Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer betreffend 'Langgasse 4 - Warum war dieses wichtige Projekt nicht im Gestaltungsbeirat?'

3 · Anfrage · 17. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Behandlung des Bauvorhabens Langgasse 4 und seine Einordnung in die städtischen Begutachtungsgremien stehen im Mittelpunkt. Kritisiert wird, dass das siebenstöckige Projekt trotz seiner Lage, Größe und städtebaulichen Bedeutung nicht dem Gestaltungsbeirat vorgelegt wurde, sondern in der Planungsvisite landete. Begründet wird die damalige Zuordnung mit der Vorbegutachtung im Ortsbild-Jourfix und dem positiven Protokoll der Planungsvisite vom 27. Mai 2020, das den Planungsansatz, den Übergang zur künftigen Bebauung und die Reaktion auf das Nachbargebäude hervorhob. Zu Nutzung, Stellplatznachweis, Abriss, Genehmigungsgrundlagen und einem allfälligen Wettbewerbsverfahren liegen in der Antwort keine Angaben vor. Für eine künftige öffentliche Auflistung oder Veröffentlichung von Projekten und Gutachten wird derzeit keine Planung genannt; dies werde aber im Hinblick auf Informationsfreiheit und den Schutz von Projekten geprüft.

Schlagwörter (10):langgasse 4gestaltungsbeiratplanungsvisitestadtbildarchitekturqualitätbebauungstädtebauliche bedeutungtransparenzinformationsoffenlegungwettbewerbsverfahren
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, der Beirat für Stadtgestaltung arbeitet seit 1988 daran, die Qualität der Architektur in Linz anzuheben. Die Auswahl der Projekte, die im Beirat behandelt werden, obliegt den Fachabteilungen aus der Stadtplanung (Planung, Technik und Umwelt) und dem zuständigen politischen Referenten. Projekte kommen in den Beirat, wenn diese von besonderer Bedeutung für die Stadt sind oder Großbauvorhaben darstellen. Projekte, die im Zuge eines geordneten Wettbewerbsverfahrens (mit der Kammer kooperiert und mit der Stadt abgestimmt, um gewisse Qualitätsstandards abzusichern) entstehen, müssen nicht mehr in den Beirat. Doch immer wieder landen Projekte nicht im Beirat, obwohl diese von städtebaulicher Bedeutung und von ihrer Größe her relevant sind. So geschehen zum Beispiel mit dem großen Infineon Technologies Austria AG Development Center Linz in der Donaufeldstraße in Urfahr von Kaufmann Architekten, dem Quadrill-Projekt, nachdem es um über 20 Meter gewachsen ist, oder dem Donauparkstadion, obwohl es keinen kooperierten Architekturwettbewerb gab. Diese Ausnahmen sind insofern schwer nachvollziehbar, weil der Beirat nachweislich nicht nur zu einer Verbesserung des Stadtbilds und der Integration in den Stadtraum beiträgt, sondern auch die Bauherren von der Erfahrung und dem Blick von außen profitieren. Ganz nebenbei erwähnt, landen im Beirat auch nicht selten kleine, städtebaulich unwichtige Projekte zur Begutachtung. Aktuell ist wieder ein Ausnahmefall bekannt geworden. Am Montag, 18. September, in der Sitzung des Beirats, ist durch Zufall klargeworden, dass auch ein prominent gelegenes, siebenstöckiges Projekt in der Langgasse 4 am Beirat vorbeigeschleust wurde. Das ist umso verwunderlicher, da das Projekt aufgrund seiner Höhen- und Größendimension und wegen der zentralen und bedeutenden Lage eindeutig ein Fall für eine hochqualifizierte Begutachtung darstellt. Darüber hinaus verfügt das Gebiet über keinen Bebauungsplan und beim benachbarten Projekt Langgasse 8 - 10 in derselben Häuserzeile wurde von Seiten der Stadt wiederholt auf „Erdgeschoss plus fünf“ (sechs Geschosse) gepocht. Das Projekt wurde vom Linzer Architekturbüro Stögmüller geplant und im Dezember 2020 von „SOPE Beteiligungs GmbH“ (2016 gegründet, bereits wieder aufgelöst) von Herrn XXXXX XXXXXXXXX aus Kremsmünster eingereicht. Dazu meine Fragen: 1. Warum ist dieses Projekt nicht in den Beirat für Stadtgestaltung verwiesen worden? Auf welcher Grundlage wurde das entschieden? Gibt es dazu Protokolle, wenn ja, wie lautet dieses in Bezug auf dieses Projekt? 