Anfrage von Gemeinderätin Piovesan an Bürgermeister Prammer betreffend 'Sportmittelschule Kleinmünchen - passt die Widmung?'

6 · Anfrage · 32. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Nutzung der Sportmittelschule Kleinmünchen als Veranstaltungsort neben dem Schulbetrieb steht im Mittelpunkt, ebenso die Frage, ob die Widmung als „Sondergebiet Schule“ dafür ausreicht. Anlass sind Beschwerden aus der Nachbarschaft über Verkehr, Lärm, Müll und fehlende Infrastruktur bei Großveranstaltungen mit bis zu 1.400 Besucherinnen. Die Stadt hält die schulische Hauptnutzung für maßgeblich und sieht die bestehende Widmung grundsätzlich als passend an, will die Widmungsfrage aber mit dem Land Oberösterreich nochmals rechtlich abklären. Für die Hallensanierung 2021 sieht die Stadt keine verwaltungsrechtlichen Folgen, verweist bei Stellplätzen auf die Hauptnutzung als Sportschule und das Wasserschutzgebiet Scharlinz und kündigt zusätzliche Fahr- und Parkbeschränkungen an. Auch die geplante Flutlichtanlage ist bereits eingereicht; sie befindet sich in der Vorprüfphase, umfasst neue Masten in ähnlicher Höhe und wird hinsichtlich Immissionen und Blendwirkung geprüft.

Schlagwörter (10):sportschulewidmunggroßveranstaltungennachbarschaftsbeschwerdenlärmverkehrparkraumbeschränkungflutlichtanlagebaurechtsportnutzung
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die anhaltenden Beschwerden aus der Nachbarschaft der Sportmittelschule Kleinmünchen reißen nicht ab. Denn aus einer ursprünglich schulischen Einrichtung hat sich de facto ein Veranstaltungsort für regelmäßige Großereignisse entwickelt (ohne schulischem Bezug) - darunter Spiele mit bis zu 1.400 Zuschauer*innen, teils auf Profiliga-Niveau wie etwa in der HLA Meisterliga. Im Jahr 2024 waren das (ohne regelmäßige Trainings) an 76 Tagen sogenannte „Veranstaltungen“ in der Ballsporthalle der Sportmittelschule Kleinmünchen. Die daraus resultierende Belastung (Mobilität, Lärm, Müll, mangelnde WCs...) für das Wohnumfeld ist erheblich. Das betroffene Grundstück ist laut Flächenwidmungsplan als „Sondergebiet Schule“ ausgewiesen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese neuen Nutzungen mit kommerziellen Veranstaltungen (außerhalb der Schulzeiten und unabhängig vom Schulbetrieb) mit dieser Widmung überhaupt vereinbar sind. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die regelmäßige Austragung von kommerziellen Events, also Großveranstaltungen mit Eintritt, kommerziellen Drittanbietern (zum Beispiel Food Court), TV-Übertragung und medial beworbenen 1.400 Zuschauer*innen wie zum Beispiel den HLA-Spielen im Einklang mit der geltenden Widmung „Sondergebiet Schule"? Wurde diese Nutzung widmungsrechtlich geprüft? Falls ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Bescheide, Gutachten oder Stellungnahmen. Wenn nein, warum nicht? 2. Warum wurde im Bauverfahren zur Hallensanierung 2021 (Verhandlung vom 22. März 2021) die tatsächliche Nutzung als Veranstaltungsort für professionelle Drittanbieter wie den HC LINZ AG nicht offengelegt? Welche baurechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus rückblickend? 3. Wie viele Stellplätze wurden für die Erweiterung beziehungsweise die neue Nutzung als Veranstaltungsort (offiziell 900 Personen, in der Realität bis zu 1.400) vorgeschrieben? Wird diese Anzahl erfüllt? Wenn nein, warum nicht und was sind die Konsequenzen für den Betrieb? 4. Wie kann es sein, dass in der Gemeinderatssitzung vom 13. März 2025 behauptet wurde, es seien „keine Beschwerden aus der Stülzgasse eingelangt", obwohl nachweislich bereits am 22. Juni 2024 eine ausführliche formale Eingabe beim Magistrat eingereicht wurde? 5. Welche konkreten Maßnahmen setzt oder plant die Stadt, um einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen dem Veranstaltungsbetrieb und der Wohnqualität der Anrainer*innen in Zukunft sicherzustellen - etwa durch Begrenzung von Anzahl, Dauer oder Größe der Veranstaltungen, durch Lärmauflagen, verstärkte Kontrollen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen? 6. Gibt es mittlerweile einen Antrag auf Errichtung der im Mai 2024 https://www.linz.at/medienservice/2024/202405_126157.php angekündigten Flutlichtanlage bei der Sportmittelschule Kleinmünchen - und wenn ja, was genau (technische Ausrüstung, Höhe der Masten, Lichtstärke...) beinhaltet das Projekt? Gibt es dazu ein Betriebskonzept mit Öffnungszeiten? Mit der Bitte um Beantwortung.
