Anfrage von Gemeinderat Mag. Obrovsky an den geschäftsführenden Vizebürgermeister Prammer betreffend 'Rechts- und Beratungskosten in der Magistratsdirektion und Finanzverwaltung' von der Gemeinderatssitzung am 7. November 2024

1 · Anfrage · 26. Sitzung

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Status:Beantwortet

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Im Mittelpunkt stehen die Rechts- und Beratungskosten der Stadt Linz in der Magistratsdirektion und Finanzverwaltung seit 2013 sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem Swap-Verfahren, der Aktenaffäre und der Causa Luger-Kerschbaum. Genannt werden für den Swap inklusive nachträglich übernommener Anwaltskosten insgesamt 9,234 Millionen Euro; für Magistratsdirektion und Finanzverwaltung werden rund 6,7 Millionen Euro und insgesamt rund 16 Millionen Euro inklusive Swap angeführt. Die Beantwortung listet für einzelne Jahre Zahlungen nach Beschlussfassung im Gemeinderat, im Stadtsenat als Kollegium oder durch einzelne Zuständigkeiten auf und verweist darauf, dass in den betroffenen Fonds auch andere Kostenarten wie Gerichtsgebühren, Vergleichszahlungen oder Organisationsentwicklung verbucht werden. Für die Aktenaffäre werden 697.670 Euro genannt, und zur Causa Luger-Kerschbaum wird als konkrete Magistratsbeauftragung nur die Prüfung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft erwähnt. Für UGL-Unternehmen, KKV und LIVA wird auf fehlende Detailübersicht im Eigentümervertreter-Budget und auf die Zuständigkeit der jeweiligen Organe verwiesen.

Schlagwörter (10):rechtskostenberatungskostenswap-verfahrenfinanzverwaltungmagistratsdirektionaktenaffäreluger-kerschbaumuglkontrollestadtsenat
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Sehr geehrter Herr geschäftsführender Vizebürgermeister Prammer! Erst durch eine Anfrage der ÖVP im letzten Gemeinderat am 26. September 2024 wurde bekannt, dass die von der Stadt Linz zu tragenden eigenen Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Swap auf insgesamt 9,066 Millionen Euro angewachsen sind. Bei der Genehmigung des Swap-Vergleichs im Jänner 2023 wurde der Gemeinderat nicht informiert, dass auch 2023 und 2024 weitere Anwaltskosten von rund 2 Millionen Euro anfallen würden. Ebenfalls bisher verschwiegen wurde, dass die Stadt 2023 (!) - ohne einen Beschluss im Stadtsenat oder im Gemeinderat - zusätzlich weitere zwei Drittel bzw. 167.933 Euro an Rechtsanwaltskosten des ehemaligen Finanzdirektors für das 2013 (!) beendete Strafverfahren übernommen hat. Für die Übernahme des ersten Drittels dieser Anwaltskosten war 2015 noch ein Stadtsenatsbeschluss notwendig. Inklusive dieser übernommenen Rechtskosten betragen die gesamten Rechts- und Beratungskosten des Swap-Skandals somit 9,234 Millionen Euro. In der Amtszeit des zurückgetretenen Bürgermeisters kam es von 2013 bis 2023 aber auch abseits des Swap-Skandals zu einer zum Teil erheblichen Zunahme von Rechts- und Beratungskosten. Allein im Bereich der Magistratsdirektion und der Finanzverwaltung wurden laut den Rechnungsabschlüssen dieser Jahre rund 6,7 Millionen Euro an Rechts- und Beratungskosten verbucht. Inklusive Swap betragen die Rechts- und Beratungskosten somit rund 16 Millionen Euro. Dazu kommen noch die Rechts- und Beratungskosten, die in den UGL (Unternehmensgruppe Stadt Linz) Unternehmen anfallen. Konkret wurden von 2013 bis 2023 im Fonds „010000 Magistratsdirektion“ auf der Finanzposition „Rechts- und Beratungskosten“ (bzw. vor 2020 auf der entsprechenden Voranschlagsstelle) 2,4 Millionen Euro verbucht, wobei in diesem Betrag die im Jahr 2020 im Fonds „011000 Personalservice und Bezugsverrechnung“ einmalig dort verbuchten „Rechts- und Beratungskosten“ von 131.899 Euro eingerechnet wurden. In der Finanzverwaltung wurden konkret im Fonds „900100 Finanzen“ von 2013 bis 2023 auf der Finanzposition „Beratungsaufwand“ 3.164.203 Euro verbucht und auf der Finanzposition „Rechtskosten“ (getrennt von der Finanzposition Rechtskosten BAWAG) ab 2017 bis 2023 Kosten von 104.076 Euro verbucht. Im Fonds „910000 Geldverkehr“ auf der Finanzposition „Rechts- und Beratungsaufwand“ ab 2018 bis 2023 Kosten von 1.066.397 Euro verbucht. Im Zusammenhang mit diesen angeführten Rechts- und Beratungskosten in der Höhe von rund 6,7 Millionen Euro, die in der Magistratsdirektion und Finanzverwaltung für die Jahre 2013 bis 2023 abgerechnet wurden, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Welche Aufträge für Rechts- oder Beratungsleistungen wurden wann, an wen und in welcher Höhe vom Gemeinderat oder vom Stadtsenat als Kollegialorgan beschlossen, die seit 2013 auf den angeführten Teilabschnitten bzw. Fonds bis zum aktuellen Zeitpunkt abgerechnet wurden? 