Anfrage von Gemeinderat Mag. Obrovsky an Bürgermeister Prammer betreffend „Zur Einsparung der Ermessensausgaben“

7 · Anfrage · 33. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Einsparung von 15 Prozent bei den Ermessensausgaben der Stadt Linz steht im Mittelpunkt. Laut Auskunft wird der Voranschlag nach VRV 2015 vollinhaltlich dargestellt; eine feste Zuordnung von Budgetkonten zu Pflicht- oder Ermessensausgaben gibt es nicht, weil diese Unterscheidung an den Geschäftsfällen hängt. Als relevante Bereiche der Ausgabensperre werden unter anderem Verbrauchsgüter, Instandhaltungen, Fahrzeuge, IT-Projekte, Förderungen ohne beschlossene Subventionen, Rechts- und Beratungsaufwand, Repräsentation, Reisegebühren und Reinigungsleistungen genannt. Für den Voranschlag 2026 ist erneut eine Ausgabensperre vorgesehen, während Umfang und Verteilung der Einsparungen auf Ressorts und Magistratsbereiche sowie mögliche Auswirkungen auf Gesellschafterzuschüsse noch verhandelt werden. Gesellschafterzuschüsse waren ursprünglich nicht umfasst, sind aber ebenfalls Gegenstand laufender Gespräche.

Schlagwörter (10):ermessensausgabenausgabensperrevoranschlag 2026budgetkürzungfinanzverwaltungvrv 2015laufende ausgabengesellschafterzuschüsseförderungenmagistrat
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Prammer, im städtischen Medienservice vom 16. Juni haben Sie die Öffentlichkeit informiert, dass Sie Anweisung haben, über alle Ressorts hinweg 15 Prozent bei den Ermessensausgaben einzusparen. Mit dieser Maßnahme können rund acht Millionen Euro erlöst werden. Bei 15 Prozent betrifft dies Ermessensausgaben von rund 53,3 Millionen Euro. Im Zusammenhang darf ich um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: 1. Ist im Voranschlag für den Gemeinderat ersichtlich, welche Finanzposition eine Ermessensausgabe ist? 2. Gibt es in der Finanzverwaltung eine festgelegte Zuordnung von bestimmten oder einzelnen Finanzpositionen oder Arten von Finanzpositionen als Ermessensausgaben? Und wenn ja, welche sind dies? 3. Nach welchen Kriterien unterscheidet sich diese Festlegung der Ermessensausgaben zu den Ausgabenbereichen, die von der Ausgabensperre umfasst sind? 4. Soll bei den Ausgabenbereichen der Ausgabensperre von zehn Prozent nun auch noch die nun geplante 15 Prozent Kürzung dazukommen? 5. Wie teilen sich die rund 53,3 Millionen Euro Ermessensausgaben beziehungsweise acht Millionen Euro Einsparungsvorgaben auf acht Stadtsenatsressorts - wenn möglich aufgegliedert nach laufenden und investiven Ausgaben - auf? 6. Wie teilen sich die rund 53,3 Millionen Euro Ermessensausgaben beziehungsweise acht Millionen Euro Einsparungsvorgaben auf die Geschäftsbereiche des Magistrats - wenn möglich aufgegliedert nach laufenden und investiven Ausgaben - auf? 7. Sind bei den Einsparungsvorgaben auch Gesellschafterzuschüsse beziehungsweise Transferzahlungen an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz (UGL)-Unternehmen betroffen? Und wenn ja, welche in welchem Umfang? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“
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Zu 1.: Nein, der Voranschlag wird gemäß den Vorgaben der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) vollinhaltlich dargestellt. Eine Einteilung von Budgetpositionen in Pflicht- und Ermessensausgaben kennt die VRV nicht, da eine derartige Einteilung nicht an den Konten gemäß VRV 2015, sondern an den darin enthaltenen Geschäftsfällen auszumachen ist. Zu 2.: Auch in der Finanzverwaltung gibt es keine festgelegte Zuordnung von bestimmten Konten, da gemäß VRV 2015 Ermessensausgaben an den in den Konten enthaltenen Geschäftsfällen auszumachen sind. Zu 3.: Grundsätzlich orientiert sich der Kontext von Ermessensausgaben an der vom Stadtsenat beschlossenen Ausgabensperre. Folgende Rubriken wurden identifiziert: Verbrauchsgüter und Vorräte, Handelswaren und Druckwerke, Instandhaltungen, Fahrzeuge, 28 IT-Projekte, Förderungen ohne die beschlossenen Subventionen, Rechts- und Beratungsaufwand, Repräsentationsaufwendungen, Reisegebühren, Reinigungsleistungen und sonstige Leistungen abseits hoheitlicher Bereiche und/oder Pflichtbereiche. Zu 4.: Grundsätzlich ist auch für den Voranschlag 2026 eine Ausgabensperre geplant. Inwieweit das in Diskussion stehende Einsparungsvolumen im Ermessensbereich realisiert werden kann, ist aktuell Gegenstand von Verhandlungen. Zu 5. und 6.: Diese beiden Fragen darf ich zusammenfassen. Das in Diskussion stehende Einsparungsvolumen umfasst den Bereich der laufenden Ausgaben und auch das ist natürlich aktuell Gegenstand von intensiven Verhandlungen. Zu 7.: Gesellschafterzuschüsse waren nicht von den Einsparungsvorgaben umfasst, sind aber aktuell auch Gegenstand von Verhandlungsgesprächen. 29 30