Anfrage von Gemeinderat Malesevic, BA MA an Bürgermeister Prammer betreffend 'Sanierung des städtischen Kiosks im Franckviertel'

3 · Anfrage · 32. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Sanierung und Wiederbelebung des städtischen Kiosks im Franckviertel soll zu einem Gemeinschaftszentrum mit Raum für Begegnung, Kultur und bürgerschaftliches Engagement werden. Der Umfang des Denkmalschutzes wurde erst 2022 rechtlich geklärt; seither wurden Eigentumsfragen, Nutzungskonzepte und eine Vorentwurfsplanung durch die Immobilien Linz GmbH vorbereitet. Als Vorbild dient das Stadtteilzentrum Auwiesen, und die Anliegen der örtlichen Bürgerinitiative wurden in die konzeptionellen Überlegungen einbezogen, auch wenn die bauliche Gestaltung nur begrenzt beeinflussbar ist. Für 2026 und 2027 sind im Wirtschaftsplan der ILG 700.000 Euro für die Sanierung vorgesehen, vorbehaltlich der nötigen Beschlüsse und der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ein Baubeginn wäre nach Genehmigungen ab Spätsommer oder Frühherbst 2026 möglich, die Fertigstellung ist für 2027 geplant.

Schlagwörter (10):franckviertelkiosksanierunggemeinschaftszentrumdenkmalschutzstadtteilzentrumbürgerbeteiligungimmobilien linz gmbhfinanzierungstadtplanungsozialraum
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, durch eine Anrainerinitiative, die in der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2020 breite Unterstützung fand, wurde die Sanierung und Wiederbelebung der städtischen Liegenschaft im Dreieck Stieglbauernstraße/Freytagstraße/Ebenhochstraße einstimmig beschlossen und damit ein Abriss verhindert. Seitdem sind mehrere Jahre vergangen. Trotz bestehendem Denkmalschutz und dem fortlaufenden Engagement lokaler Bürgerinitiativen, die rund um den Franckvierter Kiosk inzwischen wöchentlich Veranstaltungen wie Nachbarschaftskaffee oder Bingo organisieren, wurde mit der dringend notwendigen Sanierung bislang nicht begonnen. Besorgniserregend ist auch, dass sich das PROGES Projekt „KOMM! bleib gesund“ seinem Ende zuneigt und das bisher von PROGES genutzte Büro künftig für lokale Initiativen nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Dies wird sich voraussichtlich negativ auf die Aktivitäten der Anrainer auswirken, insbesondere auf jene der älteren Bevölkerung und sozialschwacher Gruppen. Angesichts der schwer nachvollziehbaren Verzögerung der Sanierung, tun sich Fragen auf, um deren Beantwortung ich hiermit ersuche. 1. Woran liegt es, dass die Stadt seit mittlerweile fünf Jahren auf eine Sanierung des Franckvierter Kiosk wartet? 2. Gibt es konkrete Konzepte und Überlegungen seitens des Liegenschaftsressorts für eine nachhaltige Nutzung des Kiosks? a) Falls ja: Welche Konzepte liegen vor, und inwiefern werden dabei die bestehenden örtlichen Bürgerinitiativen berücksichtigt? b) Falls nein: Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Entwicklung eines solchen Nutzungskonzepts verzichtet? 3. Ist eine Budgetierung der erforderlichen Finanzmittel für eine Generalsanierung der städtischen Liegenschaft im Dreieck Stieglbauernstraße/Freytagstraße/Ebenhochstraße für die Jahre 2026 beziehungsweise 2027 geplant? 4. Gibt es einen vorgesehenen Zeitplan für die nächsten Schritte (Planung, Ausschreibung, Sanierung und Fertigstellung)? 5. In welcher Form wurden oder werden die lokalen Initiativen in den Sanierung- und Wiederbelebungsprozess eingebunden? Ich danke für die Beantwortung der Fragen!“
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Zu 1.: Werter Gemeinderat Malesevic, wie du weißt, befinden sich Teile des betroffenen Gebäudes unter Denkmalschutz. Der tatsächliche Umfang dieses Denkmalschutzes steht jedoch erst seit dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 2022 fest, also seit drei Jahren. Seither wurde die Zeit unter anderem dafür genutzt, grundlegende Fragen zur zukünftigen Eigentümer*innenschaft des Grundstücks zu klären, und ob dieses weiter im Eigentum der Stadt Linz verbleiben oder an die Immobilien Linz GmbH (ILG) übertragen werden soll. Diese Prüfung ist inzwischen abgeschlossen. Das Grundstück soll noch heuer an die ILG veräußert werden. Diese hat