Anfrage von Gemeinderätin Mandlmayr an Vizebürgermeisterin Blöchl betreffend „Dienstreisen mit privatem Klimaticket finanziell abgelten“

2 · Anfrage · 11. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Abgeltung von Dienstreisen mit privat gekauftem Klimaticket steht im Mittelpunkt. Beschäftigte der Stadt Linz erhalten für Fahrten mit einer privat erworbenen Jahreskarte nach der geltenden Reisegebührenregelung derzeit keine Vergütung, während Fahrten mit dem eigenen Pkw per Kilometergeld abgegolten werden. Als mögliche Lösung wird eine Sonderbestimmung zur oberösterreichischen Landes-Reisegebührenvorschrift geprüft, die einen Beförderungszuschuss für die Nutzung des Klimatickets bei Dienstreisen vorsehen könnte. Parallel dazu wird ein neuer Erlass des Landes Oberösterreich daraufhin geprüft, ob er bereits eine generelle Zuschussmöglichkeit eröffnet und damit eine Resolution an den Landesgesetzgeber entbehrlich macht. Ein umsetzbarer Vorschlag soll dem Finanzausschuss vorgelegt und dort weiter beraten werden.

Schlagwörter (9):klimaticketdienstreisenreisegebührenbeförderungszuschusslandesrechtpersonalfinanzausschussmobilitätarbeitgeberzuschuss
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„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, das Klimaticket ist eine österreichweite Erfolgsgeschichte und hat soeben das einjährige Jubiläum gefeiert. Mitarbeiter*innen der Stadt Linz, die auf eigene Kosten ein Klimaticket gekauft haben und dieses auch für Dienstreisen verwenden, erhalten dafür aber keine Rückvergütung seitens der Arbeitgeberin. Wer hingegen mit dem eigenen Pkw im Auftrag der Stadt unterwegs ist, bekommt diese Fahrten per Kilometergeld abgegolten. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat die Grüne-Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 24. Mai 2022 einen Antrag mit dem Titel „Dienstreisen mit privatem Klimaticket finanziell abgelten“ eingebracht, der dem Ausschuss für Finanzen und Integration zugewiesen worden ist. Da unser Antrag dort aber bisher nicht behandelt worden ist, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind bereits Schritte eingeleitet worden, damit Mitarbeiter*innen der Stadt Linz Dienstreisen, die sie mit ihrem privaten Klimaticket unternehmen, abgegolten bekommen? a) Wenn ja: Was ist bereits unternommen worden und wann ist die Umsetzung geplant? b) Wenn nein: Warum sind bisher noch keine Schritte eingeleitet worden und wann ist damit zu rechnen? Danke für die Beantwortung der Fragen.
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„Auf diese Anfrage hin, wurde von mir gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services eine umfangreiche rechtliche Prüfung vorgenommen, die Folgendes ergeben hat: Die rechtliche Grundlage dafür ist in der Oberösterreichischen Landes-Reisegebührenvorschrift (OÖ. LRGV) verankert, welche auch für die städtischen Bediensteten gemäß § 2 Abs. 2 OÖ. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 (OÖ. StGBG 2002) sinngemäß anzuwenden ist. Diese besagt, dass für den Fall, dass Mitarbeiter*innen, die mit einer privat erworbenen Jahreskarte zum Beispiel einem 739 Klimaticket, Massenbeförderungsmittel im Rahmen von Dienstreisen nutzen, nach den landes-reisegebührenrechtlichen Bestimmungen keine Vergütung vorgesehen ist. Daraufhin haben wir einen Vorschlag für eine mögliche Umsetzung erstellt. Die könnte so sein, dass die Stadt Linz die Schaffung einer für die oberösterreichischen Statutargemeinde-Bediensteten geltenden Sonderbestimmung zur OÖ. LRGV beim Landesgesetzgeber initiieren, die sozusagen den Anspruch auf einen Beförderungszuschuss für die Nutzung eines privaten Klimatickets bei der Beförderung mit Massenbeförderungsmitteln im Rahmen von Dienstreisen vorsieht. Aktuell arbeiten wir an einer Detaillösung, insbesondere auch an den Bezugsvoraussetzungen und an den Abwicklungsmodalitäten dazu. Ich werde dem Finanzausschuss am 17. Jänner 2023 einen umsetzbaren Vorschlag präsentieren können. Sollte mein Vorschlag dort Zustimmung finden, dann kann der Gemeinderat in der darauffolgenden Sitzung eine entsprechende Resolution an den Landesgesetzgeber stellen. Parallel dazu haben wir aber vor einigen Tagen erfahren, dass das Land Oberösterreich einen Erlass beschlossen hat, der es ermöglicht Mitarbeiter*innen einen Zuschuss zu ihrem Klimaticket generell zu gewähren, unabhängig von der Dienstreisen-Thematik. Aktuell prüfen wir, ob auf Basis dieses neuen Erlasses, tatsächlich eine Resolution notwendig wäre oder ob es hier unkonventionellere Lösungen gibt, dass wir den Mitarbeiter*innen das ermöglichen können. Jedenfalls beraten wir im Finanzausschuss am 17. Jänner 2023 darüber. Danke.“