Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Bürgermeister Prammer betreffend 'Vergabe und Qualitätssicherung Fotomappen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen'

7 · Anfrage · 32. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Vergabe der Fotografie für rund 10.000 Kinder in Linzer Krabbelstuben und Kindergärten steht im Mittelpunkt. Die Stadt Linz beziehungsweise der Kinder- und Jugend-Service wählte für den Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2026 zwei Bewerbungen nach Öffnung der Angebote aus und entschied sich für das günstigste Angebot bei zugleich festgelegten qualitativen Mindestanforderungen. Eine Mustermappe war nicht vorgesehen, eine schriftliche Dokumentation liegt vor, und nach Angebotseingang gab es keine weitere Kommunikation mit den Unternehmen. Die Stadt versteht sich dabei nicht als Beschaffungsstelle im vergaberechtlichen Sinn, sondern als Vermittlerin; der Vertrag kommt direkt zwischen Eltern und Fotounternehmen zustande. Die Verkürzung der Laufzeit auf zwei Jahre wurde mit den Erfahrungen aus früheren Vertragszeiträumen und regelmäßig eingeholtem Feedback der Pädagoginnen und Pädagogen begründet, das kürzere Laufzeiten als vorteilhaft zeigte. Das aktuelle Unternehmen bietet eine Fotomappe um 9,90 Euro über einen Onlineshop an, bei Mängeln oder Abweichungen sind die Eltern auf das Konsumentenschutzgesetz verwiesen.

Schlagwörter (10):kinderbetreuungfotomappenvergabeverfahrenqualitätskriterienkonsumentenschutzelternangebotevertragslaufzeitkindergärtenkrabbelstubendienstleistung
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz beziehungsweise der Kinder- und Jugend-Service (KJS) ‚vergibt‘ regelmäßig die Fotografie von circa 10.000 Kindern aus Krabbelstuben und Kindergärten, zuletzt für den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2026. Dabei handelt es sich um keine klassische Vergabe oder einen ‚Beschaffungsvorgang‘, sondern um eine Auswahl einer Firma, die dann zwei Jahre lang (früher drei) alle Kinder der Linzer Kindergärten und Krabbelstuben fotografiert. Die Stadt sieht sich dabei in einer Vermittlerrolle und ist bestrebt, dass alle Kinder möglichst billig und einfach zu einem Fotoset, bestehend aus einem Gruppen- und einem Porträtfoto, kommen. Doch genau dieser Service scheint mit der aktuellen Firma nicht gewährleistet. 1. Wie viele Firmen haben sich bei der letzten Auswahl (Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2026) beworben? 2. Wie fiel die Entscheidung zur aktuellen Auswahl durch die Stadt? Wer hat das entschieden? Nach welchen Kriterien wurde entschieden? Gibt es neben dem Preis auch qualitative Kriterien wie eine Mustermappe? Gibt es zu diesem Auswahlverfahren eine schriftliche Dokumentation? Wurde im Zuge des Auswahlverfahrens von Firmen ‚nachgebessert‘ oder mit den Firmen kommuniziert? 3. Warum wird bei der Auswahl nicht wie bei anderen Vergabeprozessen vorgegangen? 4. Warum wurde der Zeitrahmen der Vergabe von früher drei auf zwei Jahre verkürzt? In den geforderten Leistungen für das Angebot wurden analoge ‚Fotomappen, die an Eltern verteilt‘ und ausschließlich die ‚…in der Ausschreibung definierte Fotomappe angefertigt und zum angebotenen Preis (9,90 Euro) den Eltern zum Kauf angeboten…‘ gefordert. ‚Sonderwünsche und Aktionssets‘ sind laut Ausschreibung jedoch nicht erlaubt. 5. Wird diese Leistung von dem aktuell zuständigen Unternehmen geliefert? Wenn nein, warum nicht? Wie wird (im Sinne des Konsumentenschutzes) gewährleistet, dass der angebotene Service an alle ein Basisset um 9,90 Euro (analoge Fotomappe mit Gruppen- und Porträtfoto) zu liefern, auch eingehalten wird? Mit der Bitte um Beantwortung.“
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„Zu 1.: Es haben sich zwei Unternehmen beworben. Zu 2.: Die Entscheidung erfolgte nach Einholung und Öffnung der Angebote. Voraussetzung war die Lieferung einer analogen Fotomappe mit Gruppen- und Porträtfotos. Die Angebote wurden gesichtet und das Angebot mit dem günstigsten Preis wurde von der Unternehmung Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) ausgewählt. Zusätzlich zum Preis galten folgende qualitative Mindestanforderungen: Eine aufrechte, einschlägige Gewer beberechtigung, Einsatz ausschließlich gelernter Fotografinnen und Fotografen, Porträtaufnahmen in Studioqualität - also mit Blitzlicht oder Licht - und hochqualitativ durchgeführte Gruppenaufnahmen. Die Vorlage einer Mustermappe war nicht vorgesehen und wurde von den Anbieter*innen nicht verlangt. Ja, es gibt eine schriftliche Dokumentation zum Verfahren. Die Firmen wurden eingeladen, Angebote zu legen. Nach Angebotseingang gab es von Seiten der KJS keine Kommunikation mit den Unternehmen und diese wurden danach über das Ergebnis schriftlich informiert. Zu 3.: Bei der Fotoaktion handelt es sich um keine gesetzliche Aufgabe der Stadt Linz beziehungsweise der KJS. Es besteht keine, wie immer geartete rechtliche Verpflichtung, Fotografiedienstleistungen für die zu betreuenden Kinder bereitzustellen. Darüber hinaus haben die Stadt Linz oder die KJS im vorliegenden Fall kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse daran, dass ein Vertrag zwischen dem Fotounternehmen und den Eltern der Kinder zustande kommt. Es handelt sich dabei nicht um einen Beschaffungsvorgang im Sinne des Vergaberechts. Vielmehr tritt die Stadt Linz ausschließlich als Vermittlerin auf, um den Familien in den städtischen Betreuungseinrichtungen eine günstige und qualitativ gesicherte Fotomappe anzubieten. Der Vertrag entsteht ausschließlich zwischen den Eltern und dem Fotounternehmen, nicht mit der Stadt Linz. Die Eltern können das Angebot freiwillig nutzen oder auch ablehnen. Zu 4.: Die Zeiträume waren unterschiedlich. Von 2001 bis 2020 waren es drei Jahre, von 2020 bis 2022 waren es 2 Jahre mit vorzeitiger Auflösung und von 2021 bis 2023 waren es dann zwei Jahre mit Verlängerung bis Ende Bildungsjahr 2024. Aktuell sind es zwei Jahre. Während des laufenden Vertrags wurde von den Pädagoginnen und Pädagogen regelmäßig Feedback über die Zufriedenheit mit den Fotograf*innen eingeholt. Dieses Feedback hat gezeigt, dass kürzere Vertragsdauern vorteilhaft sind. Zu 5.: Das aktuelle Unternehmen gibt den Eltern die Möglichkeit, in einem Onlineshop ein Bild auszuwählen. Die Eltern bekommen die Fotomappe dann um 9,90 Euro in den Kindergarten geliefert. Da der Vertrag direkt zwischen dem Fotounternehmen und den Eltern zustande kommt, obliegt die Durchsetzung von Ansprüchen bei allfälligen Mängeln oder Leistungsabweichungen den Eltern, welche diesbezüglich auf das Konsumentenschutzgesetz verwiesen werden.“