Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Bürgermeister Luger betreffend 'Südliche Landstraße - Nutzung des öffentlichen Raums als Lagerfläche'

5 · Anfrage · 23. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Nutzung des öffentlichen Raums an der südlichen Landstraße durch zwei Supermärkte steht im Mittelpunkt. Beanstandet werden vor allem abgestellte Warenkörbe, Paletten, Kartons und Lieferwägen am Gehsteig sowie die dadurch erschwerte Durchgängigkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Sehbeeinträchtigte. Für die Ladetätigkeiten bestehen verordnete Ladezonen in der Nähe, und das dauerhafte Lagern auf öffentlichem Gut ist grundsätzlich unzulässig; für den City Markt wurden bereits Aufforderungen zur Entfernung und eine Anzeige wegen fehlender straßenverkehrsrechtlicher Bewilligung veranlasst. Beim Supermarkt Jerusalem wurden keine entsprechenden Verstöße festgestellt, dort wird von kurzfristiger Nutzung bei Anlieferungen und Abholungen ausgegangen. Die Stadt verweist auf Kontrollen durch Gebäudemanagement und Tiefbau, Ordnungsdienst und Polizei sowie auf konkrete Zeitregelungen für die Ladezonen an Landstraße und Goethestraße.

Schlagwörter (10):südliche landstraßeöffentlicher raumgehsteignutzungladezonenanlieferungstraßenverkehrsordnungverwaltungsstrafverfahrenbarrierefreiheitstadtpolizeieinzelhandel
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aktuell ist viel von der Linzer Innenstadt die Rede. Auch das Innenstadtkonzept ist in Arbeit und wird in Kürze finalisiert. Ein Schwerpunkt des Konzepts ist die südliche Landstraße, die vor allem ab der Bürgerstraße und dem Schillerpark mehr Aufmerksamkeit und städtischer Pflege bedarf. Über konzeptionelle Gedanken hinaus ist klar, dass es auch um alltägliche Dinge wie Sauberkeit, Leerstände, die Art der Geschäfte, die Attraktivität des öffentlichen Raums und den Verkehr (der hier zu hoch ist) geht. Doch nun zu meinen Fragen. Da ich annähernd täglich durch die Landstraße gehe, wundere ich mich vor allem über zwei relativ neue Supermärkte und deren Praxis, den öffentlichen Raum als Lagerfläche zu missbrauchen. Supermarkt Jerusalem (Landstraße 109) und City Markt (Landstraße 78) haben offenbar keine eigenen Lagerflächen und keine eigenen Zugänge für die Anlieferung. Diese erfolgt laufend über die Landstraße: Wägelchen, Paletten, Kartons, Lieferwägen, diverse Kisten und Müll stehen zum Teil über den ganzen Tag am Gehweg. Ein Durchkommen ist für Sehbeeinträchtige gerade am Vormittag, wenn Anlieferungen regelmäßig ungeordnet erfolgen, zum Teil nicht mehr gut machbar. Dazu meine Fragen: 1. Wie ist die Anlieferung für diese zwei Geschäfte behördlich geregelt? 2. Bedarf es keiner eigenen Lager- und Manipulationsflächen (so wie bei Billa & Spar) in den Geschäften selbst? 3. Müssen die Geschäfte für das Lagern und Abstellen ihrer Kisten, Paletten und Transportwägelchen etwas an die Stadt bezahlen? Wenn ja, wieviel und für welche Flächen? Was sind die Regeln dazu? Wer kontrolliert das? 4. Gibt es zeitliche Einschränkungen für die Anlieferung von Waren, wenn ja, welche sind das? 5. Denken Sie, dass wir uns an die unordentliche Praxis der zwei Supermärkte besser gewöhnen sollten oder gedenken Sie etwas dagegen zu unternehmen? Mit der Bitte um Beantwortung.“
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Sie haben mich wirklich gefordert Herr Kollege, die Hälfte meiner Anfragen stammen heute von Ihnen, Herr Gemeinderat Potocnik. Hier geht es um ein sehr spezifisches Thema, nämlich darum, wie an der südlichen Landstraße der öffentliche Raum, namentlich der Gehsteig, von unterschiedlichen Unternehmen benutzt wird. Konkret handelt es sich um das Unternehmen City Markt in der Landstraße 78 und um den Supermarkt Jerusalem in der Landstraße 109 Zu 1.: Für die Ladetätigkeiten stehen in direkter Nähe verordnete Ladezonen zur Verfügung. Ganz konkret liegen diese an der Landstraße vor dem Haus Nummer 82 und auch auf der gegenüberliegenden Seite. Das von Ihnen auch mit Fotos dokumentierte Stehenlassen von Waren, um diese praktisch von der Straße weg zu verkaufen, ist natürlich absolut unzulässig. Für die Benützung des öffentlichen Gutes benötigt man eine