2. Welche Nutzung ist für das Bauwerk vorgesehen? Welche Nutzung ist speziell im Sockelgeschoß und im ersten Obergeschoss vorgesehen? 3. Auf welcher Grundlage ist bei diesem Projekt der Stellplatznachweis entfallen? 4. Auf welcher Grundlage wurden hier „Erdgeschoss plus sechs“, also sieben Geschosse genehmigt, obwohl für den Rest der Häuserzeile im Rahmen des Gestaltungsbeirats auf „Erdgeschoss plus fünf“ gepocht wurde? 5. Gibt es zum bestehenden Haus Langgasse 4 einen Abrissbescheid und wenn ja, warum wurde der Abriss genehmigt? Das ist insofern auch von Interesse, als dort keine Tiefgarage geplant ist, eine Aufstockung also sinnvoll erscheint. Welche Gutachten gibt es dazu und von wem sind diese? 6. Gab es bei diesem Projekt ein Wettbewerbsverfahren? Wenn ja, wurde dies mit der Kammer abgestimmt bzw. Einvernehmen mit der Stadt hergestellt? 7. Ist geplant, in Zukunft Projekte, die in der Planungsvisite behandelt werden, transparent auf der Website der Stadt Linz aufzulisten? 8. Ist aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit geplant, in Zukunft alle Projekte, die einer gremialen Begutachtung (Gestaltungsbeirat und Planungsvisite) unterzogen werden, im Vorfeld öffentlich bekannt zu machen? 9. Ist geplant, bei Gremien eingereichte Projekte und die Gutachten der Expertengremien im Nachhinein (bei positivem Abschluss) öffentlich zu machen?"
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Wir kommen zur Anfrage von Gemeinderat Lorenz Potočnik von LinzPlus, die ein Projekt in der Langgasse 4 mit insgesamt neun Fragen betrifft, keine Angst, die Fragen zwei bis fünf liegen nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, ich kann und werde diese Fragen daher auch nicht beantworten. Zu 1.: Vorweg muss ich vielleicht die Planungsvisite und den Gestaltungsbeirat erklären. Beide Gremien wurden 1988 eingerichtet und leisten einen wichtigen Beitrag für das Linzer Stadtbild und die architektonische Qualität unserer Gebäude. In der Planungsvisite werden Bauvorhaben behandelt, die von Bedeutung für das Stadtbild sind. Im Gestaltungsbeirat jene, die von besonderer Bedeutung für das Stadtbild sind. Im ‚Ortsbild-Jourfix‘ ist man damals in der Vorbegutachtung zum Ergebnis gekommen, dass es sich beim Projekt Langgasse 4 um ein Bauvorhaben handelt, das von Bedeutung für das Stadtbild ist. Es wurde daher Anfang 2020 für die Planungsvisite vorgeschlagen und der damalige Direktor des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt und der damals zuständige Referent Vizebürgermeister Hein haben das Projekt der Planungsvisite zugeteilt. Im Protokoll der Planungsvisite vom 27. Mai 2020 wird unter anderem der Planungsansatz des Bauvorhabens positiv hervorgehoben, der gute Übergang zur zukünftigen Bebauung an der Westseite sowie die gekonnte Reaktion auf das Nachbargebäude im Osten. Mit zwei Anregungen ist es dann zur Einreichung freigegeben worden. Zu 6.: Dazu ist uns nichts bekannt. Zu 7.-9.: Erlauben Sie mir, die Fragen sieben bis neun zusammenzufassen. Derzeit ist nichts dergleichen geplant. Ich bin wegen des Schutzes von Projekten und wegen des Schutzes des geistigen Eigentums der Architekt*innen und der Projektant*innen sehr zurückhaltend. Wir prüfen das aber, nicht zuletzt wegen der geplanten proaktiven Veröffentlichungspflicht, die der Entwurf für das neue Informationsfreiheitsgesetz für Städte über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner vorsieht. Dabei sind natürlich auch immer die Interessen Dritter zu beachten – konkret jene der Bauwerber*innen und der Architekt*innen.