Anfrage von Gemeinderat Naderer an Bürgermeister Prammer betreffend 'Grundeigentümerzustimmung für Gastgärten auf öffentlichem oder privatem Grund der Stadt'
1 · Anfrage · 32. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Grundeigentümerzustimmung für Schanigärten auf öffentlichem oder städtischem Grund steht im Mittelpunkt. Für die Jahre 2021 bis 2025 wurden 51, 36, 52, 34 und 34 Zustimmungen erteilt, wobei darin auch Wiederbewilligungen, Nutzungsänderungen und Erstbewilligungen enthalten sind. Grundsätzlich werden Schanigärten ohne zeitliche Begrenzung, aber jederzeit widerruflich bewilligt; Vorbehalte gelten etwa für Eigenbedarf der Stadt, Veranstaltungen oder Verkehrsführung. Die täglichen Betriebszeiten werden nicht über die Grundeigentümerzustimmung, sondern über die Betriebsanlagengenehmigung oder gesetzliche Vorgaben geregelt. Ablehnungen betreffen vor allem verkehrspolizeiliche oder verkehrstechnische Gründe; heuer wurde die Verlegung eines bestehenden Schanigartens abgelehnt und 2021 wurden zwei Erweiterungen auf die Wintersaison nicht bewilligt.