Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Stadtrat Prammer betreffend ‚Behindertenbeauftragte/r für Linz‘

11 · Anfrage · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Mittelpunkt steht die künftige Ausgestaltung der Funktion des Behindertenbeauftragten für Linz, nachdem die Stelle vakant wird. Behandelt werden die personelle Aufstockung, die Ausschreibung, die Dokumentation der Tätigkeit, die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten sowie mit zahlreichen Vereinen und Selbsthilfegruppen. Die Stadt verweist auf jährliche Tätigkeitsberichte, magistratsinterne Kennzahlen und darauf, dass für die Erfüllung der Aufgaben kein eigenes Budget erforderlich sei. Außerdem wird erklärt, dass Hinweise zu Barriereproblemen über „Schau auf Linz“ auch anonym eingebracht werden können und die Sichtbarkeit der Anlaufstelle auf der Homepage bei der Neubesetzung geprüft wird. Für stadtplanerische Vorhaben wird eine Einbindung des Behindertenbeauftragten bereits jetzt grundsätzlich bestätigt, soweit dies sinnvoll ist.

Schlagwörter (10):behindertenbeauftragtebarrierefreiheitbehindertengleichstellungstadtplanungmobilitätseinschränkungselbsthilfegruppenvereinskooperationtätigkeitsberichtöffentlichkeitsarbeitbudget
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, angesichts des demographischen Wandels ist die Stadt Linz gefordert, den öffentlichen Raum möglichst barrierefrei und behindertengerecht zu gestalten. Abgesehen von demographischen Gegebenheiten sind wir durch das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern. Der derzeitige Behindertenbeauftragte der Stadt Linz wird dieses Jahr seine Pension antreten und die Stelle einer Behindertenbeauftragten wird vakant. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist daran gedacht, die derzeit mit 20 Wochenstunden dotierte Stelle des Behindertenbeauftragten angesichts der Herausforderungen in Bezug auf den demographischen Wandel auf eine Vollzeitstelle aufzustocken? Wenn nein: Warum nicht? 2. Wann wird es für diese Stelle eine Ausschreibung geben? 3. Gibt es eine Evaluierung über die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten (wie z. B. Anzahl der angenommenen und abgeschlossenen Projekte, Anzahl der Kontakte mit von Mobilitätseinschränkungen Betroffenen, Anzahl der Kontakt mit Expert*innen aus dem Bereich Mobilitätstraining, barrierefreier Gestaltung des öffentlichen Raumes etc.)? 4. Mit welchen Expert*innen im Bereich barrierefreier Gestaltung des öffentlichen Raumes arbeitet die Stadt Linz bereits jetzt zusammen? (Bitte um namentliche Anführung.) 5. Mit welchen Selbsthilfegruppen und Vereinigungen von Betroffenen arbeitet die Stadt Linz bereits jetzt zusammen? (Bitte um namentliche Anführung.) 6. Welches Budget (Höhe in Euro) steht dem Behindertenbeauftragten jährlich zur Verfügung bzw. aus welchen Budgetmitteln werden Projekte in diesem Bereich finanziert? 7. Wie erfahren (von Mobilitätseinschränkungen) betroffene Personen von der Existenz des Behindertenbeauftragten bzw. wird auf Selbsthilfegruppen, Hilfsvereine etc. aktiv zugegangen? 8. Meldungen über für Menschen mit Behinderung schwer zu bewältigende Stellen in Linz kann man über ‚Schau auf Linz‘ einbringen. Diese Art der Meldung ist für diese Belange jedoch ungeeignet, weil damit die Anonymität der Person nicht gewahrt bleibt. Ist daran gedacht, den Behindertenbeauftragten/die Behindertenbeauftragte als Anlaufstelle auf der Homepage des Magistrates Linz mittels der Suchfunktion direkt auffindbar zu machen? Wenn nein: Warum nicht? 9. Ist geplant, eine/n Behindertenbeauftragte/n in Zukunft in alle stadtplanerischen Vorhaben mit einzubeziehen, um schon in der Planungsphase Barrierefreiheit und Behindertenfreundlichkeit mitzudenken? Wenn nein: Warum nicht? Herzlichen Dank für die Beantwortung!“
