20. Oberbank Linz Donau-Marathon 2022; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA - Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 10.000 Euro

F 3 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Für den 20. Oberbank Linz Donau-Marathon 2022 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 54.000 Euro bereitgestellt. 44.000 Euro gehen an die ASKÖ TRI Linz und 10.000 Euro an die LIVA für Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Laufs am 26. Oktober 2022. Die Stadt Linz stellt als Mitveranstalterin zusätzlich städtische Sachleistungen nach dem Kooperationsvertrag zur Verfügung. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Mittelverrechnung erfolgt über die vorgesehenen Finanzpositionen und Fonds. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):sportförderungmarathonveranstaltungsförderunglaufveranstaltungsubventionstadtlinzkooperationsvertragsportfinanzenveranstaltungsorganisation
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Baumann berichtet über F 3 20. Oberbank Linz Donau-Marathon 2022; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA - Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 10.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung des 20. Oberbank Linz Donau Marathons 2022 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 54.000 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 10.000 Euro für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 20. Oberbank Linz Donau Marathons am 26. Oktober 2022 wird genehmigt. Die Stadt Linz stellt als Mitveranstalterin weiters städtische Sachleistungen im Sinne des Kooperationsvertrages zur Verfügung. Gem. Punkt III. 3 dieses Kooperationsvertrages vom 5. Dezember 2001 bringt die Stadt Linz nach ihren Möglichkeiten Ressourcen/Leistungen ohne Verrechnung ein. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung gegenständlich Fördermittel in Höhe von 44.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen) mit dem Funktionsbereich 255 (Veranstaltungen) im Fonds 269000 (Sport), die Verrechnung der Kosten in Höhe von 10.000 Euro erfolgt auf der FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie).“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.