Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer betreffend „Geviert Landstraße – Langgasse – Seilerstätte – Rudigierstraße“

4 · Anfrage · 11. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Geviert Landstraße, Langgasse, Seilerstätte und Rudigierstraße steht die fehlende Bebauungsplanung für ein zentral gelegenes Areal mit alter Bausubstanz und laufender Entwicklung im Mittelpunkt. Die Stadt verweist darauf, dass in innerstädtischen Bereichen Bebauungspläne nicht immer notwendig sind und die Dynamik nach dem Zweiten Weltkrieg sowie der Denkmalschutz eine Rolle spielen können. Für das Gebiet liegen bereits teilweise Grundlagen vor, weitere werden erarbeitet; zugleich werden die bauliche Entwicklung und mögliche Vorarbeiten für einen Bebauungsplan oder ein Neuplanungsgebiet beobachtet. Zu kleineren Teilbereichen und zu Grundstücken am Friedensplatz gibt es bereits ältere Entwürfe beziehungsweise laufende städtebauliche Vorgaben, und Gespräche mit einem Projektentwickler betrafen die Vorgaben der städtebaulichen Kommission sowie die Vorbereitung für den Gestaltungsbeirat, der das Projekt abgelehnt hat. Für die künftige Verbauung werden je nach Straßenraum und Anschluss an die Nachbarbebauung unterschiedliche Höhen als Maßstab genannt, von zwei bis fünf Geschoßen in engen Bereichen bis zu acht bis zehn Geschoßen an geeigneten Stellen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanstadtplanunginnenstadtdenkmalschutzstädtebauliche entwicklungneuplanungsgebietgestaltungsbeirathochbaubauliche dichtelanggasse
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat. Das Geviert Landstraße-Langgasse-Seilerstätte-Rudigierstraße besitzt keinen Bebauungsplan. Das ist umso bemerkenswerter, als das Areal groß ist, 741 zentral liegt, wertvolle alte Bausubstanz beinhaltet und ‚in Bewegung‘ ist. Um Klarheit und die bestmögliche Entwicklung dieser Gassen und Straßen zu ermöglichen, stelle ich hiermit einige Fragen: 1. Warum gibt es zu diesem zentralen Geviert keinen Bebauungsplan? 2. Ist ein Bebauungsplan in Arbeit? 3. Gibt es von Seiten der Abteilung Stadtplanung nicht veröffentlichte Studien oder Analysen zur städtebaulichen Entwicklung dieses Gevierts? 4. Der letzte Kaufvertrag für die Objekte Langgasse 8 und 10 beinhaltet bereits Angaben zu potentiellen Nutzflächen, die um ein Vielfaches höher sind als der derzeitige Bestand als auch der einer angemessenen (der Umgebung entsprechenden) Bebauung. a) Gab es dazu bereits Gespräche bzw. Emailverkehr mit Ihnen bzw. in den Planungsabteilungen und dem Investor? Der Kaufvertrag spricht auch bereits von einem Abbruchobjekt. b) Gab es dazu mit Ihnen oder mit jemand in der Planungsabteilung und dem Investor bereits Gespräche bzw. Emailverkehr? Liegt ein Abbruchansuchen bereits vor? Ist ein Gutachten dazu in Arbeit? 5. Im Geviert sind mehrere Hochpunkte aus den 1950er bzw. aus den 1970er Jahren. Werden diese acht- bis zehnstöckigen Häuser den Maßstab für eine zukünftige Verbauung darstellen? Oder ist die prägende Höhe der umliegenden Bebauungen (drei bis fünf Vollgeschoße) maßgebend? ## Dazu Stadtrat Prammer: „Zu 1.: Es ist durchaus nicht unüblich, dass wir für manche Gevierte, vor allem in der Innenstadt, keine Bebauungspläne haben. Meistens ist das dann der Fall, wenn der Denkmalschutz in einem Areal so bestimmend ist, dass ein Bebauungsplan einfach nicht notwendig ist. Warum es in dem genannten Geviert keinen gibt, liegt wahrscheinlich an der dynamischen Entwicklung in diesem Areal nach dem Zweiten Weltkrieg, konkret von 1950 bis in die 1980-iger Jahre. Zu 2.: Dafür gibt es zum Teil bereits Grundlagen, zum anderen Teil werden diese gerade erarbeitet. Wir beobachten aber die bauliche Entwicklung und die Planungen in diesem Areal sehr genau und behalten uns die Aufstellung eines Bebauungsplans vor, erforderlichenfalls auch die Vorarbeiten für die Erlassung eines Neuplanungsgebiets. Zu 3.: Ja, die gibt es. Für das kleinere Geviert Seilerstätte-Magazingasse-Landstraße und Hafferlstraße – das ist dort wo früher der Eybl war – gibt es einen Bebauungsplanentwurf, der ist aber schon ein paar Jahre alt. Dort hat es ursprünglich einmal Planungen für ein Wohnprojekt gegeben. Auch für die Grundstücke am Friedensplatz gibt es Pläne, dort werden derzeit städtebauliche Vorgaben auf Wunsch der dortigen Eigentümer ausgearbeitet. Zu 4.: Jetzt muss ich darauf hinweisen, dass die Anfrage von Gemeinderat Potocnik auch ein Faksimile des erwähnten Kaufvertrags enthält, dessen Inhalt ich