Anfrage von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr an Vizebürgermeisterin Blöchl betreffend Schließung von Küchen und Übertragung von Reinigungsarbeiten an private Unternehmen

5 · Anfrage · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Schließung von Küchen in Kinderbetreuungseinrichtungen und die Auslagerung von Reinigungsarbeiten an private Unternehmen standen im Mittelpunkt. Gefragt wurde nach dem Umfang möglicher Schließungen, nach betroffenen Mitarbeiterinnen, nach Übernahmen in private Betriebe, nach Lohn- und Kostenfolgen sowie nach den Auswirkungen auf den Dienstposten- und Stellenplan. Laut Auskunft sind derzeit keine Küchenschließungen geplant; auch bei der schrittweisen Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung gebe es keine Kündigungen. Für die bisher ausgelagerten Reinigungsarbeiten wurde eine Kostenreduktion von 17 Prozent genannt, und die im Stellenplan vorgesehenen Auflassungen beziehen sich auf bereits in den vergangenen beiden Jahren umgesetzte Maßnahmen.

Schlagwörter (10):kinderbetreuungseinrichtungenküchenschließungfremdreinigungreinigungsarbeitenpersonalabbaudienstpostenplanstellenplankostenreduktionauslagerungpersonalbudget
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„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Tina Blöchl, im Antrag E der letzten Gemeinderatssitzung lautete ein Teil des Antrages wie folgt: ,Unter Berücksichtigung der Leistungserweiterung im Bereich Kindertagesbetreuung und der damit verbundenen Eröffnung zusätzlicher Gruppen und Einrichtungen, sowie der möglichen Auflassung von Arbeitsplätzen durch Schließung von Küchen und die Übertragung von Reinigungsarbeiten an private Unternehmen wird der Dienstposten- und Stellenplan der Kinder- und Jugend-Services für das Jahr 2022 insgesamt 1.382,225 Vollzeit-Arbeitsplätze aufweisen.‘ Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: Zur Schließung von Küchen: 1. In wie vielen Kinderbetreuungseinrichtungen sollen die Küchen geschlossen werden? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen sind damit von einer Kündigung betroffen? 3. Werden es private Unternehmen sein, die die Verpflegung sicherstellen werden? 4. Werden davon welche Personen in die privaten Unternehmen (oder sonstigen Küchen) übernommen? 5. Wenn ja, zu welchem Lohn? Wie hoch ist die Lohneinbuße dieser Personen? 6. Mit welchen Kosten - Kostenvergleich - ist zu rechnen, wenn die Küchen von privaten Unternehmen geführt werden? Wie hoch ist die Kostenreduktion für die Gemeinde Linz? Zur Übernahme von Reinigungsarbeiten durch private Unternehmen. 7. In wie vielen Kinderbetreuungseinrichtungen sollen die Reinigungsarbeiten an private Unternehmen übergeben werden? 8. Wie viele Mitarbeiterinnen sind damit von einer Kündigung betroffen? 9. Werden davon welche Personen in die privaten Unternehmen übernommen? 10. Wenn ja, zu welchem Lohn? Wie hoch ist die Lohneinbuße dieser Personen? 11. Mit welchen Kosten - Kostenvergleich - ist zu rechnen, wenn die Reinigungsarbeiten von privaten Unternehmen durchgeführt werden? Wir hoch ist die Kostenreduktion für die Gemeinde Linz? Zur Wortwahl ,möglichen‘ 12. Wenn es heißt ,möglichen Auflassung‘ ist diese offenbar nicht fix. Wie verändert sich dann aber der Dienstposten- und Stellenplan, und was bedeutet das dann für das Personalbudget? Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus.“
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Zu 1.: Derzeit sind keine Schließungen von Küchen geplant, deshalb sind die darauffolgenden Antworten zu den Fragen 2 bis 6 bezüglich Küchenschließungen hinfällig. Zu 7.: Seit rund 20 Jahren stellt das Kinder- und Jugend-Services Linz im Zuge von Pensionierungen sukzessive von Eigenreinigung auf Fremdreinigung um. Da es auch in diesem Zusammenhang keine Kündigungen gibt, sind auch hier die darauffolgend gestellten Fragen 8 bis 10 hinfällig. Zu 11.: Hier gibt es eine durchgeführte Gesamtkostenrechnung die ergeben hat, dass wir durch die bisher geschehenen Auslagerungen der Reinigungsarbeiten eine Kostenreduktion von 17 Prozent erzielen konnten. Zu 12.: Generell sind neue erforderliche Arbeitsplätze, zum Beispiel im Zuge einer Neueröffnung einer Gruppe oder auch einer Kinderbetreuungseinrichtung im darauffolgenden zukünftigen Dienstpostenplan vorzusehen. Die Auflassung der Stellen, die gegebenenfalls erfolgt, müsste dann im darauffolgenden Dienstposten- und Stellenplan durchgeführt werden. Die im Gemeinderatsantrag zum Dienstposten- und Stellenplan 2022/2023 vorgesehenen Auflassungen beziehen sich daher auf bereits in den vergangenen beiden Jahren durchgeführte Maßnahmen und wirken sich nicht auf künftig zu erwartende aus.“