Bebauungsplanänderung 07-001-01-02 sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, KG Linz und Lustenau (Franckstraße – Trinitypark)

J 5 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02 für den Bereich Franckstraße – Trinitypark sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3. Der Wirkungsbereich umfasst Flächen in den Katastralgemeinden Linz und Lustenau und wird unter anderem durch die Franckstraße, die ÖBB-Westbahnstrecke und die Grundstücksnummer 3237/1 begrenzt. Die Verordnung regelt die planungsrechtliche Anpassung nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 und legt die öffentliche Einsichtnahme der Unterlagen fest. Mit der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz tritt die Verordnung in Kraft. Der Beschluss wurde angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungaufhebungraumordnungstadtplanungfranckstraßetrinityparkkatastralgemeindenöffentliche einsichtnahmeplanungsrecht
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„Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02, Franckstraße – Trinitypark sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02, Franckstraße-Trinitypark, sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: 580 § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02, Franckstraße – Trinitypark sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3 beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Franckstraße Südosten: Grst. Nr. 3237/1 Süden: ÖBB - Westbahnstrecke Nordwesten: Grst. Nr. 3237/1 Katastralgemeinden 45203 Linz, 45204 Lustenau Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
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„Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02, Franckstraße – Trinitypark sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, wird erlassen.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02, Franckstraße – Trinitypark sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, wird erlassen.