2. Welche Aufträge für Rechts- oder Beratungsleistungen wurden wann, an wen und in welcher Höhe von den einzelnen Stadtsenatsmitgliedern oder vom Magistrat beschlossen, die seit 2013 auf den angeführten Teilabschnitten bzw. Fonds bis zum aktuellen Zeitpunkt abgerechnet wurden? 3. Wie hoch ist die Summe jener Leistungen und Abrechnungen in den einzelnen Jahren seit 2013, die nicht von einem Kollegialorgan beschlossen wurden? 4. In welcher Höhe sind Rechts- und Beratungskosten im Rahmen der sogenannten Aktenaffäre angefallen? 5. Haben Sie als Eigentümervertreter der Stadt Linz Informationen oder Zugang zu Informationen über Rechts- und Beratungsaufträge, die in den UGL Unternehmen vergeben wurden? Wenn ja, gibt es dazu eine Übersicht insbesondere über die jährliche Höhe? 6. Haben Sie als geschäftsführender Bürgermeister und Eigentümervertreter der Stadt Linz in der Causa Luger-Kerschbaum Informationen oder Zugang zu Informationen über Rechts- und Beratungsaufträge und die dazu bisher beauftragten bzw. angefallenen Kosten in der UGL? Konkret: Welche Rechts- und Beratungskosten sind Ihnen in der Causa Luger-Kerschbaum bekannt, die bisher am Magistrat und in der UGL-Holding GmbH, in der Kreativität, Kultur & Veranstaltungen der Stadt Linz Holding GmbH (KKV) und der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA) bisher angefallen sind bzw. beauftragt wurden? 7. Werden Sie den Stadtsenat bzw. den Kontrollausschuss regelmäßig und transparent über die Rechts- und Beratungskosten und über die Risikokosten aufgrund von Forderungen in der Causa Luger-Kerschbaum informieren? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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Aufgrund einiger Ausführungen in der Einleitung dieser Anfrage, ist es mir wichtig, bevor ich zu den konkreten Fragestellungen komme, ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Im Zusammenhang mit dem Swap-Verfahren möchte ich festhalten, dass die Rechts- und Beratungskosten im Laufe des Verfahrens mehrmals entsprechend dargelegt worden sind. Selbstverständlich finden sich sämtliche Positionen in den entsprechenden Rechnungsabschlüssen wieder. Ebenso habe ich in der Anfragebeantwortung am 26. September dieses Jahres bereits darauf hingewiesen, dass die in Rede stehenden Anwaltskosten im Rechnungsabschluss 2023 sowie im Voranschlag 2024 entsprechend angeführt und somit dem Gemeinderat vorgelegt worden sind. Im Beschluss zum Vergleich mit der BAWAG AG Anfang des Jahres 2023 ist festgehalten worden, dass beide Parteien, die ihnen in dem Verfahren entstandenen oder entstehenden Kosten selbst zu tragen haben. Diese Zahlungen an die Kanzleien, welche die Stadt Linz vertreten haben, wurden seitens der Stadt Linz im Zuge des gesamten Verfahrens vereinbarungsgemäß geleistet. Die in Rede stehenden Zahlungen in den Jahren 2023 und 2024 waren Teil genau dieser Vereinbarung. Zu den Fragen 1 bis 3 darf ich einleitend darauf hinweisen, dass bei der Beantwortung, um zu einer aussagekräftigen Bewertung zu gelangen, auf die geleisteten Ist-Werte in den einzelnen Jahren abgestellt wird. Die konkrete Auftragshöhe muss somit in den jährlichen Betrachtungen nicht mit der konkreten Auszahlungshöhe je Auftrag korrelieren. 15 Eine anderweitige Darstellung würde wohl zu Unklarheiten beim Vergleich mit den Rechnungsabschlüssen führen, da Zahlungen naturgemäß nicht zwingend im Jahr der Auftragserteilung erfolgen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass unter den angeführten Teilabschnitten beziehungsweise Fonds nicht ausschließlich Rechts- und Beratungskosten zur Abrechnung gelangen. Im Fonds 010000 Magistratsdirektion, auf der Finanzposition Rechts- und Beratungskosten, werden beispielsweise auch das Organisationsentwicklungsbudget für interne Veranstaltungen zur Organisationsentwicklung sowie Gerichtsgebühren, Amtsgebühren, Kostensätze an die Gegenseite bei Unterliegen