Anfrage von Gemeinderat Mag. Redlhammer an Bürgermeister Prammer betreffend 'Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2025'

8 · Anfrage · 32. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Verwendung der Linzer Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2025 steht im Mittelpunkt, wobei die Gesamtsumme von rund 15,3 Millionen Euro auch Restmittel aus KIG 2023 und einen digitalen Zweckzuschuss enthält. Für das KIG 2025 selbst werden etwa 12,9 Millionen Euro genannt; die Bundesregierung hat die Abwicklung laut Antwort vereinfacht und von einer projektbezogenen auf eine pauschalierte Mittelbereitstellung umgestellt. Konkrete Details zu den einzelnen Vorhaben und zu den Berichtspflichten liegen laut Stadt noch nicht vollständig vor, weshalb die Mittelverwendung derzeit nicht projektgenau benannt werden kann. Die Darstellung und Offenlegung der Finanzzuweisungen soll in den jeweiligen Rechnungsabschlüssen ab dem Rechnungsabschluss 2025 erfolgen.

Schlagwörter (10):kommunalinvestitionsgesetzkig 2025investitionsförderungnachhaltige investitionenrechnungsabschlussbudgettransparenzfinanzzuweisungendigitaler zweckzuschusskinderbetreuungenergiewende
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das neue Kommunalinvestitionsgesetz beziehungsweise -programm wurde Ende Mai 2025 im Nationalrat präsentiert. Die detaillierten Informationen zum Programm wurden auf der Seite des Finanzministeriums unter „Kommunales Investitionsprogramm“ veröffentlicht. Gemeinden in ganz Österreich bekommen demnach in den kommenden Jahren teils nicht unerhebliche Budgets, die sie für nachhaltige Projekte investieren sollen. Linz erhält gesamt 15.346.096,60 Euro aufgeteilt wie folgt von Oktober 2025-2028: | | Gesamtbetrag | Aufteilung nach Zahlungsterminen ab Okt. 2025 | | | | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | | Oktober 2025-2028 | 31.10.2025 | 20.01.2026 | 20.01.2027 | 20.01.2028 | | Linz | 15.346.096,60 | 4.310.266,99 | 5.516.746,50 | 4.679.831,11 | 839.252,00 | Wir nehmen dies zum Anlass für diese Anfrage und ersuchen um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Projekte sind unter Verwendung dieser Mittel in den Monaten Oktober 2025 bis Dezember 2025 mit den 4.310.266,99 Euro geplant oder sind bereits in Umsetzung. 2. Welche konkreten Projekte sind unter Verwendung dieser Mittel in den Jahren 2026 und 2027 geplant? 3. Inwiefern werden dabei die vom Bund priorisierten Schwerpunkte - insbesondere Kinderbetreuung und Energiewende - berücksichtigt? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Mittel ausschließlich für nachhaltige Investitionen und nicht zur Deckung budgetärer Defizite verwendet werden? 5. Wann und in welcher Form wird die Mittelverwendung gegenüber dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit offengelegt? 6. Ist es geplant, es im Rahmen des zu beschließenden Doppelbudgets 2026/2027 die Mittel und Mittelverwendung extra auszuweisen? Ich ersuche um Beantwortung im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“
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Ich möchte klarstellen, dass in der genannten Summe von rund 15,3 Millionen Euro etwa 700.000 Euro an Restmitteln aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2023 und etwa 1,7 Millionen Euro für den sogenannten digitalen Zweckzuschuss enthalten sind. Somit betreffen etwa 12,9 Millionen Euro das KIG 2025. Zu 1.: Die nunmehr von der Bundesregierung im Grundsatz geänderte und vereinfachte Vorgehensweise soll nicht nur in der Bundesverwaltung, sondern auch bei den Förderwerberinnen und Förderwerbern für erheblich weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Deshalb entfällt gemäß dem Budgetbegleitgesetz 2025 die projektbezogene Abwicklung ebenso wie die zweckgebundene Mittelvergabe. Stattdessen erfolgt nunmehr eine pauschalierte Mittelbereitstellung an die Gemeinden. 35 Zu 2.: Die genauen Details über die Mittelverwendung und die vorgesehene Berichtspflicht sind Seiten des Bundesministeriums für Finanzen aktuell noch nicht bekannt. Zu 3.: Sobald seitens des Bundes die aktuell noch ausständigen detaillierten Informationen hinsichtlich der vorgesehenen Berichtspflichten übermittelt werden, können diese wie bisher dann auch frist- und gesetzeskonform umgesetzt werden. Zu 4.: Die Stadt Linz tätigt Jahr für Jahr Investitionen in Millionenhöhe, auch in Nachhaltigkeitsprogramme. Die konkrete Verwendung der KIG-Mittel wird in den jeweiligen Rechnungsabschlüssen, beginnend mit dem Rechnungsabschluss 2025, entsprechend dargestellt. Zu 5.: Die Finanzzuweisungen aus dem KIG 2025 werden im Rahmen der jeweiligen Rechnungsabschlüsse abgebildet. Zu 6.: Die Mittelverwendung der Finanzzuweisungen kann erst mit den jeweiligen Rechnungsabschlüssen, beginnend mit dem Rechnungsabschluss 2025, erfolgen. Vorsitzführung Bürgermeister Prammer