Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz und KG Lustenau (Untere Donaulände)

G 5 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung der Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für die Untere Donaulände in den Katastralgemeinden Linz und Lustenau. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich zwischen Grundstück Nr. 3229, Holzstraße 5, Holzstraße und Unterer Donaulände fest. Mit der Rechtswirksamkeit werden der bisherige Flächenwidmungsplan, das örtliche Entwicklungskonzept und das Neuplanungsgebiet Nr. 3 im betroffenen Bereich aufgehoben. Die Pläne werden in der Bau- und Bezirksverwaltung öffentlich aufgelegt und zusätzlich 14 Tage an der Amtstafel angeschlagen. Die Annahme erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung von Die Grünen und KPÖ sowie Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptuntere donauländeraumordnungstadtplanungverordnungneuplanungsgebietöffentliche auflagekatastralgemeinde linzkatastralgemeinde lustenau
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Gemeinderätin Zukan berichtet über 339 G 5 Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz und KG Lustenau (Untere Donaulände) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 3229 Osten: Holzstraße 5 Süden: Holzstraße Westen: Untere Donaulände Katastralgemeinde Linz, Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 sowie das Neuplanungsgebiet Nr. 3 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 197 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 197 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10) und KPÖ (2), sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.