Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an die geschäftsführende Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend ‚Lift auf das Linzer Schloss‘ von der Gemeinderatssitzung am 26. September 2024

2 · Anfrage · 24. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Der Lift vom Tummelplatz zum Linzer Schloss und seine barrierefreie Erschließung stehen im Mittelpunkt. Die Stadtplanung hat die Einreichunterlagen ortsbildfachlich begutachtet und freigegeben; die Barrierefreiheit war dabei nicht zu beurteilen. Für sehbehinderte und blinde Menschen werden zusätzliche Maßnahmen für ein taktiles Blindenleitsystem umgesetzt, nachdem bei einer Begehung weiterer Bedarf festgestellt wurde. Die Anlagen auf öffentlichem Gut wurden 2021 bewilligt und sind Bestand; die Kosten für die Umbaumaßnahmen trägt die Oberösterreichische Landes-Kultur GmbH. Ein städtischer Kostenbeitrag wurde nicht genannt, und eigene Leistungen der Stadt wurden im Wesentlichen über die Zustimmung und Abstimmung der zuständigen Geschäftsbereiche beschrieben.

Schlagwörter (10):barrierefreiheitliftanlagelinzer schlossblindenleitsystemsehbehinderungöffentlicher raumortsbildstadtplanungdenkmalzugangkostenübernahme
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Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, seit Ende Mai dieses Jahres gibt es einen Lift vom Tummelplatz zum Linzer Schloss. Medial wurde bei der Eröffnung verkündet, dass das Linzer Schloss nun ‚barrierefrei‘ erreichbar wäre. Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Liftanlage ergeben sich folgende Fragestellungen: 1. War die Stadt Linz in die Planungen in Bezug auf die Liftanlage miteingebunden? Wenn ja, wurde von der Stadt Linz darauf hingewiesen, dass ‚Barrierefreiheit‘ nicht gleichzusetzen ist mit ‚Rollstuhltauglichkeit‘, sondern dass es insbesondere auch gilt, blinden und sehbehinderten Menschen die selbständige Benutzung der Liftanlage zu ermöglichen? Wenn ja, gab es vonseiten der Stadt Linz Vorschläge, den Lift baulich so anzulegen, dass er auch außerhalb der Öffnungszeiten des Schlossmuseums für die Bevölkerung nutzbar ist? Wenn nein, wurde von der Stadt Linz zumindest ein Versuch unternommen, sich im Sinne von Barrierefreiheit und besserer Erschließung eines bedeutenden Ortes in der Stadt Linz einzubringen und wer war Ansprechpartner*in? 2. Hat die Stadt Linz einen Beitrag für die Errichtung des Liftes bezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe? 3. Hat die Stadt Linz bei der Errichtung des Liftes Leistungen erbracht (Widmungen, bauliche Maßnahmen, Herstellung von Infrastruktur etc.)? Wenn ja, welche? Mit der Bitte um Beantwortung.
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Zu 1.: Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Abteilung Stadtplanung des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt die Einreichunterlagen für die Liftanlagen zur ortsbildfachlichen Begutachtung erhalten und auch freigegeben hat. Die Barrierefreiheit war im Zuge dieser Freigabe nicht zu beurteilen. Bezüglich der Frage zu den Liftöffnungszeiten kann seitens des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt keine Aussage getroffen werden. In der Abteilung Stadtplanung, Ortsbildservice ging aber am 19. September 2024 - also erst vor kurzem - folgende Anfrage des zuständigen Architekten bezüglich Blindenleitsystem ein: ‚Am Tummelplatz wurde ein neuer Zugang über den Eingang zum Schlossbergstollen zum Aufzug des Schlossmuseums geschaffen. Am Platz wurde der Gehsteig für die Barrierefreiheit abgesenkt und in ca. drei Meter Abstand ein neues Eingangsportal zum Stollen errichtet - alles bewilligt und mittlerweile auch fertiggestellt. Im Zuge der Fertigstellung wurde aufgrund von Hinweisen klar, dass noch zusätzliche Maßnahmen für Sehbehinderte und Blinde zu treffen sind, um den vollwertigen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Es fand eine Begehung mit Sachverständigen zu Fragen der Barrierefreiheit statt, die diverse Vorgaben zur Ergänzung des Blindenleitsystems zusammenstellen. Eine dieser Maßnahmen ist, vom Gehsteigrand zum neuen Portal ein taktiles Leitsystem - Rillen - zu schaffen. Da jedoch solche Rillen auf einem Granitkleinsteinpflaster technisch schwer herstellbar sind und kaum von diesem Pflaster unterscheidbar sind, muss der Untergrund für diese Rillen weitgehend eben und fugenlos sein. Auch das Einlegen einer einzelnen Betonplattenreihe in Rillen - wie häufig in Gehsteigen hergestellt - wäre in diesem Fall laut der Sachverständigen keine geeignete Lösung. Die Lösung - ich zitiere hier noch weiter - ist, die im Portalbereich bereits vorhandene Fläche aus Beton mit Besenstrich bis zur Gehsteigkante zu verlängern. Somit ergibt sich ein ausreichend taktil erfassbarer Unterschied und somit die Erkennbarkeit der Linien.‘ Abschließend heißt es: ‚Die Organisation und die Kosten dafür tragen die OÖ Landeskultur.‘ Auf die Anfrage des Architekten wurde von der Abteilung Stadtplanung geantwortet, dass aus Sicht des Ortsbildes nichts gegen die geplanten Maßnahmen vor dem Aufzug des Schlossmuseums einzuwenden ist. Zusätzlich wurde informiert, dass von der ausführenden Firma eine Grabungsmeldung benötigt wird und dass im Zuge der Umbauarbeiten entferntes Steinmaterial gereinigt an den Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung zu retournieren ist. Weiters wurde auf die nötige Grundeigentümerzustimmung und die Abstimmung mit der Bau- und Bezirksverwaltung hingewiesen. Die Anlagen auf öffentlichem Gut wurden über Antrag der Oberösterreichischen Landes-Kultur GmbH vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau im Jahr 2021 bewilligt und sind Bestand. Ein barrierefreier Zugang für sehbehinderte und blinde Menschen wird derzeit ebenfalls von der Oberösterreichischen Landes-Kultur GmbH umgesetzt. Eine Zustimmung wurde vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, also von unserer Immobilienverwaltung, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Planung, Technik, Umwelt/Abteilung Mobilitätsplanung am 20. September 2024 erteilt. Zu 2.: Ich weise darauf hin, dass sämtliche Umbaumaßnahmen auf öffentlichem Gut zu Lasten der Oberösterreichischen Landes-Kultur GmbH gehen und gingen. Zu 3.: Diese Frage habe ich schon in der Frage eins beantwortet.