Anfrage von Gemeinderat Mag. Hofer an Bürgermeister Luger betreffend ‚Vermietungen städtischer Räumlichkeiten an türkische Vereine‘

1 · Anfrage · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Mittelpunkt stehen die Vermietungen städtischer Räumlichkeiten an die Vereine Avrasya, ALIF und ATIB sowie an ausländische Vertretungen für politische Wahlen. Gefragt wird nach den in den letzten fünf Jahren genutzten Räumen, den jeweiligen Veranstaltungen, den angemeldeten Personenzahlen, den Mieten und den zuständigen Stellen. Zusätzlich geht es um die Nutzung des Volkshauses Ebelsberg durch die türkische Botschaft und um die Frage, ob dadurch andere Buchungen verschoben oder abgesagt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Vermietung eines Turnsaals der Goethe-Volksschule an Avrasya, die Zuständigkeit für Schulräumlichkeiten, die Genehmigung der Veranstaltung und die Vereinbarkeit mit den städtischen Vermietungsrichtlinien. Beantwortet wurde, dass für Volks- und Rathäuser der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau zuständig ist, für Turnsäle der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport und dass die Richtlinie für Veranstaltungsräumlichkeiten nicht für Schulräume gilt.

Schlagwörter (10):raumvermietungvolkshäuserpflichtschulenturnsaalvereinsnutzungbotschaftswahlenmieteinnahmenzuständigkeitvermietungsrichtlinienextremismus
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 2020 hätte im Linzer Rathaus die Generalversammlung der ‚Austria Linz Islamischen Föderation‘ (ALIF) stattfinden sollen. ALIF ist die regionale Vertretung der nationalistisch-islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (zu Deutsch ‚Nationale Sicht‘). Auch wenn die Veranstaltung damals vom Veranstalter selbst abgesagt wurde, nahmen wir als Fraktion der Linzer Volkspartei dies zum Anlass zum Zweck der Unterbindung der Ausbreitungen von politisch-religiös motivierten extremen Tendenzen einen Antrag in den Gemeinderat einzubringen. Im Antrag wiesen wir unter anderem auf den Punkt 16 lit. c) der Richtlinien für die Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Linz hin, welcher zukünftig auch angewendet werden sollte und als Resultat dessen keine Räumlichkeiten der Stadt Linz mehr für Veranstaltungen, wie die geplante Generalversammlung der ALIF, zur Verfügung gestellt werden. Dennoch wurde laut Medienberichten im letzten Monat im Turnsaal der Goethe-Volksschule eine Veranstaltung und Gebetsrezitation vom türkischen Verein Avrasya genehmigt. Obwohl der Verein klare rechtsextreme Tendenzen und Verbindungen zu rechtsextremen Avusturya Turk Federasyon und der nationalistisch-islamischen türkischen Milliyetçi Hareket Partisi (MHP) aufweist. Unter anderem musste der Verein vor acht Jahren, als sich einer der Funktionäre im ehemaligen KZ Mauthausen mit dem faschistischen Wolfsgruß ablichten hatte lassen, aus dem städtischen Migrations- und Integrationsbeirat ausscheiden. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Welche Räumlichkeiten wurden in den letzten fünf Jahren dem Verein Avrasya samt seinen Ablegern (unter anderem Jugend- und Frauenorganisationen) von der Stadt Linz sowie städtischen Unternehmungen zur Verfügung gestellt? Bitte schlüsseln Sie diese detailliert nach Jahren auf. a. Um welche Veranstaltungen hat es sich dabei jeweils gehandelt? b. Wie viele Personen wurden bei den Veranstaltungen jeweils angemeldet? c. Wie hoch war die jeweilige Miete? d. In welche Zuständigkeit fiel die konkrete Vermietung? 2. Welche Räumlichkeiten wurden in den letzten fünf Jahren dem Verein Austria Linz Islamische Föderation (ALIF) samt seinen Ablegern (u. a. Jugend und Frauenorganisationen) von der Stadt Linz sowie städtischen Unternehmungen zur Verfügung gestellt? Bitte schlüsseln Sie diese detailliert nach Jahren auf. a. Um welche Veranstaltungen hat es sich dabei jeweils gehandelt? b. Wie viele Personen wurden bei den Veranstaltungen jeweils angemeldet? c. Wie hoch war die jeweilige Miete? d. In welche Zuständigkeit fiel die konkrete Vermietung? 