Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend '24-Stunden-Betreuer*innen in Linz'

8 · Anfrage · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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24-Stunden-Betreuerinnen in Linz stehen im Mittelpunkt einer Auskunft zu Zahl, Herkunft, Informationsangeboten und möglicher Unterstützung. Die Stadt Linz verfügt mangels Meldepflicht über keine Daten zu gemeldeten Betreuungskräften oder deren Nationen. Als vorhandene Informations- und Beratungsstellen werden vor allem die vermittelnden Organisationen, die Interessensvertretungen sowie die Initiative CuraFAIR genannt; für arbeitsrechtliche Fragen werden Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Vidaflex angeführt. Zusätzliche städtische Angebote, Vernetzungstreffen in Seniorenzentren oder besondere Vergünstigungen sind nicht geplant, weil solche Leistungen nicht zum städtischen Aufgabenbereich zählen und eine einseitige Bevorzugung rechtlich fragwürdig sei.

Schlagwörter (10):24-stunden-betreuungpersonenbetreuungpflegeberatungsangebotearbeitsrechtinteressensvertretungenseniorenzentrensozialhilfestadt linzvergünstigungen
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„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, das Geschäftsfeld 24-Stunden-Betreuung ist in Österreich jährlich 700 Millionen Euro schwer. Ca. 920 Agenturen teilen sich den Markt auf (Stand September 2022). Über 30.000 Menschen in Österreich werden von etwa doppelt so vielen 24-Stunden-Betreuer*innen meist in zweiwöchentlichem Wechsel versorgt. Österreich steht in einem europaweiten (!) Konkurrenzkampf um die Betreuer*innen, die in der Mehrzahl aus den östlichen Staaten Europas stammen. Die Bedingungen, unter denen diese Betreuungskräfte arbeiten, sind schwierig. Die wenige Freizeit am Tag, die lange Verweildauer fern der Familie, teilweise sprachliche Barrieren und mitunter extrem fordernde Krankheitsbilder bei den zu Betreuenden kennzeichnen die Arbeit der 24-Stunden-Betreuer*innen. Würden die Betreuer*innen nicht mehr nach Österreich kommen, würde die pflegerische Versorgung von 30.000 Menschen zusammenbrechen. Auch wenn die 24-Stunden-Betreuung privatwirtschaftlich organisiert ist, ist sie eine wichtige Säule in der pflegerischen Versorgung der alten bzw. kranken Bürger*innen in Linz. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele 24-Stunden-Betreuer*innen sind in Linz gemeldet? 2. Aus welchen Nationen stammen die 24-Stunden-Betreuer*innen? (Bitte um nummerische Auflistung nach Nationen.) 3. Gibt es für die 24-Stunden-Betreuer*innen von Seiten der Stadt Linz Informationen über die Linzer Krankenhäuser, Hilfsdienste, Blaulichtorganisationen, die Telefonische Gesundheitsberatung 1450, Anlaufstellen bei pflegerischen Problemen etc.? 4. Wir wissen, dass nicht lückenlos alle Agenturen nach hohen moralischen Ansprüchen arbeiten. Gibt es für die 24-Stunden-Betreuer*innen von Seiten der Stadt Linz Informationen über arbeitsrechtliche Belange in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit in Österreich bzw. Informationen über einschlägige Beratungsstellen? 5. Ist geplant, die für uns so wichtigen 24-Stunden-Betreuer*innen in Zukunft bei ihrer schwierigen Tätigkeit für die alten/kranken Menschen in Linz zu unterstützen; z. B. in Form von Vernetzungstreffen in den Seniorenzentren Linz (SZL), zu denen die betreuten Personen mitgenommen werden können und im Rahmen derer z. B. auch pflegerische Probleme niederschwellig angesprochen bzw. gelöst werden können? 6. Wir wissen, dass aufgrund des Personalmangels in der mobilen Pflege 24-Stunden-Betreuer*innen mitunter Aufgaben übernehmen, die eindeutig in den Aufgabenbereich professioneller Pflegekräfte fallen. Wo erhalten die 24-Stunden-Betreuer*innen im Bedarfsfall Unterstützung (z. B. telefonische Beratung, eventuell auch mittels Dolmetsch)? 7. Die 24-Stunden-Betreuer*innen in Linz helfen mit, den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Ist daran gedacht, als kleines Zeichen der Anerkennung diesen Betreuer*innen für ihre spärliche Freizeit z. B. Museums- oder Schwimmbad-Eintritte zu erlassen, sie kostenlos den Botanischen Garten besuchen zu lassen etc.? Danke für die Beantwortung!“
