Anfrage von Gemeinderat Mag. Langer, MA an Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA betreffend 'Verantwortung der Stadt am Scheitern des Radweg-Provisoriums Nibelungenbrücke'

6 · Anfrage · 31. Sitzung

Fragesteller:
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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Das Radweg-Provisorium auf der Oberwasserseite der Nibelungenbrücke und dessen vorzeitige Beendigung stehen im Mittelpunkt. Thematisiert werden die Zuständigkeiten zwischen Land Oberösterreich und Stadt Linz, die Einbindung der städtischen Verkehrsplanung sowie die Kosten des Provisoriums und des Teilabbaus. Die Stadt verweist darauf, dass die B 129 und die B 127 im Kompetenzbereich des Landes liegen, während Reinigung, Winterdienst und bei Geh- und Radwegmaßnahmen eine hälftige Kostenbeteiligung von Land und Stadt vorgesehen sind. Die Verkehrsplanung war bereits bei der Generalsanierung der Nibelungenbrücke und bei der Ausarbeitung des Provisoriums 2024 eingebunden. Die Gesamtkosten werden mit 455.700 Euro angegeben, der städtische Anteil am Abbau mit 16.200 Euro; die Leitwände wurden für eine mögliche Wiederverwendung angeschafft.

Schlagwörter (10):nibelungenbrückeradwegprovisoriumverkehrsplanunglandeszuständigkeitkostenbeteiligungradverkehrmobilitätsplanunggeh- und radwegewinterdienstverkehrsentlastung
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„Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, nach nur wenigen Tagen Testphase haben Sie gemeinsam mit Landesrat Steinkellner am 24. April des heurigen Jahres verkündet, dass der neu geschaffene Radweg auf der Oberwasserseite der Nibelungenbrücke wieder für den Autoverkehr Platz machen muss. Diese Maßnahme hat massiven Protest vieler Bürger*innen, Organisationen und Interessensvertretungen ausgelöst. So haben die Petition mit dem Titel „Radwege Nibelungenbrücke: Bis Ende 2026 konsequent testen - mehr Mut für die Klimahauptstadt Linz“ mehr als 5.140 Personen unterzeichnet. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Gespräche sind der Entscheidung, das Radweg-Provisorium auf der Oberwasserseite der Nibelungenbrücke vorzeitig zu beenden, vorausgegangen? Wer war an diesen Gesprächen beteiligt? 2. Da die Zuständigkeit für die Nibelungenbrücke sowohl beim Land Oberösterreich als auch bei der Stadt Linz liegt: Wofür genau sind Sie bei dem gegenständlichen Radweg Pilotprojekt zuständig? 3. Inwieweit ist die städtische Verkehrsplanung eingebunden, um so viele Fahrzeuge wie möglich über die Donautalbrücke zu leiten und die Nibelungenbrücke dadurch vom motorisierten Individualverkehr sowie vom Schwerverkehr zu entlasten? 4. Mittlerweile ist bekannt, dass die Kosten für das Radweg-Provisorium 455.700 Euro inklusive Teilabbau ausgemacht haben. Gab es eine Kostenbeteiligung der Stadt Linz und wenn ja, wie hoch war diese? Wie hoch waren die angefallenen Kosten im eigenen Bereich der Stadt Linz? 5. Gibt es Überlegungen, ein Fahrverbot für den Schwerverkehr (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) für die Rudolfstraße sowie für die Nibelungenbrücke zu verordnen? Danke für die Beantwortung der Fragen.“
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Gemäß der Überprüfung der Zulässigkeit der Anfragepunkte wurde vom Präsidium die Zulässigkeit der Fragepunkte 2 bis 4 bestätigt. Die Fragen 1 und 5 wurden hierbei als unzulässig beurteilt. Zu 2.: Über die Nibelungenbrücke führt die B 129, welche im Bereich des Hinsenkampplatzes in die B 127 einmündet. Beide Straßenzüge liegen demnach im Kompetenzbereich des Landes Oberösterreich. Die Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes liegen im Verantwortungsbereich der städtischen Straßenmeistereien. Bei baulichen Maßnahmen im Bereich der Geh- und Radwege ist eine Kostenbeteiligung von je 50 Prozent des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz vorgegeben. 15 Zu 3.: Die städtische Verkehrsplanung wurde bereits im Zusammenhang mit der geplanten Generalsanierung der Nibelungenbrücke eingebunden. Demzufolge wurden von einem externen Planungsbüro im Jahr 2013 Planunterlagen für eine Radwegerrichtung auf dem Niveau der Brückengehsteige ausgearbeitet. Weiters erfolgte auch die Planausarbeitung für das Radweg-Provisorium im Jahr 2024, welche mit der Mobilitätsplanung der Stadt Linz abgestimmt wurde. Zu 4.: Die Kosten des Provisoriums belaufen sich in Summe auf insgesamt 455.700 Euro. Das ging schon aus einer Landtagsanfragebeantwortung hervor. Wesentlich dazu ist anzumerken, dass für den Abbau des oberwasserseitigen Radweg-Provisoriums nur ein Bruchteil der Kosten angefallen ist. Der städtische Anteil an diesen Kosten beträgt demnach 16.200 Euro. Bezüglich der kostenintensiven Leitwände wird angemerkt, dass diese grundsätzlich für eine Weiterverwendung angekauft wurden und sie wiederverwendet werden können. 16