigen Erhaltungskosten des neuen Bauwerks sollen gering bleiben; sie liegen laut Übereinkommen von 1999 bei der Stadt Linz, während sich die LAT Nitrogen Linz GmbH freiwillig an den Errichtungskosten beteiligt.

Schlagwörter (10):fußgängerbrückechemieknotensankt-peter-straßeersatzneubausanierungverkehrssicherheitvariantenstudiekreisverkehrerhaltungskostenstadtplanung
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„Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, in der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Abbruch und Neubau des Fußgänger*innenstegs beim Chemieknoten beschlossen. Die Kosten sind enorm. Es stellt sich die Frage, ob das den Grundsätzen der Sparsamkeit entspricht und ob es für diese Straßenquerung nicht effizientere Möglichkeiten gegeben hätte. In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie um die Beantwortung meiner Fragen: 1. Wer war für die Pflege des 1999 errichteten Stegs verantwortlich? Wie wurde seit 1999 gepflegt? Wurde die Stahlstruktur laufend geprüft und saniert? Wie ist diese Sanierung erfolgt und welche Kosten sind dafür angefallen? Ich bitte um eine Art Pflege-Protokoll (Datum, Maßnahme, Kosten) aller dokumentierten Pflege- und Sanierungsmaßnahmen seit Errichtung. 2. Wie ist die Entscheidung auf Neuerrichtung gefallen? Gab es eine Überprüfung und ein Gutachten eines* einer externen, gerichtlich beeideten Sachverständigen, um die Stahlstruktur zu prüfen? Wenn ja, bitte um volle Auskunft des Gutachtens. 3. Sanierung: Wurden schriftliche Angebote geeigneter Stahlbaufirmen für eine Sanierung eingeholt? Wenn ja, welche Firmen wurden angefragt, welche Angebote gab es, wie hoch wären die Kosten gewesen und wie lange hätte die Sanierung gebraucht? Wenn nein, warum nicht? 4. Die Nutzer*innen des privaten Parkplatzes (520 Stellplätze) sind hauptsächlich Schichtarbeiter*innen. Vor Ort kann man viele Nutzer*innen beobachten, die den Steg nicht verwenden, sondern die Straße einfach so überqueren. In diesem Zusammenhang: Gab es im Vorfeld eine Untersuchung des Nutzungsverhaltens der dort Parkenden? Gab es eine Befragung der Nutzer*innen der dort Parkenden? 5. Wurden Alternativen zu dem Steg untersucht? Wurde ein Zebrastreifen mit Mittelinsel untersucht? Wenn ja, was sprach dafür und was dagegen? Wenn nein, warum nicht? 6. Gab es im Vorfeld der Planungen eine „Phase 0“, in der mit allen beteiligten Stakeholder*innen grundsätzlich überlegt wurde, was die beste Lösung und Alternativen wären? Wenn ja, wann und mit wem war das? Was war das Ergebnis davon? Wenn nein, warum nicht? 7. In Linz gibt es nur sehr wenige Fußgänger*innensteg. Aus gutem Grund, das „Konzept“, Fußgänger*innen über eine Brücke zu schicken um den Verkehr darunter möglichst nicht zu stören, stammt aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Interessanterweise gibt es in der Franckstraße und nur wenige hundert Meter weiter (gleiches Verkehrsaufkommen) nur Zebrastreifen. Warum wurde ausgerechnet hier, wo die Geschwindigkeit der PKWs durch den Kreisverkehr reduziert und Platz für eine Mittelinsel ist, auf einen billigen und pflegeleichten Zebrastreifen verzichtet? Was ist die Begründung dafür? 8. Auch die neue Brücke bedarf Pflege, Winterdienst und Sanierungen. Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Pflege des neuen Bauwerks pro Jahr, für zehn Jahre, für 20 Jahre, für 30 Jahre? Warum waren diese Kosten nicht Teil der Vereinbarung mit der „Nutzerin", der „LAT Nitrogen Linz GmbH"? Warum trägt diese Kosten die Stadt und nicht die „Nutzerin"? Mit der Bitte um Beantwortung."
