Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Stadtrat Prammer betreffend „Kapuzinerviertel Linz“

1 · Anfrage · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Das Kapuzinerviertel in Linz steht im Mittelpunkt städtebaulicher Überlegungen rund um die Neugestaltung des ehemaligen Kapuzinerklosters und des angrenzenden Areals. Thematisiert werden die Möglichkeiten der Stadt, über Flächenwidmung, Bebauungsplan, Gestaltungsbeirat und kooperative Verfahren auf die Bebauung Einfluss zu nehmen sowie die Frage, wie Vereinbarungen aus dem Verfahren eingehalten werden können. Für das Viertel sind laut grober Studie eine Verlegung der Kapuzinerstraße zur Stifterstraße und eine Sammelgarage vorgesehen, doch die Planungen sind noch nicht mit dem zuständigen Geschäftsbereich abgestimmt. Konkrete Detailfragen zu Trassierung, Stellplätzen, Nutzung aufgelassener Straßenflächen und Auswirkungen auf Grünland und Baumbestand konnten daher noch nicht beantwortet werden. Die weitere Entwicklung hängt nach Auskunft des Stadtrats von laufenden Gesprächen und Vorberatungen ab, auch wegen betroffener städtischer Liegenschaften und Verkehrsfragen.

Schlagwörter (10):kapuzinerviertelkloster-arealstadtentwicklungkooperatives verfahrenflächenwidmungbebauungsplansammelgaragekapuzinerstraßegrünlandbaumbestand
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, das so genannte Kapuzinerviertel mit dem ehemaligen Kapuzinerkloster im Zentrum, ist schon länger Gegenstand städtebaulicher Diskussionen. Das liegt vor allem auch an den Absichten des Klosters inklusive Grundstück neu zu nutzen bzw. zu verbauen (Projekt ‚Kloster-Campus‘). Dazu gab es mehrere Anläufe und die Planungen für die Neunutzung wurden vom Gestaltungsbeirat unter anderem wegen Überdimensionierung dreimal abgelehnt. Ursprüngliche Planungen sahen eine weitgehende Verbauung unter Einbeziehung des Klostergartens, Abriss des alten Kapuzinerklosters und Errichtung eines zwölfstöckigen Gebäudes vor. Dass es nicht dazu kam, ist auch einer Bürger*inneninitiative zu verdanken, die sich auf Grund dieser Baupläne gründete. Erst ein sogenanntes ‚kooperatives Planungsverfahren‘ in dem alle Beteiligten, von der Stadt über Investoren bis zu den Anrainer*innen, eingebunden waren, brachte die Wende. Die aktuellen Planungen sehen Büros mit mehreren hundert Arbeitsplätzen und einen Betriebskindergarten vor. Für die denkmalgeschützte Kapelle ist ein Besprechungsraum vorgesehen. Die ehemalige Kirche soll multifunktional mit Gastronomie und Veranstaltungen bespielt werden. Am Klostertrakt soll eine zweigeschossige Aufstockung errichtet werden, diese soll mit einem dahinterliegenden sechsgeschossigen Neubau verbunden werden. Der Klostergarten bleibt erhalten. Mit dem kooperatives Planungsverfahren rückte auch das Areal neben dem Kapuzinerkloster-Grundstück, das Dreieck Kapuzinerstraße, Stifterstraße und Hopfengasse in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Hier besteht stadtentwicklerisches Potential und es könnte zu einer Aufwertung und Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im Kapuzinerviertel kommen. Im September dieses Jahres stellte nun die zuständige Behörde die Baugenehmigung für die Neugestaltung des ehemaligen Kapuzinerklosters in Linz aus. Zum Entsetzen vieler wurden jetzt – entgegen den im kooperativen Planungsverfahren mit den Anrainer*innen getroffenen Abmachungen – doch Bäume und Grünbestand des alten Klostergartens ge-rodet. Zudem wurde genau vor der dort angesiedelten Michael-Reitter-Schule für hör- und sehbeeinträchtigte Kinder der Bauplatz errichtet und ein Teil der denkmalgeschützten Klostermauer dafür abgetragen. Diese Vorgehensweise muss als relevanter Rückschlag für das kooperative Planungsverfahren gewertet werden und macht Sorge, ob nicht letztlich doch wieder die Interessen von privaten Immobilienentwicklern vor jenen der Anrainer*innen und der Allgemeinheit gestellt werden. Auch hinsichtlich der weiteren Entwicklung des gesamten Areals stellen sich einige Fragen, etwa inwieweit die Abmachungen aus dem kooperativen Verfahren in Zukunft eingehalten werden bzw. diese überhaupt den Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Bauprojekt Kloster-Areal („Kloster-Campus“): a) Welche Möglichkeiten hat die Stadt Linz auf die Art und Weise der Errichtung von Baustätten Einfluss zu nehmen? b) Warum wurde nicht die Errichtung des Bauplatzes an der Ostseite des Klosters – wie im kooperativen Planungsverfahren angeblich ausgemacht – bescheidet? c) Inwieweit ist es möglich seitens der Stadt für die Einhaltung der Vereinbarungen aus dem kooperativen Verfahren zu sorgen? 