Änderungspläne Nr. 173 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Goethestraße 58)

I 2 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung von Änderungsplänen Nr. 173 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Goethestraße 58 in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird von Goethestraße, Blumauerstraße und Starhembergstraße begrenzt; die Pläne liegen zur öffentlichen Einsicht auf. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisherigen Planfestlegungen im betroffenen Bereich aufgehoben. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft und wird zusätzlich 14 Tage an der Amtstafel angeschlagen. Kritisiert wurde in der Debatte, dass die geänderte Straßenführung aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsberuhigung für das Neustadtviertel bringe und stattdessen zusätzlichen Verkehr in die Goethestraße ziehe.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptraumordnunggoethestraßestadtplanungverkehrsberuhigungneustadtviertelöffentliche einsichtverkehr
AntragstextEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 173 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Goethestraße 58, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 betreffend Änderungspläne Nr. 173 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Goethestraße 58 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 173 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Blumauerstraße Süden: Blumauerstraße Westen: Starhembergstraße Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 173 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 173 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Goethestraße 58, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich zu I 1 und I 2 noch einmal zu Wort melden. Es ist zwar von Gemeinderat Schmida, Gemeinderat Langer und Gemeinderat Potočnik schon vieles gesagt worden. Danke dafür. Aus städtebaulicher Sicht hätte diese Änderung der Straßenführung eine besondere Chance ergeben, das gesamte Neustadtviertel bzw. zumindest einen großen Teil - flächenhaft vom Verkehr zu beruhigen. Leider ist diese Chance jetzt vertan worden, sie ist durch eine rückwärtsgewandte Verkehrsplanung quasi vereitelt worden. Es wurde wieder ein riesiger Einfüllpunkt in die Goethestraße geschaffen, was natürlich den Verkehr reinzieht. Jeder, der die Situation dort am Europaplatz kennt, weiß, dass die Ampeln falsch geschalten sind, weil dort viele Autos in die Goethestraße einfahren, die das nicht müssten. Es ist eher ein Umgehungsverkehr, weil die Leute nicht auf der Blumauerstraße fahren, wo vielleicht mehr Verkehr ist, und dann einbiegen, sondern eine Abkürzung nehmen. All das hätte man eigentlich verhindern können, wenn man nur die Busse, die Einsatzfahrzeuge und die Anlieger dort einfahren hätte lassen. So gesehen ist es eigentlich eine vertane Chance. Wir hätten die Goethestraße wirklich für die sanfte Mobilität nutzen können und für die Neustadtviertler eine bessere Lebensqualität insgesamt herbeiführen können. Deshalb werden wir uns bei diesen beiden Punkten enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag I 2 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion von Die Grünen (9) und NEOS (2) sowie Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.