aber hier nicht wiedergeben werde. Einerseits ist er für die Beantwortung nicht relevant und andererseits kann ich aber auch nicht ausschließen, dass dadurch Rechte Dritter verletzt würden, wenn ich das wiedergeben würde. Zu 4.a: Ich persönlich habe in dieser Angelegenheit weder schriftlich noch mündlich Kontakt mit dem Projektentwickler gehabt, aber selbstverständlich haben Mitarbeiter aus meinem Geschäftsbereich in letzter Zeit mehrfach Gespräche geführt. Dabei ist es vor allem um die Vorgaben gegangen, die die städtebauliche Kommission Schillerpark auch für diesen Straßenzug erstellt hat und um die Vorbereitungen zur Einreichung beim Gestaltungsbeirat. Der Gestaltungsbeirat hat dieses Projekt in der letzten Sitzung bekanntlich abgelehnt, auch weil es nicht unseren städtebaulichen Vorgaben entsprochen hat. 742 Zu 4.b: Die letzten beiden Teilfragen der Frage 4 behandeln einen möglichen Abbruch des zuvor erwähnten Gebäudes, also Langgasse 8 und 10. Die Zuständigkeit für dieses behördliche Verfahren liegt jedoch nicht bei mir. Ich kann diese unzulässige Frage daher auch nicht beantworten. Zu 5.: Wahrscheinlich beides. Die acht- bis zehnstöckigen Häuser werden dort der Maßstab für die Bebauung sein, wo der öffentliche Raum dies zulässt und wo es Anknüpfungspunkte zu den Nachbarbaublöcken gibt. Vor allem in den engen Straßenräumen der Magazingasse und der Hafferlstraße werden eine zwei- bis fünfgeschossige Bebauung und in der Langgasse wahrscheinlich eine fünfgeschossige Bebauung, den Maßstab darstellen."
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Zu 1.: Es ist durchaus nicht unüblich, dass wir für manche Gevierte, vor allem in der Innenstadt, keine Bebauungspläne haben. Meistens ist das dann der Fall, wenn der Denkmalschutz in einem Areal so bestimmend ist, dass ein Bebauungsplan einfach nicht notwendig ist. Warum es in dem genannten Geviert keinen gibt, liegt wahrscheinlich an der dynamischen Entwicklung in diesem Areal nach dem Zweiten Weltkrieg, konkret von 1950 bis in die 1980-iger Jahre. Zu 2.: Dafür gibt es zum Teil bereits Grundlagen, zum anderen Teil werden diese gerade erarbeitet. Wir beobachten aber die bauliche Entwicklung und die Planungen in diesem Areal sehr genau und behalten uns die Aufstellung eines Bebauungsplans vor, erforderlichenfalls auch die Vorarbeiten für die Erlassung eines Neuplanungsgebiets. Zu 3.: Ja, die gibt es. Für das kleinere Geviert Seilerstätte-Magazingasse-Landstraße und Hafferlstraße – das ist dort wo früher der Eybl war – gibt es einen Bebauungsplanentwurf, der ist aber schon ein paar Jahre alt. Dort hat es ursprünglich einmal Planungen für ein Wohnprojekt gegeben. Auch für die Grundstücke am Friedensplatz gibt es Pläne, dort werden derzeit städtebauliche Vorgaben auf Wunsch der dortigen Eigentümer ausgearbeitet. Zu 4.: Jetzt muss ich darauf hinweisen, dass die Anfrage von Gemeinderat Potocnik auch ein Faksimile des erwähnten Kaufvertrags enthält, dessen Inhalt ich aber hier nicht wiedergeben werde. Einerseits ist er für die Beantwortung nicht relevant und andererseits kann ich aber auch nicht ausschließen, dass dadurch Rechte Dritter verletzt würden, wenn ich das wiedergeben würde. Zu 4.a: Ich persönlich habe in dieser Angelegenheit weder schriftlich noch mündlich Kontakt mit dem Projektentwickler gehabt, aber selbstverständlich haben Mitarbeiter aus meinem Geschäftsbereich in letzter Zeit mehrfach Gespräche geführt. Dabei ist es vor allem um die Vorgaben gegangen, die die städtebauliche Kommission Schillerpark auch für diesen Straßenzug erstellt hat und um die Vorbereitungen zur Einreichung beim Gestaltungsbeirat. Der Gestaltungsbeirat hat dieses Projekt in der letzten Sitzung bekanntlich abgelehnt, auch weil es nicht unseren städtebaulichen Vorgaben entsprochen hat. 742 Zu 4.b: Die letzten beiden Teilfragen der Frage 4 behandeln einen möglichen Abbruch des zuvor erwähnten Gebäudes, also Langgasse 8 und 10. Die Zuständigkeit für dieses behördliche Verfahren liegt jedoch nicht bei mir. Ich kann diese unzulässige Frage daher auch nicht beantworten. Zu 5.: Wahrscheinlich beides. Die acht- bis zehnstöckigen Häuser werden dort der Maßstab für die Bebauung sein, wo der öffentliche Raum dies zulässt und wo es Anknüpfungspunkte zu den Nachbarbaublöcken gibt. Vor allem in den engen Straßenräumen der Magazingasse und der Hafferlstraße werden eine zwei- bis fünfgeschossige Bebauung und in der Langgasse wahrscheinlich eine fünfgeschossige Bebauung, den Maßstab darstellen.