3. Welche Räumlichkeiten wurden in den letzten fünf Jahren dem Verein ATIB samt seinen Ablegern (unter anderem Jugend- und Frauenorganisationen) von der Stadt Linz und ihren Organen sowie städtischen Unternehmungen zur Verfügung gestellt? Bitte schlüsseln Sie diese detailliert nach Jahren auf. a. Um welche Veranstaltungen hat es sich dabei jeweils gehandelt? b. Wie viele Personen wurden bei den Veranstaltungen jeweils angemeldet? c. Wie hoch war die jeweilige Miete? d. In welche Zuständigkeit fiel die konkrete Vermietung? 4. Wie bereits von Ihnen medial bestätigt wurde, hat die türkische Botschaft zur Abhaltung und Durchführung der türkischen Wahlen in Österreich das Volkshaus Ebelsberg angemietet. a. Wie hoch sind die Mieteinnahmen? b. Welche anderen Anfragen von Organisationen bzw. Bürgerinnen für die Räumlichkeiten mussten abgesagt oder verschoben werden, weil die Räumlichkeiten der türkischen Botschaft zur Abhaltung der Wahlen zur Verfügung gestellt wurden? c. Wurden neben den Volkshäusern auch andere Räumlichkeiten der Stadt Linz oder der städtischen Unternehmungen zur Verfügung gestellt? d. Hat es in den Volkhäusern oder anderen städtischen Räumlichkeiten bisher Wahlen von anderen Nationalitäten gegeben? Wenn ja, um welche handelt es sich dabei? 5. Der Turnsaal der Goethe-Volksschule wurde dem türkischen rechtsextremen Verein Avrasya zur Abhaltung einer Veranstaltung und Gebetsrezitation zur Verfügung gestellt. a. In welche Zuständigkeit fällt die Vermietung von Linzer Pflichtschulen? b. Wann wurde die Anfrage zur Nutzung des Turnsaales an wen gestellt? c. Wer hat die Veranstaltung genehmigt? d. Welche politischen Referenten wurden bezüglich der Anfrage zur Nutzung des Turnsaales wann in Kenntnis gesetzt? e. Wie hoch waren die Mieteinnahmen? f. Wie hoch ist die übliche Miete, wenn Räumlichkeiten der Volksschule an Dritte vermietet werden? g. Sind Ihnen die Verbindungen des Vereins Avrasya mit der rechtsextremen Avusturya Turk Federasyon und mit der nationalistisch-islamischen türkischen MHP bekannt? 6. Gilt die Richtlinie zur Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Linz auch für Räumlichkeiten der Linzer Pflichtschulen? a. Wenn ja: Wie lassen sich Vermietungen an Vereine wie den Avrasya mit dem Punkt 16 lit. c) der Richtlinien für die Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Linz vereinbaren? b. Wenn nein: Welche Richtlinien kommen bei der Vermietung von Räumlichkeiten in den Linzer Pflichtschulen zur Anwendung?“
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„Diese Anfrage ist nur teilzulässig, daher kann ich nur jene Fragen beantworten, die den eigenen Wirkungsbereich der Stadt betreffen. Die Fragen, die den Wirkungsbereich von im Eigentum der Stadt stehenden Unternehmen betreffen, werde ich nicht beantworten können. Zu 1.: Meine Mitarbeiter*innen haben von 1. Jänner 2018 bis inklusive 16. Mai dieses Jahres recherchiert. Für diese umfangreiche Arbeit die sie erledigt haben, bedanke ich mich. Ich darf darauf hinweisen, dass nach meinen aktuellen Erkundigungen bei der Polizei, bei der Vereinsbehörde und auch beim Staatsschutz, gegen keinen dieser drei genannten Vereine, also weder gegen Avrasya, noch gegen ALIF, noch gegen ATIB, derzeit Verfahren laufen. Sie stehen auch nicht unter besonderem Schutz oder Beobachtung, sondern werden seitens der Polizei so wie alle anderen Vereine in Linz behandelt. Der Verein Avrasya mietete am 20. Jänner 2019 für einen Vortrag das Volkshaus Harbach. Bezüglich der anwesenden Personen kann ich keine konkreten Auskünfte erteilen, denn hier wird nur eruiert wie viele Besucher ein Veranstalter erwartet. Entsprechend dieser angegebenen Zahl werden die passenden Räumlichkeiten angeboten bzw. vergeben. Für Vermietungen der Volks- und Rathäuser der Stadt Linz inklusive Botanischer Garten ist der zuständige Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT). Für die Vermietung von Turnsälen in Schulen ist