2. Neugestaltung Kapuzinerviertel: a) Ist die Verlegung der Kapuzinerstraße beabsichtigt? Werden nur eine oder beide Richtungsfahrbahnen verlegt? Wo und wie ist die Trassierung vorgesehen? Welche Nutzung ist für die aufgelassenen Teile der Kapuzinerstraße geplant? b) Ist eine öffentliche Sammelgarage für das Kapuzinerviertel geplant, oder nur eine Kloster-Garage für das Projekt? Wo wird die allfällige Sammelgarage (Klostergarage) situiert sein? Wie groß ist sie und wie viele Stellplätze sind geplant? Werden dafür jetzt bestehende Parkplätze in Grünland umgenutzt? c) Wie schätzen Sie die Auswirkungen einer etwaigen Verlegung der Kapuzinerstraße und Verlängerung des Straßenzuges zur Stifterstraße inklusive Sammelgarage für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Bezirk Innere Stadt ein? Muss bei einer Verlegung des Straßenzuges bzw. der Errichtung einer Tiefgarage mit einer deutlichen Reduzierung von Grünland und Rodung von altem Baumbestand gerechnet werden? Mit der Bitte um Beantwortung."
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, wie Herr Bürgermeister Luger schon gesagt hat, kann ich heute zwei Anfragen beantworten. Die erste Anfrage ist von Mag. Michael Schmida und betrifft das Kapuzinerviertel. Diese Anfrage ist zweigeteilt, der erste Teil der Anfrage betrifft das Bauprojekt am Klosterareal, den sogenannten Klostergarten. Ich kann diese Fragen jedoch nur insofern beantworten, als sie meine Zuständigkeit als Planungsstadtrat betreffen. Zu 1.a: Aus der Raumordnung, also aus meiner Zuständigkeit, hat die Stadt die Möglichkeit durch Festlegungen im Flächenwidmungs- bzw. im Bebauungsplan Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung und somit auch auf die Bebauung zu nehmen. Bauprojekte von besonderer Bedeutung für das Stadtbild oder Großbauvorhaben müssen zudem dem Ge 650 staltungsbeirat oder der Planungsvisite vorgelegt werden. Aber auch im Rahmen von städtebaulichen Kommissionen, von kooperativen Verfahren oder auch durch die Teilnahme an Wettbewerben werden von der Stadt Linz Planungsziele vorgegeben. Zu 1.b: Hier geht es beispielsweise ausschließlich um das Bauverfahren, welches in die Zuständigkeit des Magistrats fällt und daher nicht von mir beantwortet werden kann. Zu 1.c: Die Einhaltung von Vereinbarungen erfolgt im gegenseitigen Übereinkommen. Bei Nichteinhaltung von städtebaulichen Vorgaben - wiederum nur aus meiner Zuständigkeit heraus, aus der Raumordnung - besteht für die Stadtplanung die Möglichkeit zur Verhängung von Neuplanungsgebieten. Zu 2.: Der zweite Teil der Anfrage betrifft generell die Neugestaltung des Kapuzinerviertels in Umsetzung des kooperativen Verfahrens. Das Ergebnis der Planungen der Architektengruppe Kleboth und Dollnig, Riepl & Riepl, PB + P-Architekten für den Bereich des Kapuzinerviertels als Ergebnis dieses kooperative Verfahrens ist in einer groben Studie vom Mai 2022 zusammengefasst. Darin ist unter anderem die angesprochene Verlegung der Kapuzinerstraße zur Stifterstraße, aber auch die Errichtung einer Sammelgarage vorgesehen. Diese Unterlagen bzw. die Überlegungen sind jedoch noch nicht mit dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt (PTU) abgestimmt. Derzeit laufen Gespräche und Vorberatungen, insbesondere, weil auch städtische Liegenschaften davon betroffen sind. Da geht es zum Beispiel um die angesprochene Verkehrsführung, um die Buslinien, um die Dichte oder um die Verfügbarkeit von Grundstücken. Die Fragen von Gemeinderat Mag. Schmida kann ich daher, weil sie auch schon sehr ins Detail gehen, zum jetzigen Stand noch nicht beantworten. Das wird erst in einigen Monaten möglich sein."