Bebauungsplanänderung 01-062-01-01, KG Linz (Mozartstraße – Fadingerstraße)

J 2 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-062-01-01 im Bereich Mozartstraße, Fadingerstraße und Hessenplatz in der Katastralgemeinde Linz. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich fest und hebt mit ihrer Rechtswirksamkeit alle bisher gültigen Bebauungspläne in diesem Gebiet auf. Die Änderung liegt nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf und tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. In der Wortmeldung wurde die Reduzierung von oberirdischen Parkplätzen und die Begrünung des Bauprojekts begrüßt, zugleich aber die Schaffung zusätzlicher Tiefgaragenplätze kritisiert. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung von KPÖ und LinzPlus angenommen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungstadtplanungraumordnungmozartstraßefadingerstraßehessenplatzparkplätzetiefgaragebegrünungöffentliche einsicht
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Hubmann berichtet über J 2 Bebauungsplanänderung 01-062-01-01, KG Linz (Mozartstraße – Fadingerstraße) und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-062-01-01, Mozartstraße - Fadingerstraße, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-062-01-01, Mozartstraße – Fadingerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-062-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Mozartstraße Osten: Fadingerstraße Süden: Hessenplatz Westen: Mozartstraße 18 u. 18a, Dametzstraße 51 u. 53 sowie östliche und südliche Grundstücksgrenze zu Grundstück Nr. 981/1 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-062-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen 472 nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-062-01-01, Mozartstraße - Fadingerstraße, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Ja danke, Herr Bürgermeister. Wir finden die Reduzierung von Parkplätzen an der Oberfläche und die damit einhergehende Eröffnung und Begrünung bei diesem Bauprojekt grundsätzlich sehr okay, wir finden es aber weniger okay, wenn im gleichen Ausmaß oder sogar darüber hinaus mehr Tiefgaragenplätze geschaffen werden. Das ist nicht mehr sehr zeitgemäß, vor allem, weil die Wirtschaftskammer Oberösterreich bestens an den öffentlichen Verkehr angebunden ist. Wir werden uns bei dieser Vorlage enthalten, danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.