Anfrage von Gemeinderätin Piovesan an Bürgermeister Prammer betreffend „Gleisbrache Tabakfabrik: Provisorischer Parkplatz verschenkt oder bezahlt?“

3 · Anfrage · 33. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Nutzung einer rund 1.800 Quadratmeter großen Teilfläche der ehemaligen Bahntrasse hinter dem Medicent als Kfz-Abstellfläche steht im Mittelpunkt. Für diese Fläche besteht seit 26. November 2021 eine Vereinbarung mit der ARGE QUADRILL und den beteiligten Bauunternehmen, die zunächst für 2022 galt und wegen der Bauzeit bis 2025 verlängert wurde. Die Vereinbarung verpflichtet zur Einholung aller behördlichen Genehmigungen und zur Einhaltung von Auflagen; mit der Steinbach Black Wings Linz GmbH besteht keine eigene Vereinbarung. Für die Nutzung wurde ein Entgelt von 810 Euro pro Monat beziehungsweise 9.270 Euro pro Jahr festgelegt und für 2022 bis 2025 bezahlt. Nach Abschluss der Bauarbeiten plant die Stadt, die Teilfläche ab 1. Jänner 2026 an die Immobilien Linz GmbH & Co KG zu vermieten.

Schlagwörter (10):tabakfabrikgleisbracheparkplatznutzungbauarbeitennutzungsvereinbarungnutzungsentgeltstadtgrundstückquadrillimmobilienvermietungflächenwidmung
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hinter dem Medicent befindet sich die ehemalige Bahntrasse zur Belieferung der Tabakfabrik. Ein Teil dieser Fläche (rund 1.800 Quadratmeter) wird seit Beginn der Baustelle der Quadrill als Parkplatz für die Bauarbeiter*innen sowie als Parkplatz für Gäste bei Veranstaltungen der Steinbach Black Wings Linz GmbH genutzt. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen: 1. Gibt es vertragliche Regelungen zwischen der Stadt (die das Grundstück besitzt) und den vor Ort tätigen Firmen und Projektentwicklern der Quadrill-Baustelle in Bezug auf die Nutzung als Parkplatz? a. Wenn ja, welche? (Zeitraum, rechtliche Grundlage, baubehördliche Vorgaben auf der Brache, Wasserschutz et cetera) b. Wenn nein, warum nicht? 2. Gibt es vertragliche Regelungen zwischen der Stadt (die das Grundstück besitzt) und der Steinbach Black Wings Linz GmbH in Bezug auf die Nutzung als Parkplatz während Spielen und Veranstaltungen? a. Wenn ja, welche? (Zeitraum, rechtliche Grundlage, baubehördliche Vorgaben auf der Brache, Wasserschutz et cetera) b. Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Kosten oder Entgelte wurden für die Nutzung dieser Fläche an die Stadt entrichtet - und von wem? Bitte um genaue Angaben über Kosten, Zeitraum, Zeitrahmen. Was ist dafür die Verrechnungsgrundlage? 4. Plant die Stadt, diese Fläche nach Abschluss der Bauarbeiten weiterhin als Parkplatz zu nutzen? Wenn ja, a. warum? b. bedarf es dafür einer Versiegelung der Fläche? c. braucht es dafür einen Beschluss im Gemeinderat? d. wie hoch sind die Kosten und wer trägt sie? e. steht das im Einklang mit den städtischen Zielen (Entsiegelung, Begrünung, Hitzereduktion, Steigerung der Lebensqualität, CO₂-Neutralität 2040, „Klimahauptstadt", Reduktion des motorisierten Individualverkehrs et cetera)? 18 19 Rund 1800 m² städtische Fläche, die seit Beginn der Baustelle als Parkplatz genutzt wird. Fotos vom Black Wings Spiel am 5.10 2025 Mit der Bitte um Beantwortung.“
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Zu 1.: Ja, zwischen der Stadt Linz und der ARGE QUADRILL, Tabakfabrik Linz, DYWIDAG Dyckerhoff & Widmann Gesellschaft m.b.H. und Ing. Hans Bodner Baugesell- schaft m.b.H & Co.KG - im Folgenden ist das die Nutzungsberechtigte - besteht im Hinblick auf das Grundstück Nummer 3175/56, EZ 1990, KG 45203 Linz eine aufrechte Vereinbarung, wonach der Nutzungsberechtigten das Recht eingeräumt wurde, eine Teilfläche dieses Grundstücks als KFZ-Abstellfläche in Anspruch zu nehmen. Diese Vereinbarung, datiert per 26. November 2021, wurde für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen. In der Vereinbarung wurde auch geregelt, dass vor Beginn und Nutzung des Grundstücks sämtliche behördlichen Genehmigungen einzuholen, sowie alle Bedingungen, behördliche Auflagen und Fristen durch die Nutzungsberechtigte einzuhalten sind. Diese Vereinbarung wurde aufgrund der andauernden Bauzeit dreimal verlängert, also für das Kalenderjahr 2023, 2024 und schließlich auch für das Kalenderjahr 2025. Die Vereinbarung ist daher bis zum Ende dieses Jahres befristet. Zu 2.: Zwischen der Stadt Linz und der Steinbach Black Wings Linz GmbH besteht keine derartige Vereinbarung. Wie ich bereits erwähnt habe, besteht aber eine aufrechte Vereinbarung mit der ARGE QUADRILL, Tabakfabrik Linz, DYWIDAG Dyckerhoff & Widmann Gesellschaft m.b.H. und Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H & Co.KG. Zu 3.: Gemäß geschlossener Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der ARGE QUADRILL, Tabakfabrik Linz, DYWIDAG Dyckerhoff & Widmann Gesellschaft m.b.H. und Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H & Co.KG wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 810 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Monat, sohin 9.270 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr festgelegt. Die Nutzungsberechtigte hat somit für den Zeitraum 2022 bis 2025 jeweils einen Betrag von 9.270 Euro inklusive Umsatzsteuer geleistet. Zu 4.: Die Stadt Linz plant, diese Teilfläche des Grundstücks Nr. 3175/56, EZ 1990, KG 45203 Linz per 1. Jänner 2026 an die Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG) zu vermieten. 20