Zeitgemäßes Kinder- und Jugendgesundheitswesen – Resolution

L 18 · Fraktionsantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Novellierung des Oberösterreichischen Pflichtschulorganisationsgesetzes, damit die Bereitstellung von Schulärztinnen und Schulärzten in Pflichtschulen nicht mehr zu den Aufgaben der Gemeinden als Schulerhalterinnen zählt. Begründet wird dies mit der derzeitigen Kompetenzzersplitterung im Schularztwesen, die zu Doppelgleisigkeiten und fehlenden einheitlichen Daten zur Kinder- und Jugendgesundheit führt. Die schulärztlichen Aufgaben sollen stattdessen in das Regelgesundheitswesen integriert werden, für das Länder und Sozialversicherungen zuständig sind und das medizinisches Personal flächendeckend organisieren kann. Die Kosten sollen bei Bedarf durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):kinder- und jugendgesundheitschularztwesenpflichtschulengesundheitsversorgungkompetenzverteilungsozialversicherunglandesgesetzgemeindeverantwortungbudgetumschichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Zukan berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag ## L 18 Zeitgemäßes Kinder- und Jugendgesundheitswesen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Gesundheitsversorgung ist momentan in aller Munde. In kaum einem Bereich wird die Kompetenzzersplitterung mit all ihren Konsequenzen so sichtbar wie im Schularztwesen, für das neben dem Bund und den Ländern zumindest in Oberösterreich auch die Gemeinden, wie die Stadt Linz, als Schulerhalter zuständig sind. Jetzt führt es zunehmend zu Doppelgleisigkeiten sowie auch dazu, dass es keine einheitlichen validen Daten zur Kinder- und Jugendgesundheit gibt. Insbesondere die Bereitstellung von Schulärzten und Schulärztinnen durch die Gemeinden als Pflichtschulerhalter erscheint heutzutage irgendwie anachronistisch. Unserer Meinung nach, wäre es sinnvoller, die schulärztlichen Aufgaben in das Regelgesundheitswesen zu integrieren, für das in erster Linie die Länder und Sozialversicherungen zuständig sind. Sie haben aufgrund ihrer Kompetenzen auch die Möglichkeiten, flächendeckend das für die schulärztlichen Aufgaben erforderliche medizinische Personal zu organisieren. Deshalb bringe ich folgende Resolution ein: Der Gemeinderat beschließt: „Der oberösterreichische Landtag wird ersucht, das Oberösterreichische Pflichtschulorganisationsgesetz (Oö. POG 1992) dahingehend zu novellieren, dass die Bereitstellung von Schulärzt*innen und Schulärzten in Pflichtschulen nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Gemeinden als Schulerhalter*in fällt.“ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Danke.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der oberösterreichische Landtag wird ersucht, das Oberösterreichische Pflichtschulorganisationsgesetz (Oö. POG 1992) dahingehend zu novellieren, dass die Bereitstellung von Schulärzt*innen und Schulärzten in Pflichtschulen nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Gemeinden als Schulerhalter*in fällt. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, ja, wir seitens der Linzer Volkspartei sehen das auch so, dass eine Bereinigung in dem Sinn notwendig ist, dass das Schularztwesen zukünftig in die Kompetenz der Sozialversicherungen fällt, dort gehört es nämlich systematisch auch hin, nämlich in den niedergelassenen Bereich. Vor dem Hintergrund, dass die Sozialversicherung ihre Verantwortungen übernehmen und in weiterer Folge eine Novelle notwendig sein wird, stimmen wir diesem Antrag auch zu.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.