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleg*innen, ich darf heute drei Anfragen beantworten, die erste stammt von Frau Gemeinderätin Pühringer, es geht um den Behindertenbeauftragten bzw. die Behindertenbeauftragte für Linz Dieser Fragenkomplex umfasst neun Fragen, die Fragen eins und zwei betreffen Personalangelegenheiten, für die ich bekanntlich nicht zuständig bin, ich kann diese unzulässigen Fragen daher auch nicht beantworten. Zu 3.: Ja, selbstverständlich werden über die Arbeiten des Behindertenbeauftragten Aufzeichnungen geführt, diese werden jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammengefasst. Für die magistratsinternen Controlling Kennzahlen werden die Begutachtungen, die Bauprojekte, die Initiativen und die Projekte im Sinne der Behindertenkoordination sowie die übrigen Tätigkeiten jährlich ermittelt. Zu 4.: Unser Behindertenbeauftragter hat in den letzten 16 Jahren immer wieder mit verschiedenen internen und externen Expert*innen in den unterschiedlichsten Bereichen zusammengearbeitet, dazu zählen beispielsweise die Mitarbeiter*innen unserer Verkehrsplanung, externe Straßenplaner, der Verkehrsreferent des oberösterreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, verschiedene Mobilitätstrainer und gerichtlich beeidete Sachverständige für Barrierefreiheit, um nur einige anzuführen. Eine namentliche Auflistung ist auf Grund des Aufwands und des Umfanges – wir reden hier von 16 Jahren –, aber vor allem wegen des Datenschutzes nicht möglich. Zu 5.: Da es sich hier um Vereine handelt, tue ich mir leichter sie zu nennen. Seit 2006 arbeitet der Behindertenbeauftragte mit vielen Vereinen und Gruppen zusammen, manchmal nur anlassbezogen, mit anderen auch dauerhaft. Dazu zählen beispielsweise die Behindertenbeauftragten anderer Landeshauptstädte, der oberösterreichische Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, der Gehörlosenverband Oberösterreich, der ÖZIV Österreichischer Zivil- Invalidenverband, freiraum-europa, die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, NO LIMITS, Verein Miteinander, der Verein ChronischKrank Österreich, die Caritas, die Volkshilfe, Selbstbestimmt Leben gemeinnützige GmbH, das BBRZ, Empowerment-Center (EMC), die Johannes Kepler Universität, Gut Verstanden GmbH, capito Oberösterreich, Brennpunkt - Oö. Landes-Feuerwehrverband, SOS-Menschenrechte, Asissta Soziale Dienste, die Landeslehranstalt für Hör- und Sehbildung, das Bundessozialamt, design for all, Diakoniewerk, Verein Senia, ZOE, Netzwerk Quer-Schnitt Linz, Samariterbund, MonitoringAusschuss, Österreichischer Schwerhörigenbund DACHVERBAND, pro mente, EXIT-sozial, Wir Für Alle, Marathon - Verein von Eltern und Angehörigen gegen Muskelerkrankungen bei Kindern, Proqualis, Bundesverband der kleinwüchsige Menschen und ihre Familien, Lebenshilfe Österreich. Zu 6.: Dazu erlaube ich mir die Aufgaben des Behindertenbeauftragten vorzulesen. Zu den Aufgaben zählen: die Beratung in Behindertenangelegenheiten, die Erstattung von Vorschlägen in Behindertenfragen, die Mitwirkung bei Planung und Durchführung von baulichen Maßnahmen, die Koordination der Initiativen der Stadt Linz für barrierefreies Bauen und die Gestaltung des öffentlichen Straßenraums, die Beratung der Dienststellen des Magistrats, die Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetze und Verordnungen, die Sammlung, sowie Aus- und Verwertung von Informationen betreffend Behindertenfragen, die Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen und sonstigen Organisationen, sowie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben, ist kein eigenes Budget erforderlich. Zu 7.: Die Information geschieht auf verschiedene Weise. In erster Linie, über Anfragen an das Bürgerservice der Stadt Linz, weiters über die verschiedenen Vereine, die ich vorher schon angeführt habe, mit denen die Stadt Linz zusammenarbeitet. Zu 8.: Frau Gemeinderätin, ja es stimmt. Meldungen zu mangelnder oder gar fehlender Barrierefreiheit können jederzeit auf ‚Schau auf Linz‘ eingebracht werden. Sie irren sich aber, wenn Sie behaupten, dass diese Meldungen nicht anonym eingebracht werden können. Das stimmt nicht, selbstverständlich können diese Meldungen anonym eingebracht werden. Die Sichtbarmachung des Behindertenbeauftragten auf der städtischen Homepage werden wir uns im Rahmen der Neubesetzung ansehen. Zu 9.: Selbstverständlich wird der Behindertenbeauftragte schon jetzt bei den meisten stadtplanerischen Vorhaben miteinbezogen, aber selbstverständlich nur dort, wo es auch Sinn macht.“