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Zu 1.: Für die Erhaltung und den Winterdienst war seit 1999 die Stadt Linz, Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT), zuständig. Regelmäßige Prüfungen erfolgten gemäß den Vorgaben der Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS), nämlich Sichtkontrollen alle zwei Jahre, Hauptprüfungen in den Jahren 2006, 2015 und 2021 und laufende Befahrungen dreimal jährlich. Darüber hinaus wurde 2009 eine Grundreinigung des Glasdaches mit einem Kostenausmaß von 6.069,39 Euro vorgenommen. 2016 wurden sämtliche Sanierungsvorschläge der Hauptprüfung 2015 umgesetzt, im Wesentlichen betreffend Diagonalstreben und Korrosionsschutz. Es fiel eine Summe von 13.171,82 Euro an. Die letzte Hauptprüfung 2021 ergab, dass der Zustand mangelhaft sei, mit schweren Korrosionsschäden und einer ersten Querschnittsreduzierung. Zu 2.: Ein externes Ingenieurbüro wurde mit der Erstellung einer Variantenstudie beauftragt, die im Mai 2023 vorgelegt wurde. Das Ergebnis zeigte, dass Sanierung und Neubau in etwa gleich hohe Kosten verursachen würden. Der Neubau wurde jedoch als die langfristig bessere Lösung bewertet, da er wartungsärmer, langlebiger und nach aktuellen technischen Standards ausführbar ist. Auf Basis dieser Einschätzung wurde der Rückbau der bestehenden Konstruktion und die Errichtung eines Ersatzneubaus empfohlen. Der Stadtsenat beschloss daraufhin am 13. Juni 2024 einstimmig die Einleitung der Planungsleistungen für den Neubau. Zu 3.: Für eine Sanierung wurden keine Angebote eingeholt, da – bezugnehmend auf den erwähnten Stadtsenatsbeschluss vom 13. Juni 2024 – die Vorteile eines Ersatzneubaus überwiegen. Zudem wäre ein formales Ausschreibungsverfahren – ein nicht offenes Verfahren – zur Einholung von Angeboten erforderlich gewesen. Dies ist nur zulässig, wenn die Absicht der Auftraggeberin zur Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen vorliegt. Zu 4.: Es wurde mit den ansässigen Firmen des Chemieparks beziehungsweise deren Vertreter*innen mehrfach Rücksprache gehalten und seitens der den Parkplatz nutzenden Firmen die Notwendigkeit eines Übergangs kundgetan. Das Verkehrsaufkommen im Bereich des Übergangs und die vier Fahrspuren ermöglichen kein sicheres Queren. Zu 5.: Bei einem derartig hochfrequentierten Kreisverkehr ist ein Übergang mit einem Zebrastreifen ohne Ampelregelung nicht möglich. Eine Signalisierung würde die Funktion des Kreisverkehrs derart beeinflussen, dass mit erheblichem Stau zu rechnen wäre. Daher wurde in der ursprünglichen Ausführung 1999 bereits eine Fußgänger*innenüberführung umgesetzt. Zu 6.: Ja, es gab eine sogenannte „Phase 0“ im Rahmen der beauftragten Variantenstudie. In dieser Phase wurden verschiedene Lösungsansätze geprüft, darunter ein Zebrastreifen, eine Unterführung sowie ein Neubau der Brücke. Im Planungsprozess waren unter anderem Ziviltechniker*innen, die zuständige Abteilung des GMT, die zuständige Abteilung des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt (PTU) sowie bei Bedarf auch die vollständige Verkehrsbehörde eingebunden. Das Ergebnis dieser Abwägung war, dass der Neubau - sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht - als die sinnvollste Variante beurteilt wurde. Zu 7.: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 5. Zu 8.: Aufgrund der kompakten Bauweise des neuen Brückentragwerks werden in den ersten zehn Jahren nur sehr geringe Erhaltungskosten erwartet. Auch langfristig ist lediglich mit einem geringen Wartungsaufwand zu rechnen. Gemäß dem Übereinkommen aus dem Jahr 1999 liegt die Verantwortung für die Erhaltungskosten bei der Stadt Linz. Die LAT Nitrogen Linz GmbH beteiligt sich freiwillig an den Errichtungskosten, obwohl dafür keine vertragliche Verpflichtung besteht.