Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Bürgermeister Prammer betreffend „Gründberg: Grünland und grüne Zunge schützen“

1 · Anfrage · 33. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Am Gründberg steht die ehemalige Gärtnerei Wandl mit ihren Grundstücken 296/11 und 296/08 im Fokus, weil die Fläche als ökologisch wertvoller Grünraum und als Korridor entlang des Höllmühlbachs erhalten bleiben soll. Eine Umwidmung zu Bauland wird wegen der Lage in der roten und gelben Gefahrenzone Wildbach sowie weiterer Einschränkungen durch geogene Risikozone und Bachufer-Schutzzone als problematisch bewertet. Für eine Umwidmung liegen der Stadt keine bekannten Anregungen der Eigentümerinnen vor, und es gibt dazu keine vertiefenden Untersuchungen der Stadtplanung; lediglich allgemeine stadtklimarelevante Grundlagendaten sind vorhanden. Auch ein Rückkauf der Fläche oder eine Umwidmung in einen Grünzug wird derzeit nicht verfolgt. Damit bleibt die bestehende Grünlandwidmung Erwerbsgärtnerei vorerst unverändert.

Schlagwörter (10):grünlandgrünzugbaulandwidmungstadtplanungklimaschutzwildbachgefahrenzonenaturschutzhöllmühlbachgrundstückgrünraum
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am Gründberg hat vor einigen Monaten die Gärtnerei Wandl nach 125 Jahren geschlossen. Darüber haben die Oberösterreichischen Nachrichten am 29. Mai berichtet: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/ein-paar-blumen;art66,4055801 Nun droht dieses wichtige Grünland verloren zu gehen. In Verbindung mit dem Höllmühlbach bildet die Fläche einen grünen, ökologischen wertvollen Korridor durch das verbaute Gebiet hin zum Zentralpark/Heilhamer Park. Eine „Arrondierung“ und Umwidmung zu Bauland würde ich als schweren städtebaulichen Fehler betrachten. Daher meine Fragen: 1. Gibt es Ansuchen oder Anfragen vonseiten der Eigentümer*innen der ehemaligen Gärtnerei (Grundstück 296/11 und 296/08) diese zu Bauland umzuwidmen? 2. Gibt es Untersuchungen der Stadtplanung (Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt; PTU) und der Klimastabstelle dazu? Wenn ja, von wann sind diese und was sind die Ergebnisse? 3. Gibt es seitens der Stadt Linz (Stadtplanung/PTU) Bestrebungen, diese Fläche zu (zurückzu-) kaufen und zu einem Park zu machen? 4. Gibt es Bestrebungen der Stadt Linz (Stadtplanung/PTU) diese ökologisch wichtigen Flächen in einen Grünzug umzuwidmen? Mit der Bitte um Beantwortung.
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Zu 1.: Nein, derartige Anregungen sind uns nicht bekannt. Dazu muss man aber wissen, dass sich ein schmaler Streifen entlang des Baches in der roten Gefahrenzone Wildbach befindet. In dieser Zone ist eine Baulandwidmung grundsätzlich nicht zulässig. Darüber hinaus liegt das gesamte Gärtnereigrundstück in der gelben Gefahrenzone Wildbach. Eine Umwidmung wäre hier grundsätzlich möglich, aber nur unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung. Auch in diesem Fall wäre eine Widmung jedoch als ungünstig zu bewerten, da aufgrund der Hochwassergefahr auch hier mit Einschränkungen zu rechnen ist. Neben den Gefahrenzonen des Wildbachs gibt es weitere Einschränkungen durch eine geogene Risikozone und eine Bachufer-Schutzzone gemäß dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz. Zu 2.: Es gibt bislang keine Untersuchungen der Abteilung Stadtplanung für eine Umwidmung auf dieser Fläche. Der Abteilung Stadtklimatologie und Umwelt stehen natürlich allgemeine stadtklimarelevante Grundlagendaten zur Verfügung. Eine aktive, vertiefende Untersuchung des gegenständlichen Areals gibt es und gab es nicht. Zu 3.: Nein, dieses Ansinnen gibt es aktuell nicht. Zu 4.: Nein, es gibt auch derzeit keine Bestrebungen, die Grünlandwidmung Erwerbsgärtnerei umzuwidmen, weder auf Bauland noch auf Grünzug.