in der Zwischenzeit bereits einen ersten Planungsvorentwurf erarbeitet. Darüber hinaus wurden unterschiedliche Nutzungskonzepte für den ehemaligen Kiosk geprüft. Im Rahmen dieser Evaluierung wurden sowohl gastronomische als auch handelsbezogene Nutzungen in Betracht gezogen und auch begutachtet. Am Ende dieses Prozesses ist dann die Entscheidung gefallen, den früheren Kiosk künftig als Gemeinschaftszentrum zu nutzen. Im Zuge der Konzept- und Planungsentwicklung haben mehrere fachliche Abstimmungen mit Fachexpert*innen des Geschäftsbereichs Soziales, Jugend und Familie, unserem Gebäudemanagement sowie den Ingenieurinnen und Ingenieuren der ILG stattgefunden. Ziel dieser Gespräche war es, trotz der komplexen baulichen Rahmenbedingungen des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes, eine funktionale und tragfähige Planung für die zukünftige Nutzung zu erarbeiten. Zu 2.: Ja, es gibt ein konkretes Konzept für eine zukünftige Nutzung. Dieses orientiert sich am erfolgreichen Modell des Stadtteilzentrums Auwiesen, wo bereits ein Gemeinschaftszentrum mit positiven Auswirkungen auf das gesamte Umfeld etabliert ist. Ziel ist es, den Kiosk als Gemeinschaftszentrum zu gestalten, das Raum für Begegnungen, kulturelle Veranstaltungen und bürgerschaftliches Engagement bietet. Die Bürger*inneninitiative wurde in den Prozess eingebunden. Es fanden Gespräche direkt mit mir als zuständigem Vertreter des Liegenschaftsressorts statt, in denen die Anliegen und Wünsche der Initiative zur zukünftigen Nutzung des Kiosks ausführlich besprochen wurden. Auch wenn aufgrund denkmalrechtlicher, statischer und baulicher Rahmenbedingungen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die bauliche Gestaltung bestanden, konnten die Anregungen zur Nutzung in die konzeptionellen Überlegungen einfließen. Zu 3.: Infolge der geplanten Übertragung des Eigentums am betreffenden Grundstück an die ILG ist diese auch für die Bereitstellung der finanziellen Mittel in den angesprochenen Jahren 2026 und 2027 zuständig. Ich kann den Gemeinderat aber darüber informieren, dass im aktuellen Entwurf des Wirtschaftsplans der ILG für die Jahre 2026 und 2027 Investitionsmittel in Höhe von 700.000 Euro für die Sanierung der Liegenschaft vorgesehen sind. Diese Summe basiert auf der vorliegenden Vorentwurfsplanung und enthält auch die nicht abziehbare Umsatzsteuer. Voraussetzung für die Bereitstellung dieser Mittel ist jedoch, dass der Gemeinderat sowohl der Übertragung der Liegenschaft an die ILG als auch dem Wirtschaftsplan im Rahmen des Haushaltsvoranschlages zustimmt. Zusätzlich ist dann natürlich noch die Zustimmung des Aufsichtsrats der ILG erforderlich. Zu 4.: Der konkrete Zeitplan hängt maßgeblich von den noch ausstehenden Beschlüssen des Gemeinderats zur Einbringung der Liegenschaft in die ILG, sowie von der Zustimmung des Aufsichtsrats der ILG ab. Sobald diese Beschlüsse vorliegen, kann der von der ILG bereits erarbeitete Vorentwurf zu einem vollständigen Einreichplan weiterentwickelt und anschließend die notwendige Baugenehmigung beantragt werden. Da auch ein denkmalschutzrechtlicher Bescheid erforderlich ist, wird für das gesamte Genehmigungsverfahren ein Zeitraum von etwa sechs bis neun Monaten veranschlagt. Ein realistischer Baubeginn wäre somit ab Spätsommer oder Frühherbst 2026 möglich. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Zu 5.: Ich habe es schon erwähnt, die Wünsche und Anregungen der Bürger*inneninitiative* wurden bereits besprochen und in die Erstellung des Planungsvorentwurfs aufgenommen. Nicht alle, aber zentrale Anliegen der Initiative sind somit schon in die konzeptionellen Überlegungen der zukünftigen Nutzung eingeflossen. In der späteren Nutzung sollen alle lokalen Initiativen und interessierten Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich eingeladen werden, die Räume aktiv zu nutzen. Bei möglichen zeitlichen Nutzungskonflikten wird jenen Angeboten der Vorrang eingeräumt, die niederschwellig und unmittelbar für die Menschen vor Ort zugänglich sind. Ziel ist es, ein offenes Gemeinschaftszentrum zu schaffen, das allen Menschen im Stadtteil, Jung und Alt, zur Verfügung steht.