Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer betreffend „Verkauf Grundstück 853/6 nördlich Minigolfplatz“

5 · Anfrage · 11. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Der Verkauf des Grundstücks 853/6 nördlich des ehemaligen Minigolfplatzes am Freinberg betrifft eine 103 Quadratmeter große Arrondierungsfläche, die laut Stadt selbstständig, aber nicht bebaubar ist. Der Verkauf wurde als unmittelbare Umsetzung einer Bauplatzbewilligung vorgenommen, die für das Grundstück nur gemeinsam mit dem angrenzenden Bauplatz gilt. Der Verkehrswert wurde per Gutachten des Gebäudemanagements und Tiefbaus nach dem Vergleichswertverfahren auf Basis der geltenden baubehördlichen und bebauungsplanmäßigen Grundlagen ermittelt; mit der Swietelsky AG wurde ein Preis vereinbart, der zehn Prozent darüber liegt. Die Einbeziehung von 853/6 und des öffentlichen Weggrundstücks 1049/1 in die Baulandwidmung diente einem klaren Siedlungsabschluss zum Grünland, und der bestehende Fußweg soll bei Bedarf nach Norden verlegt werden, damit er vollständig auf öffentlichem Gut liegt. Einen städtischen Interessenskonflikt sieht die Stadt nicht; das Projekt wird nicht im Beirat für Stadtgestaltung behandelt, weil bereits ein Architekturwettbewerb mit städtischer Beteiligung stattgefunden hat.

Schlagwörter (10):grundstücksverkaufarrondierungsflächebauplatzbewilligungverkehrswertvergleichswertverfahrenbaulandwidmungfußwegsiedlungsabschlussstadtgestaltungarchitekturwettbewerb
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, in der Tagesordnung der 34. Stadtsenatssitzung vom 17. November 2022 ist unter Punkt G1 der „Grundverkauf in der KG Waldegg (nördlich des Bauplatzes der ehemaligen Minigolfanlage) um den Verkaufspreis in Höhe von 88.065 Euro angeführt. Dazu habe ich mehrere Fragen: 1. Um welche(s) Grundstück(e) handelt es sich genau? 2. Warum werden diese städtischen Grundstücke verkauft und an wen? Warum zum jetzigen Zeitpunkt, obwohl der Verkauf des Grundstücks 853/5 bereits am 24. Februar 2021, also vor bereits fast zwei Jahren erfolgt ist? 3. Wie wurde der Wert festgestellt und begründet? Wenn es ein Gutachten gab, wer ist der/ die Gutachter*in? 4. Werden die von der Stadt Linz verkauften Grundstücke in irgendeiner Form bebaut oder unterbaut, zum Beispiel mit einer Garage oder einem Keller? Wenn nicht, werden diese Grundstücke versiegelt oder bleiben diese unbebaut? 5. Warum wurden die Grundstücke 853/6 und 1049/1 damals ebenfalls zu Bauland gewidmet? Wurden diese Grundstücke bei der Bemessung der Geschoßflächenzahl des Bauprojekts Minigolfplatz miteinbezogen und miteinberechnet? Wenn ja, warum und wie lauten die genauen Zahlen dieser Rechnung? Welche Grundfläche wurde für die Berechnungen angenommen und wieviel Bruttogeschoßfläche darf hergestellt werden? 6. Ist durch den Verkauf dieses oder dieser Grundstücke der bisherige Fußweg entlang der Minigolfanlage (nördlich) beeinträchtigt? Muss dieser verändert werden? 7. Wie groß (Quadratmeter) ist das Untergeschoss (Keller und Garage) beim Projekt von Swietelsky am Grundstück des Minigolfplatzes insgesamt? 8. Wie viele Quadratmeter Nutzfläche (inklusive ausgebautem Dachraum) werden bei dem Projekt hergestellt oder sind möglich? 9. Sehen sie einen städtischen Interessenskonflikt im nun erfolgten Verkauf des/der Grundstücke aus dem öffentlichen Eigentum und der Umwidmung des angrenzenden Grundstücks 853/5 von Grün- zu Bauland? 10. Kommt das Projekt noch in den Beirat für Stadtgestaltung? Wenn nein, warum nicht? Mit der Bitte um Beantwortung."
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„Zu 1.: Zur Erklärung, bei diesem Grundstück mit der Nummer 853/6 handelt es sich um eine 103 Quadratmeter große bzw. kleine Fläche nördlich des Minigolfplatzes am Freinberg. Der Verkauf dieses städtischen Grundstücks wurde am 17. November 2022 vom Stadtsenat beschlossen. Zu 2.: Die Swietelsky AG hat am 8. November 2021 bei der Bau- und Bezirksverwaltung einen Antrag auf Bauplatzbewilligung für dieses Grundstück eingebracht. Das direkt an 743 die Liegenschaft nördlich angrenzende Grundstück 853/6 ist mit seinen 103 Quadratmeter selbstständig, aber nicht bebaubar, daher ist es als eine Arrondierungsfläche zu bewerten. Mit Bescheid der Bau- und Bezirksverwaltung vom 11. Februar 2022 ist daher die Bauplatzbewilligung erteilt worden, aber nur unter der Voraussetzung, dass diese beiden Grundstücke einen gemeinsamen Bauplatz bilden müssen. Der Verkauf des Grundstücks 853/6 ist daher in unmittelbarer Umsetzung dieses Bescheids erfolgt. Zu 3.: Der Verkehrswert ist durch ein Gutachten des Sachverständigen des Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) festgestellt worden. Die Basis für dieses sogenannte Vergleichswertverfahren waren die derzeit gültigen baubehördlichen und bebauungsplanmäßigen Grundlagen. Im Zuge der Verkaufsverhandlungen haben wir mit der Swietelsky AG einen höheren Preis vereinbaren können, der sogar zehn Prozent über diesem ermittelten Verkehrswert liegt. Die Fragen 4, 7 und 8 betreffen das baubehördliche Verfahren, die liegen nicht in meiner Zuständigkeit und können daher von mir auch nicht beantwortet werden. Zu 5.: Das besagte Grundstücke 853/6 und das Grundstück 1049/1, das ist ein Weg im öffentlichen Gut, der nördlich führt, sind damals in die Baulandwidmung miteinbezogen worden, weil dadurch ein klarer Siedlungsabschluss zum Grünland definiert werden konnte. Die beiden Grundstücke waren aber nicht Teil des stattgefundenen Wettbewerbs für das Wohnprojekt auf dem Minigolfplatz. Zu 6.: Der bestehende Fußweg verbindet die Freinbergstraße mit der Jungmayrstraße. Der Großteil dieses Wegs liegt auf diesem erwähnten öffentlichen Gut, aber nur in einem geringen Ausmaß, nämlich nur über ungefähr 15 Meter verläuft dieser Weg über das verkaufte Grundstück. Wenn man den Weg dort am Ende etwas nach Norden verlegt, befindet sich diese Wegverbindung dann zur Gänze auf dem öffentlichen Gut, die Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit von uns geprüft. Zu 9.: Nein, den sehe ich nicht. Zu 10.: Nein, das Projekt wird nicht im Beirat für Stadtgestaltung begutachtet, weil es stattdessen schon einen Architekturwettbewerb mit städtischer Beteiligung gegeben hat. Danke für die Aufmerksamkeit.“