Bebauungsplanänderung 07-001-01-02 sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, KG Linz und Lustenau (Franckstraße – Trinitypark)
J 5 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02 für den Bereich Franckstraße – Trinitypark sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3. Der Wirkungsbereich umfasst Flächen in den Katastralgemeinden Linz und Lustenau und wird unter anderem durch die Franckstraße, die ÖBB-Westbahnstrecke und die Grundstücksnummer 3237/1 begrenzt. Die Verordnung regelt die planungsrechtliche Anpassung nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 und legt die öffentliche Einsichtnahme der Unterlagen fest. Mit der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz tritt die Verordnung in Kraft. Der Beschluss wurde angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-001-01-02, Franckstraße – Trinitypark sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 122/3, wird erlassen.