Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Bürgermeister Luger betreffend 'Dynatrace - Auflassung öffentlicher Grund "Am Fünfundzwanziger Turm"' von der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2024

4 · Anfrage · 23. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche „Am Fünfundzwanziger Turm“ im Bereich des Dynatrace-Neubaus umfasst 909 Quadratmeter und wurde mit Bescheid vom 12. Dezember 2023 rechtswirksam umgesetzt. Die Fläche war ursprünglich unentgeltlich in das öffentliche Gut eingebracht worden und wurde aufgrund des neuen Bebauungsplans gemäß § 17 Oö. Bauordnung an die Neunteufel GmbH zurückgestellt; weitere privatrechtliche Vereinbarungen waren dafür nicht erforderlich. Für die Ersatzwegverbindung im südöstlichen Planungsgebiet ist eine öffentliche Geh- und Radwegverbindung mit mindestens 4,5 Metern Breite vorgesehen, die von der Neunteufel GmbH auf eigene Kosten errichtet werden muss. Zusätzlich sind ein gemeinsames Beleuchtungskonzept, bis zu vier Lichtmasten auf Kosten der Gesellschaft sowie die Verrechnung des Stroms durch die Stadt Linz vereinbart; die genauen Gesamtkosten sind noch nicht bezifferbar. Die neue Geh- und Radwegverbindung steht aufgrund der eingeräumten Dienstbarkeit der Öffentlichkeit zur Benutzung offen.

Schlagwörter (10):dynatracestraßenauflassungbebauungsplanöffentliche verkehrsflächegrundstücksrückstellunggeh- und radwegmobilitätsplanungbeleuchtungskonzeptanrainerverpflichtungenstadtplanung
FragetextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zuge des Neubaus der Firma Dynatrace bei der Petzoldstraße wurde ein Stück der Straße ‚Am Fünfundzwanziger Turm‘ aufgelassen und zu Bauland gemacht. Dazu habe ich Fragen: 1. Wie groß ist die Fläche, die aufgelassen wurde? 2.1. Wurde diese verkauft? Wenn ja, an wen und zu welchem Preis? 2.2. Wenn das Grundstück verkauft (oder verpachtet) wurde, wann wurde der Vertrag geschlossen? 2.3. Wenn nicht verkauft oder verpachtet wurde, was sind die Abmachungen diesbezüglich? 2.4. Wenn nicht verkauft oder verpachtet wurde, wieviel bezahlt der Bauträger für die Nutzung und Unterbauung (durch eine Tiefgarage) für das besagte Grundstück? 3. Wie hoch sind die Kosten für die Ersatzstraße und wer trägt diese Kosten? Werden dafür irgendwelche Kosten für die Stadt anfallen, z.B. für Beleuchtung, Bepflanzung oder Gehsteige? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dafür? 4. Wer wird die neue Straße benutzen dürfen?
AntwortEinblendenAusblenden
Bei der nächsten Anfrage – ich bleibe bei Herrn Gemeinderat Potocnik – geht es um Dynatrace. Ich werde die Fragen eins und zwei gemeinsam beantworten. Zu 1. und 2.: Wir haben am 12. Dezember 2023 die Rückmeldung bekommen, dass der vom Gemeinderat am 21. September desselben Jahres beschlossene Bebauungsplan rechtswirksam geworden ist. Dieser Bebauungsplan hat eine Teilauflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche ‚Am Fünfundzwanziger Turm‘ im Ausmaß von 909 Quadratmetern vorgesehen. Ursprünglich wurde diese Teilfläche anlässlich der Bauplatzbewilligung, also aufgrund des Bescheides des Baurechtsamtes, unentgeltlich in das Eigentum des öffentlichen Gutes abgetragen. Aufgrund der Erlassung des neuen Bebauungsplanes war die gegenständliche Teilfläche daher gemäß § 17 der oberösterreichischen Bauordnung an die Neunteufel GmbH zurückzustellen. Dies ist durch einen Bescheid vom 12. Dezember 2023 erfolgt. Das heißt, dass dieser Eigentumsübergang, um den es hier objektiv geht, aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt wurde. Dementsprechend waren auch keine weiteren privatrechtlichen Vereinbarungen zu treffen. Zu 3.: Im Bebauungsplan wurde übrigens der Vorgabe der städtischen Mobilitätsplanung entsprechend Rechnung getragen, und zwar indem im südöstlichen Planungsgebiet eine Durchwegung mit einer Mindestbreite von 4,5 Metern zu erfolgen hat. Das ist eine Geh- und Radwegverbindung, die natürlich öffentlich ist. Wir haben in diesem Zusammenhang bereits vor der Erlassung des Bebauungsplans einige vertragliche Regelungen durchgeführt. Die Neunteufel GmbH ist nach diesem Vertragswerk als Duldende verpflichtet, die Wegverbindung nach städtischen Vorgaben auf ihre Kosten zu errichten. Weiters ist diese Gesellschaft dazu verpflichtet, gemeinsam mit der Stadt Linz ein Beleuchtungskonzept zu erstellen und maximal vier Lichtmasten auf ihre Kosten zu errichten. Der Strom für die Beleuchtung wird von der Stadt Linz an die Neunteufel GmbH weiterverrechnet. Zudem wurden der Neunteufel GmbH die gesetzlichen Anrainer*innenverpflichtungen ganz besonders nach dem klassischen § 93 der Straßenverkehrsordnung übertragen. Die konkreten Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden, da das Vorhaben bekanntlich noch nicht final abgeschlossen ist. Hier können Sie sich als Wiedervorlagetermin für eine weitere Anfrage Ende 2025 in Ihrem Kalender vermerken, dann kann ich diese Frage beantworten. Zu 4.: Nachdem wir die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts zugunsten der Öffentlichkeit eingeräumt haben, ist ganz klar, dass der Geh- und Radweg von jedermann und jederfrau befahren und benutzt werden kann.