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„Zu 1.: Für Personen die Leistungen gemäß dem Hausbetreuungsgesetz bzw. § 159 Gewerbeordnung, umgangssprachlich 24-Stunden-Betreuung, erbringen, besteht keine Meldepflicht gegenüber der Stadt Linz, somit liegen uns auch keine diesbezüglichen Daten vor. Zu 2.: Wie ich bereits gesagt habe, liegen der Stadt Linz keine diesbezüglichen Informationen vor, damit natürlich auch folgerichtig keine Daten bezüglich der Nationen. Zu 3.: Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen vermittelnden Organisationen, also die Agenturen und/oder die Interessensvertretungen – es besteht eine Pflichtmitgliedschaft entweder bei der Arbeiter- oder Wirtschaftskammer – entsprechende Serviceleistungen zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang darf ich auch explizit auf die Initiative CuraFAIR, das ist die Anlaufstelle für 24-Stunden-Betreuer*innen der Volkshilfe Oberösterreich hinweisen. Die Initiative bietet bereits ein umfassendes anonymes niederschwelliges und multimediales Beratungsangebot unter anderem auch zu sozial-, arbeits-, und steuerrechtlichen Fragen in der jeweiligen Muttersprache an. Seitens der Stadt Linz werden keine speziellen aufbereiteten Informationen diesbezüglich bereitgestellt. Es ist auch deshalb davon auszugehen, dass Personen die gemäß dem Hausbetreuungsgesetz bzw. § 159 Gewerbeordnung Leistungen erbringen, seitens der vermittelnden Organisationen jene, für die Tätigkeit vor Ort notwendigen Informationen erhalten, da Personenbetreuer*innen für die Arbeitsvermittlung und/oder weitere servicierende Leistungen oftmals branchenübliche periodische Entgelte zu entrichten haben. Gleiches gilt für die betreute Person selbst, die auch Entgelt an die vermittelnde Organisation für Serviceleistungen bezahlt. Zu 4.: Auskünfte über arbeitsrechtliche Belange bei selbstständiger Erwerbstätigkeit sind Aufgabe der für Einzelunternehmen zuständigen Wirtschaftskammer. Ergänzend sei hier auch auf die Initiative Vidaflex, der Gewerkschaft Vida für Einzelpersonenunternehmen, hingewiesen, die dahingehend eine umfassende Servicepalette anbietet. Liegt eine Beschäftigung im Rahmen einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit vor, können entsprechende Beratungsangebote seitens der Arbeiterkammer in Anspruch genommen werden. Unabhängig ob eine selbständige oder eine unselbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt, besteht eine verpflichtende Mitgliedschaft in den jeweiligen Interessensvertretungen, die entsprechende Serviceleistungen auch für ihre Mitglieder anbieten. Zu 5.: Vorweg darf ich erneut darauf hinweisen, dass bereits eine verpflichtende Mitgliedschaft in den jeweiligen Interessensvertretungen vorliegt, die entsprechende Serviceleistungen für ihre Mitglieder anzubieten haben. Laut Auskunft der Seniorenzentren Linz sind auch keine derartigen Angebote geplant und ich darf ergänzend anmerken, dass Beratungstätigkeiten für Personenbetreuer*innen nicht in den Leistungskatalog der städtischen Seniorenzentren fallen. Angesichts der branchenüblichen Entgelte, auf die ich bereits hingewiesen habe, die für Serviceleistungen sowohl seitens der Personenbetreuer*innen als auch seitens der betreuten Person an die Agenturen zu zahlen sind, sollen entsprechende Angebote bzw. Hilfsstellungen auch von diesen angeboten werden. Zu 6.: Ich darf erneut anmerken, dass bereits eine verpflichtende Mitgliedschaft in den jeweiligen Interessensvertretungen vorliegt, die entsprechende Serviceleistungen für die Mitglieder anzubieten haben. Anmerken darf ich auch, dass zudem gesetzliche Rahmenbedingungen gegen eine telefonische Beratung sprechen, das sollte eigentlich bekannt sein. Ob einzelne pflegerische Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen, kann nur im Einzelfall nach Maßgabe des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes mittels Anordnung seitens eines oder einer Angehörigen des gehobenen Dienstes entschieden werden. Dies setzt eine direkte Anleitung und Unterweisung der oder des Personenbetreuers voraus. Ich wiederhole mich jetzt nicht und weise darauf hin, dass auf Grund des branchenüblichen Entgeltes eigentlich auch diese Serviceleistungen von den entsprechenden Agenturen nachzuweisen und anzubieten wären. Grundsätzlich darf ich noch anmerken, dass Visiten zur Qualitätssicherung durch Angehörige des gehobenen Dienstes bzw. im Bedarfsfall eine entsprechende Anleitung und Unterweisung miteingeschlossen ist. Personen, die betreuungsbedürftige Menschen gemäß Hausbetreuungsgesetz bzw. im Rahmen des Gewerbes der Personenbetreuung nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterstützen, erbringen keine Kernleistung für die Stadt Linz als regionaler Träger sozialer Hilfe im Sinne des Oberösterreichischen Sozialhilfegesetzes und unterliegen daher auch keiner fachlichen Aufsicht durch das Land Oberösterreich oder den regionalen Träger der sozialen Hilfen, in diesem Fall der Stadt Linz. Zu 7.: Frau Gemeinderätin Pühringer, eine einseitige Bevorzugung bestimmter Personengruppen ist rechtlich fragwürdig, daher ist seitens der Stadt Linz auch nichts dahingehend geplant. Ich darf auch noch auf die Beantwortung der Frage eins verweisen, dass uns auch keine Unterlagen, Informationen oder Daten zu diesen Personen vorliegen. Darüber hinaus möchte ich auch feststellen, dass die Tarife zumindest von den, von Ihnen genannten Einrichtungen, bereits seitens der Stadt Linz sozialverträglich gestaltet sind.“