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Anfrage von Gemeinderat Mag. Redlhammer an Bürgermeister Luger betreffend ‚Business Keeper Monitoring System - Status („Whistleblower“ Plattform)‘
1 · Anfrage · 21. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertDas Business Keeper Monitoring System der Stadt Linz ist seit 7. Dezember 2022 online und dient als Hinweisgebersystem für anonyme Meldungen. Die Einführung wurde intern über eine Projektseite im Intranet, eine Informationsveranstaltung mit der Personalvertretung und laufende Compliance-Veranstaltungen begleitet. Für Bürgerinnen und Bürger wurde der Zugang zusätzlich über die städtische Homepage geöffnet; weitere Informationsmaßnahmen sind derzeit nicht geplant. Im Magistrat wurden bislang keine Meldungen registriert. Fragen zu Meldungsarten, betroffenen Bereichen und möglichen Folgen wurden als nicht Gegenstand des eigenen Wirkungsbereichs behandelt.
Schlagwörter (10):hinweisgebersystembkmscompliancetransparenzintranetbürgerzuganganonymmeldungenmagistratstadtverwaltungkorruptionsprävention
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das Business Keeper Monitoring System (BKMS) ist ein EU-weites Hinweisgebersystem, das den Erhalt, die Bearbeitung und Dokumentation von anonymen Meldungen einfach und sicher macht. Auch der Magistrat Linz hat dieses System im Einsatz. Durch das Hinweisgebersystem der Stadt Linz kann ungesetzliches und unethisches Verhalten frühzeitig erkannt werden und in weiterer Folge Schäden verhindert werden.
Es wird daher im Sinne der Transparenz folgende Anfrage gestellt:
1. Seit wann ist das BKMS in der Stadtverwaltung im Einsatz?
2. Information
2.a Wie wurde und wird das BKMS den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert?
2.b Gibt es regelmäßige Informationsauffrischung über das BKMS der Stadt Linz an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. ist dies geplant?
2.c Wie wurde und wird das BKMS den Linzern und Linzerinnen kommuniziert?
2.d Gibt es regelmäßige Informationsauffrischung an die Linzerinnen und Linzer bzw. ist dies geplant?
3. Wie viele Meldungen wurden über das BKMS Linz seit Bestehen der Plattform registriert? Ich ersuche um Auflistung nach Jahren.
4. Zu welchen Bereichen der Stadtverwaltung und der Unternehmensgruppe der Stadt Linz kamen anonyme Meldungen? Bitte um Auflistung nach Bereichen und Anzahl der Meldungen?
5. Welche Art von Meldungen wurden registriert (z. B. Ungleichbehandlung, sexuelle Belästigung, Compliance-Verstöße). Ich ersuche um Auflistung nach Meldungsarten und die Anzahl der jeweiligen Meldungen.
6. Das BKMS soll zur Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität führen.
6.a Konnten durch Hinweise kriminelle Aktivitäten aufgedeckt werden?
6.b Unter Wahrung der Anonymität, ist es möglich zu sagen welche und sind diese zu quantifizieren?
7. Kamen über das BKMS Meldungen
7.a die Änderungen bzw. Verbesserungen in der Organisation brachten?
7.b die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zogen?
7.c die persönliche Konsequenzen nach sich zogen?
7.d die Abmahnungen zur Folge hatten?
Ich ersuche auch hier um Quantifizierung nach Jahren und - soweit es möglich ist - um Erklärung der eingeleiteten Maßnahmen.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“
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Zu 1.: Dieses Hinweisgebersystem ist seit 7. Dezember 2022 bei der Stadt Linz online.
Zu 2.a: Mit Start der Implementierung dieses Hinweisgebersystems wurde eine eigene Projektseite im Intranet des Magistrates erstellt, auf der sich die Mitarbeiter*innen laufend über den Fortschritt informieren konnten. Weiters gab es am 30. Mai 2022 eine Informationsveranstaltung mit der Personalvertretung, an der die jeweiligen Vertrauenspersonen aus den einzelnen Geschäftsbereichen der Verwaltung teilgenommen haben, damit diese die Mitarbeiter*innen in ihren Geschäftsbereichen entsprechend über das Hinweisgebersystem informieren können.
Zu 2.b: Wir haben auf unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich sogenannte Compliance-Veranstaltungen, wo laufend auf dieses Hinweisgebersystem hingewiesen wird.
Zu 2.c: Grundsätzlich ist es so, dass dieses System seinen juristischen Hintergrund im Oö. Hinweis-Schutzgesetz findet. Dieses Gesetz gilt es für die Stadt Linz anzuwenden. Es gibt vor, dass für Meldungen von Verstößen gemäß § 3 Oö. Hinweis-Schutzgesetz entsprechende interne Meldekanäle und -systeme eingerichtet werden müssen, zu denen die Dienstnehmer*innen und öffentlich Bediensteten einen Zugang haben müssen.
Darüber hinaus ist in diesem Gesetz auch geregelt, dass es bestimmten anderen natürlichen, hinweisgebenden Personen ebenfalls möglich sein muss, ihre Wahrnehmungen über diese Plattform zu kommunizieren. Es ist auch möglich darüber hinaus zusätzlichen Personengruppen den Zugang zu diesen Meldesystemen zu gewähren. Hier hat die Stadt Linz freiwillig den gesetzlich verpflichtenden Personenkreis erweitert und dieses Hinweisgebersystem darüber hinaus auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt auf der städtischen Homepage zugänglich gemacht.
Zu 2.d: Da wir diese Informationen kontinuierlich auch auf der Homepage zur Verfügung stellen, sehen wir derzeit keine konkreten Planungen für weitere Aktivitäten vor.
Zu 3.: Im Magistrat gab es noch keine Meldungen.
Zu 4. bis 7.: Die Fragen 4 bis 7 betreffen nicht den eigenen Wirkungsbereich und sind deshalb hier nicht Gegenstand der Verhandlung.