in streitigen Verfahren, VwGH-Aufwandsersätze, Vergleichszahlungen, Barauslagenersätze, Zahlungen aus der Fürsorgepflicht des Dienstgebers und Exekutionskosten sowie Kosten zu Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich abgerechnet. Im Fonds 910000 Geldverkehr werden Gerichtskosten für die Durchführung von Exekutionen abgerechnet. Zu erwähnen ist jedenfalls auch noch, dass insbesondere in den Jahren 2017 bis 2019 ein deutlich erhöhter Beratungsaufwand im Zusammenhang mit der Umstellung auf die damals neu einzuführende Voranschlags- und Rechnungsabschlusserstellung 2015 und der damit einhergehenden Adaptierung des Hauptbuchhaltungssystems angefallen ist. Im Folgenden komme ich zur Beantwortung der konkreten Fragestellungen. Die folgende Anfragebeantwortung stellt die Zugehörigkeit der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer zu den einzelnen relevanten Rubriken, deren Anzahl sowie die geleisteten Zahlungen von 2013 bis zum aktuellen Zeitpunkt, dar. Eine detaillierte Darstellung würde neben Wettbewerbsnachteilen für die einzelnen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner durch etwaige Rückschlüsse auf die Stundensätze der Bestbieter im jeweiligen Fall und in weiterer Folge auch zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt Linz führen. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass in einem Jahr natürlich auch Zahlungen für verschiedene Aufträge an ein und denselben Auftragnehmer geleistet werden konnten. Zu den Antworten auf die einzelnen Fragen: Zu 1.: Beschlussfassungen im Gemeinderat: | Abrechnungsjahr | Anzahl Auftragnehmer | Zahlungen gesamt in Euro | | --- | --- | --- | | 2013 | | | | 2014 | | | | 2015 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 21.552,50 | | 2016 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 13.153,78 | | | 1 Finanzberatungsunternehmen | 64.350 | | | 1 Beratungsunternehmen | 74.340 | | 2017 | 1 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 100.798,54 | | | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 61.344,10 | | | 1 Notariat | 155,90 | | 2018 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 187.402,63 | | 2019 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 35.200,07 | | 2020 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 140,69 | | | 1 Finanzberatungsunternehmen | 48.000 | | 2021 | 1 Finanzberatungsunternehmen | 240.000 | | 2022 | 1 Finanzberatungsunternehmen | 120.000 | | 2023 | | | | 2024 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 50.000 | | | 1 Finanzberatungsunternehmen | 120.000 | Zu 1.: Beschlussfassungen im Stadtsenat als Kollegium: | Abrechnungsjahr | Anzahl Auftragnehmer | Zahlungen gesamt in Euro | | --- | --- | --- | | 2013 | 1 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 34.344 | | 2014 | 1 Sachverständige* | 36.000 | | | 1 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 33.768 | | 2015 | 1 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 18.367,99 | | 2016 | 1 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 97.975,25 | | | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 26.361,58 | | 2017 | 2 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 337.885,66 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 58.800 | | | 1 Finanzberatungsunternehmen | 191.504,26 | | 2018 | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 1.800 | | 2019 | 1 Beratungsunternehmen | 19.920 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 26.501,37 | | | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 24.481,52 | | 2020 | 3 Rechtsanwaltskanleien | 143.153,46 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 11.723,88 | | 2021 | 2 Rechtsanwaltskanzeien | 30.313,20 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 5.803 | | | 1 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | 25.800 | | | 1 Beratungsunternehmen | 50.160 | | 2022 | 2 Rechtsanwaltskanzleien | 32.013,54 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 16.159,50 | | 2023 | 3 Rechtsanwaltskanzleien | 39.501,02 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 19.474 | | 2024 | 2 Rechtsanwaltskanzlei | 40.153,02 | | | 1 Versicherungsberatungsunternehmen | 16.016,90 | Zu 2.: Ich möchte darauf hinweisen, dass sich für die Beauftragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nach