Grundeigentümerzustimmungen, für die ich selbst verantwortlich bin. Ich werde darauf bei Frage drei noch eingehen. Aber nein, es gibt da gar nichts. Zu 2.: Diese Frage ist im Gemeinderat nicht zu beantworten. Hier handelt es sich um Betriebsanlagenbewilligungen, die den übertragenen Wirkungsbereich der Stadt betreffen. Im übertragenen Wirkungsbereich gibt es kein Anfragerecht des Gemeinderates. Zu 3.: Das Lagern, respektive Abstellen von Kisten, Paletten et cetera ist am öffentlichen Gut grundsätzlich nicht erlaubt. That's it. Theoretisch kann man hier Genehmigungen einholen, in diesem konkreten Fall sind diese jedoch nie beantragt worden. Da sie mich auch zur Kontrolle gefragt haben: Inwieweit das öffentliche Gut zurecht genutzt wird und ob eine Grundeigentümerzustimmung vorliegt oder nicht, wird von unserer Direktion Gebäudemanagement und Tiefbau geprüft. Inwieweit straßenpolizeiliche Bewilligungen, die es theoretisch auch geben könnte, vorliegen, prüfen der Ordnungsdienst und die Polizei. Das ist die konkrete Situation die Kontrolle betreffend. Zu 4.: Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben recherchiert, dass im Umkreis der vorhandenen Ladezonen bestimmte Zeiten verordnet worden sind. Es gibt folgende drei Verordnungen: Für die Ladezone Landstraße 82/84 gibt es eine Regelung für Werktage: Montag bis Freitag 6 bis 18:30 Uhr und an Samstagen von 6 bis 12 Uhr. Für die Ladezone Landstraße 105, vis-à-vis, gibt es eine idente Werktagsregelung. Etwas anders sieht es bei der dritten Lademöglichkeit aus, die auch von Unternehmen der Landstraße benutzt wird. Diese befindet sich ums Eck in der Goethestraße 1-3. Dort sind Montag bis Freitag von 8 bis 18:30 Uhr und an Samstagen von 8 bis 15 Uhr Ladentätigkeiten gestattet. Zu 5.: Was vermuten Sie? Die Wahrscheinlichkeit, dass ich Ihnen sage, daran werden wir uns jetzt gewöhnen, ist in meinem Denken nicht gegeben. Deswegen haben Sie auch den zweiten Teil der Frage formuliert, ob ich gedenke, etwas dagegen zu tun. Das muss ich differenzierter beantworten, denn ich gedenke nicht nur etwas zu tun, ich habe in diesem Zusammenhang schon etwas getan. Nicht ich persönlich, aber die mir zugeordneten Dienststellen. Wir haben nämlich den City Markt bereits mehrfach aufgefordert, die vor dem Geschäftslokal, offensichtlich ohne Konsens, aufgestellten Warenkörbe zu entfernen. Zusätzlich wurde auch aufgetragen, allfällig eine straßenpolizeiliche Bewilligung einzuholen. Das ist ein übliches Prozedere, im Anschluss entscheiden wir, ob wir die Genehmigung erteilen oder nicht. Nachdem uns auch Verstöße bekannt gewesen sind, haben wir bereits Anzeige an den Geschäftsbereich Abgaben und Steuern erstattet. Eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung liegt nämlich nicht vor. Wir sind hier also in einem Verwaltungsstrafverfahren. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch beim Stadtpolizeikommando Linz dafür bedanken, dass der Betreiber des City Markt zuletzt bereits Mitte Juni aufgefordert worden ist, den Konsens herzustellen, also die Warenkörbe zu entfernen. Gleichzeitig sind seitens des Stadtpolizeikommandos auch Anzeigen angedroht worden. Ich bin überzeugt davon, dass wir uns nicht daran gewöhnen sollten, egal um wen es sich handelt. Das sind unkorrekte Vorgangsweisen. Wir werden auch mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Verwaltungsrecht einen gesetzeskonformen Zustand herstellen. Bei dem zweiten Thema, das Sie angesprochen haben, beim Supermarkt Jerusalem, sind uns keine dieser Verstöße bekannt. Hier gibt es keine Warenkörbe, die dauerhaft aufgestellt sind. Es scheint hier tatsächlich so zu sein, dass auf Ihrem Fotomaterial eine kurzfristige Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bei Anlieferungen beziehungsweise beim Bereitstellen von Emballagen für die Abholung zu sehen sind. Es passiert leider öfter in der Stadt, dass Kartons, die abgeholt werden, zu einem gegebenen Zeitpunkt vor die Geschäftslokale gestellt werden und der Abtransport dann nicht so schnell passiert, wie wir das gerne hätten. Das ist ein Thema, das mich in meiner Stadtregierungsfunktion bereits seit 20 Jahren beschäftigt. Das macht es nicht besser, aber es ist so.