der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport zuständig, alle weiteren Räumlichkeiten der Linzer Pflichtschulen kann man über Kultur und Bildung mieten. Zu 2.: Der Verein ALIF hat am 22. Mai 2018 den Festsaal im Neuen Rathaus für eine Feier gemietet, am 21. Oktober 2018 das Volkshaus Neue Heimat für eine Sitzung, am 17. März 2019 das Volkshaus Neue Heimat für einen Vortrag, am 21. April 2019 und am 1. Juni 2019 den Festsaal im Neuen Rathaus für eine Feier, am 30. Juni 2019 das Volkshaus Keferfeld für eine Tagung und am 27. Oktober 2019 wieder den Festsaal im Neuen Rathaus für eine Feier. Dann kam Covid, da war nichts. Im heurigen Jahr 2023 mietete der Verein ALIF das Volkshaus Neue Heimat am 15. Jänner für einen Vortrag, das Volkshaus Neue Heimat am 30. März für ein Fest und das Volkshaus Bindermichl am 30. April für eine Versammlung. Zu 3.: Der Verein ATIB hat eine einzige Mietung in diesem Zeitraum getätigt und zwar am 15. April 2023 das Volkshaus Neue Heimat für eine religiöse Veranstaltung und zwar für Iftar, das Fastenbrechen. Zu 4.a: Für den großen Saal des Volkshauses Ebelsberg hatten wir von 29. April bis 1. Mai 2023 Mieteinnahmen in Höhe von 1523,94 Euro und von 20. Mai bis 21. Mai 2023 in Höhe von 476,80 Euro, locker gerundet waren es also 2000 Euro. Zu 4.b: Keine einzige. Zu 4.c: Mit Ausnahme des angeführten Volkshauses Ebelsberg wurden keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Zu 4.d: Es sind tatsächlich auch bereits von anderen Vereinen, für ganz konkret zwei Wahlen, städtische Räumlichkeiten gemietet worden. Am 12. Jänner 2020, also kurz vor dem Lockdown, hat der Alevitische Kulturverein für Vertretungswahlen den Festsaal im Neuen Rathaus gemietet. Die rumänische Botschaft hat das Vereinszentrum in der Weißenwolffstraße am 26. Mai 2019 angemietet, damit die rumänischen Staatsangehörigen an der EU-Wahl teilnehmen konnten. Zu 5.a: Der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport (GS) ist für die Vermietung von Turnsälen zuständig. Zu 5.b: Die Anfrage erfolgte am 12. April 2023 um exakt 14:35 Uhr. Das können wir deswegen so genau sagen, weil der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport sehr modern ist und wir dort bereits ein online Buchungssystem haben. Zu 5.c: Gemäß § 1 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes sind religiöse Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, nicht genehmigungspflichtig. Der Islam ist bekanntlich in Österreich anerkannt. Auch sportliche Veranstaltungen in Schulturnsälen wie zum Beispiel Trainings, Schulveranstaltungen oder Meisterschaftsspiele unterliegen in aller Regel keiner behördlichen Genehmigungspflicht, erst ab einer gewissen Anzahl an Zusehern oder bei einer Risikobeurteilung. Zu 5.d: Wir haben von Jänner bis April insgesamt 4000 Buchungen von Hallenzeiten in den Linzer Schulsporthallen verzeichnet. Im Einzelfall erfolgt keine Information über konkrete Hallenvergaben, das hat bisher noch nie jemand eingemahnt. Zu 5.e: Die Mieteinnahmen sind in unserer Gebührenordnung klar geregelt, für eineinhalb Stunden Turnsaalmiete ist ein Betrag in der Höhe von 30 Euro zu bezahlen. Auch dieser Verein ist wie jeder andere gleich und korrekt behandelt worden. Zu 5.f: Wir haben hier ein Benutzungsentgelt, das einem Normaltarif entspricht, das wird ganz normal eingehoben und richtet sich auch nach der Größe, je nachdem, ob Garderoben oder Duschen etc. mitbenutzt werden, es gibt aber Standards. Zu 5.g: Ich bin kein Staatspolizist, ich weiß nicht, wer mit wem Kontakte hat. Zu 6.b: Die zitierte Richtlinie zur Vermietung bezieht sich auf die, von der Direktion Gebäudemanagement und Tiefbau im Jahr 2017 festgelegte Nutzung der von dort verwalteten Räumlichkeiten wie Volks- und Rathäuser etc., nicht aber auf die Vergabe von Schulräumlichkeiten. Dafür ist, wie ich schon erwähnt habe, nicht der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau verantwortlich, sondern eben der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport.“