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Zu 1.: Die aktuelle Flächenwidmung ist als ‚Sondergebiet Bauland Schule‘ ausgewiesen. Die Sportmittelschule Kleinmünchen hat sich in einer langen historischen Entwicklung als Schule mit deutlichem Schwerpunkt Sport etabliert. Gerade die Sparte Handball war von Anfang an ein zentrales sportliches Aushängeschild der Sportmittelschule Kleinmünchen. Aus ihr gingen sogar Spieler*innen hervor, die es bis in das österreichische Nationalteam geschafft haben. Nach einer Phase mit eher bescheidenen Erfolgen ist in den letzten zwei bis drei Jahren die sportliche Bedeutung zurückgekehrt. Ich glaube, Frau Sportreferentin kann das bestätigen. Das ist auch sichtbar etwa durch die Präsenz in der Handball-Bundesliga und es hat wieder zu einem spürbar größeren Publikumsinteresse geführt. Trotz all dieser Entwicklungen stand und steht der schulische Sportzweck bei der Nutzung der Sportmittelschule Kleinmünchen stets klar im Vordergrund. Er bildet die Hauptnutzung. Gleichzeitig ist es üblich - nicht nur in Linz und in Oberösterreich -, dass Schulen außerhalb der Unterrichtszeiten ihre Räumlichkeiten in einem begrenzten Ausmaß auch Vereinen und Clubs zur Verfügung stellen. Das geschieht einerseits aus wirtschaftlichen Gründen, um die Erhaltung der Gebäude zu sichern, andererseits auch, um dem Sport eine breitere Basis zu geben. Das alles erfolgt rechtlich zulässig, ohne dass die Schulen eigens als Sportanlagen gewidmet werden. Daher gehen wir von der grundsätzlichen Richtigkeit der bestehenden Flächenwidmung aus. Gleichzeitig wird aber der zuständige Geschäftsbereich mit dem Land Oberösterreich in einen rechtlichen Austausch treten, um die Widmungsfrage nochmals abzuklären. Zudem möchte ich auch hier in Erinnerung rufen, dass auch der Linzer Gemeinderat das offensichtlich so sieht. Ansonsten hätte er nicht im Dezember 2024 einstimmig eine Resolution an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verabschiedet, um Sportvereinen die Nutzung von Turnsälen an Bundesschulen zu ermöglichen, genauso wie wir es in der Stadt Linz bereits mit unseren Schulen praktizieren. Zu 2.: Die Immobilien Linz GmbH (ILG) hat im Jahr 2021, der Hauptnutzung als Sportschule folgend, bei der Baubehörde die Sanierung und Aufstockung der Sporthalle beantragt und das, ohne den Verwendungszweck zu ändern. Dementsprechend wurde das baurechtliche Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dagegen wurde von Nachbar*innenseite Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht und das Gericht hat die Entscheidung der Baubehörde bestätigt. Insofern ergeben sich daraus keine verwaltungsrechtlichen Konsequenzen. Zu 3.: Die Sportmittelschule Kleinmünchen ist und bleibt in ihrer Hauptnutzung eine Sportschule. Außerdem liegt sie im Wasserschutzgebiet Scharlinz. Deshalb war es bei der Genehmigung der Hallensanierung weder notwendig noch erforderlich, zusätzliche KFZ-Stellplätze vorzuschreiben. Zudem ist die Sportmittelschule Kleinmünchen gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Zu 4.: Zur Beantwortung der Frage 10 aus der Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 13. März 2025 möchte ich eines klarstellen. Diese Frage bezog sich auf jene Geschäftsbereiche des Magistrats, die mit der Vermietung der Räumlichkeiten in der Sportmittelschule Kleinmünchen befasst sind. Dort lag keine Eingabe vom 22. Juni 2024 vor. Wir haben inzwischen nochmals alle möglichen Eingaben des letzten Jahres überprüft. Auch dabei konnte keine Eingabe zu diesem Datum oder zu diesem Themenbereich, weder in diesem noch in anderen Geschäftsbereichen, gefunden werden. Im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, gab es lediglich eine Eingabe vom heurigen Jahr, vom 11. Juni 2025. Zu 5.: Die Stadt Linz wird angesichts der zuletzt intensiven Nutzung, sowohl im Verkehr als auch über privatrechtliche Nutzungsverträge, Maßnahmen setzen, um die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Neben den bereits bestehenden Fahrverboten sowie temporären Halte- und Parkverboten bei größeren Veranstaltungen, prüfen wir derzeit zusätzliche dauerhafte Fahrverbote im Bereich der Sportmittelschule Kleinmünchen - selbstverständlich mit Ausnahme für die Anrainerinnen und Anrainer. Darüber hinaus werden bis Ende September ergänzende Parkeinschränkungen in der Stülzgasse und in der Pritzstraße verordnet. Zu 6.: Mittlerweile wurde ein Projekt zur Neugestaltung der Sportplätze bei der Bau- und Bezirksverwaltung eingereicht. Geplant ist unter anderem die Errichtung einer neuen Flutlichtanlage. Die bestehenden Masten mit einer Höhe von rund 16 Metern sollen abgetragen und durch vier neue Masten in ähnlicher Höhe am gleichen Standort ersetzt werden. Die vorliegenden Unterlagen zeigen eine mittlere Beleuchtungsstärke von 201 Lux. Diese Zahl allein sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob es für die Nachbarinnen und Nachbarn zu Beeinträchtigungen kommt. Dafür gibt es umfangreiche Daten, Berechnungen zur Immission und Bewertungen möglicher Blendwirkungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Sportfelds. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorprüfphase. Bisher wurden zwei Mängelbehebungsaufträge erteilt. Da es sich hier ausschließlich um eine baurechtliche Einreichung handelt, liegt kein Betriebskonzept vor, welches in diesem Verfahren auch nicht vorgesehen ist. Selbstverständlich wird die Wirkung der Beleuchtung auf die Umgebung im Zuge des Verfahrens geprüft werden.