der aktuellen Ressorteinteilung eine Zuständigkeit des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin als zuständiges Staatssenatsmitglied für sonstige Zivilrechtsangelegenheiten ergibt. | Abrechnungsjahr | Anzahl Auftragnehmer | Zahlungen gesamt in Euro | | --- | --- | --- | | 2013 | 3 Rechtsanwaltskanzleien | 35.353,12 | | 2014 | 6 Rechtsanwaltskanzleien | 38.723,41 | | 2015 | 3 Rechtsanwaltskanzleien | 24.711,20 | | 2016 | 7 Rechtsanwaltskanzleien | 40.642,30 | | 2017 | 5 Rechtsanwaltskanzleien | 12.319,24 | | 2018 | 4 Rechtsanwaltskanzleien | 16.837,06 | | 2019 | 3 Rechtsanwaltskanzleien | 15.919,66 | | 2020 | 6 Rechtsanwaltskanzleien | 81.254,05 | | 2021 | 3 Rechtsanwaltskanzleien | 7.421 | | | 1 Beratung (Universität) | 15.960 | | 2022 | 2 Rechtsanwaltskanzleien | 4.176,31 | | | 1 Beratung (Universität) | 3.600 | | 2023 | 1 Rechtsanwaltskanzlei | 700 | | 2024 | 5 Rechtsanwaltskanzleien | 4.663,60 | Herr Gemeinderat Obrovsky ich schlage vor, dass ich Ihnen die Liste über den weiteren Teil der Frage 2 gebe, das sind mehrere Seiten an Zahlen und Datenkolonnen. Wenn es für Sie in Ordnung ist, erspare ich uns das weitere Vorlesen der Details dieser Anfrage. Ich kann noch darauf hinweisen, dass im Inneren Dienst beispielsweise die Beauftragung von Beratungsunternehmen zu Organisationsentwicklungsprozessen in den Geschäftsbereichen des Magistrats oder die Beauftragung im Zusammenhang mit dienstrechtlichen Angelegenheiten erfolgt. Zu 3.: Das sind die Summen der Beantwortung der Frage 2. Das sind im Jahr 2013 70.623,24 Euro, im Jahr 2014 186.927,48 Euro. Ich übermittle Ihnen auch diese Liste nachher, damit können wir uns auch diese Zeit sparen. Ich komme zu den Fragen, die ich direkt beantworten kann und wo es nicht um Zahlenkolonnen geht. Zu 4.: Wie schon einem Bericht an alle Fraktionsvorsitzenden aus dem Jahr 2020 zu Anwaltsleistungen und Anwaltskosten zur Aktenaffäre zu entnehmen ist, sind im Rahmen der Aktenaffäre insgesamt 697.670 Euro angefallen. Zu 5.: Vorweg möchte ich Sie daran erinnern, dass ich erst seit 26. September 2024 geschäftsführender Vizebürgermeister und somit Eigentümervertreter der direkten Beteili-gungen der Stadt Linz bin. Grundsätzlich sind mir in meiner Funktion als Eigentümervertreter das Budget der Unternehmensgruppe Stadt Linz (UGL)-Holding als Einzelunternehmen, sowie der Jahres- und Konzernabschluss der UGL-Holding zur Beschlussfassung vorzulegen. Aus diesen Unterlagen sind die konkreten Aufwände für Rechts- und Beratungsleistungen aufgrund des gesetzlich vorgegebenen Detaillierungsgrades jedoch nicht ersichtlich. Zudem betreffen Rechts- und Beratungsaufträge aber auch den ordentlichen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens und werden von den Geschäftsführungen der jeweiligen UGL-Unternehmen administriert und verantwortet. Zu 6.: Seit meiner Übernahme der Funktion des geschäftsführenden Vizebürgermeisters wurde seitens des Magistrats im Zusammenhang mit der Causa Luger-Kerschbaum lediglich Rechtsanwalt Dr. Johannes Lehner von der Kanzlei Aigner Lehner Zuschin zur Prüfung der Frage der Notwendigkeit der Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft betreffend Weitergabe der Hearing-Fragen beauftragt. Das ist mir dazu bekannt. Betreffend die Frage, ob mir als Eigentümervertreter der UGL-Holding Informationen über Rechts- und Beratungsaufträge in der Causa Luger-Kerschbaum vorliegen, möchte ich auf die Beantwortung der Frage 5 verweisen. Betreffend die Frage, ob mir Informationen betreffend Rechts- und Beratungskosten der KKV (Kreativität, Kultur & Veranstaltungen der Stadt Linz Holding GmbH) oder der LIVA (Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH) vorliegen, verweise ich darauf, dass ich weder Eigentümervertreter der KKV noch der LIVA bin. Zu 7.: Die Überwachung und Kontrolle von Rechts- und Beratungs- sowie von Risikokosten obliegt den gesellschaftsrechtlich dafür vorgesehenen Organen. Dies sind insbesondere die Aufsichtsräte der jeweiligen Unternehmen. Über die Frage, ob dem Gemeinderat beziehungsweise dem Stadtsenat eine Kostenübersicht im Zusammenhang mit dem LIVA-Skandal vorzulegen ist, wird aufgrund des zugewiesenen Dringlichkeitsantrages der ÖVP mit dem Titel „Bericht zu den Kosten des LIVA-Skandals“ ohnehin im Kontrollausschuss beraten. 18