Abtretung, Verkauf und Kauf von Teilflächen in der KG Linz (Goethestraße / Blumauerstraße); 1.007.930 Euro (Abtretung), 2.054.178 Euro (Verkauf), 596.820 Euro (Kauf) sowie insgesamt 104.688 Euro (Eintragungsgebühr, Immobilienertragssteuer, Grunderwerbsteuer)

H 1 · Ausschussantrag · 36. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Liegenschaften und Schulen

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Für die neue Zentrale der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich zwischen Goethestraße und Blumauerstraße werden mehrere Grundtransaktionen in der KG Linz geregelt. Die Stadt Linz leistet für eine Abtretung von 2.057 Quadratmetern eine Entschädigung von 1.007.930 Euro, verkauft 3.278 Quadratmeter um 2.054.178 Euro und kauft 1.218 Quadratmeter um 596.820 Euro. Zusätzlich werden die Kosten für Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und Immobilienertragssteuer nach den festgelegten Zuständigkeiten verteilt; die übrigen Gebühren und Steuern trägt die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Die Abwicklung erfolgt zu den Bedingungen des beiliegenden Kauf- und Abtretungsvertrags und wird genehmigt. Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):grundstückstransaktionliegenschaftsverkaufliegenschaftskaufabtretungöffentliches gutstadtplanungbankenzentralefinanzengrundsteuergoethestraße
AntragstextEinblendenAusblenden
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der November-Gemeinderatssitzung 2023 wurde ein Bebauungsplan für die Errichtung der neuen Zentrale der Raiffeisen Landesbank (RLB) Oberösterreich zwischen Goethestraße und Blumauerstraße beschlossen. Grundlage für diesen Antrag bietet der Bebauungsplan, weshalb diverse Grundtransaktionen notwendig sind. Diese finden Sie alle im Antrag und ich bitte hier um Zustimmung. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, leistet an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, FN 247579m, Europaplatz 1a, 4020 Linz, für die Abtretung einer Grundfläche im Ausmaß von 2.057 Quadratmeter eine Entschädigung von 1.007.930 Euro. 2. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes verkauft an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Grundflächen im Ausmaß von 3.278 Quadratmeter um einen Kaufpreis von 2.054.178 Euro. 3. Die Stadt Linz kauft von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft eine Grundfläche im Ausmaß von 1.218 Quadratmeter um einen Kaufpreis von 596.820 Euro. 4. Zu Beschlusspunkt 1. trägt die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, die Kosten einer allfälligen Grunderwerbsteuer sowie der Eintragungsgebühr. 5. Zu Beschlusspunkt 2. trägt die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, die Kosten einer allfälligen Immobilienertragssteuer. 6. Zu Beschlusspunkt 3. trägt die Stadt Linz die Kosten einer allfälligen Grunderwerbsteuer sowie der Eintragungsgebühr. 7. Alle übrigen Kosten, Gebühren, Verkehr- und Ertragsteuern, die im Zuge des Abschlusses, der Selbstberechnung und der grundbücherlichen Durchführung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes entstehen, werden von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft getragen. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 8. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kauf- und Abtretungsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 9. Die Verrechnung der Ausgaben für das öffentliche Gut in Höhe von 1.007.930 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten), mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). Die Verrechnung einer hieraus resultierenden Eintragungsgebühr in Höhe von voraussichtlich 11.088 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 10. Die Verrechnung der Einnahmen für das öffentliche Gut in Höhe von 2.054.178 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). Die Verrechnung einer hieraus resultierenden Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich circa 66.145 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.710200 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 11. Die Verrechnung der Ausgaben für die Stadt Linz in Höhe von 596.820 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.001100 (Unbebaute Grundstücke), mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 840000 (Grundbesitz). Die Verrechnung einer hieraus resultierenden Grunderwerbsteuer in Höhe von voraussichtlich 20.889 Euro sowie der Eintragungsgebühr in Höhe von voraussichtlich 6.566 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 12. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Ausgaben durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleg*innen, auch die Anrainer*innen dieses Projekts, falls Sie gerade zuhören, an die wende ich mich auch. Diese Grundstücksrochaden und Verkäufe, die heute beschlossen werden, sind in meinen und unseren Augen der finale Akt einer vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Sache. Wir haben darüber hier im Haus schon ausführlich in den vergangenen Jahren gesprochen, insbesondere bei der dazugehörigen Bebauungsplanänderung. Keine Sorge, ich hole jetzt nicht aus, aber kurz zu sagen, was essenziell ist, lasse ich mir nicht nehmen. 60 Die mächtige ‚Raika‘, damals noch unter Schaller, will ihre Zentrale mit dem bestehenden Bau zu einem sogenannten ‚Campus‘ verbinden. Die Goethestraße stört dabei und wird schlicht und einfach kurzerhand nach hinten verlegt - zu den Bewohner*innen in die Starhembergstraße. Das ist verrückt und hat mit Stadtplanung und Stadtentwicklung nichts zu tun. Die RLB wünscht und bestellt und der damalige Bürgermeister und alle Gemeinderat*innen, die mitgestimmt haben und heute mitstimmen, erfüllen den Wunsch. Dieses Projekt gehört zu den größten Skandalen der Luger-Ära. Eine echte, selbstbewusste Stadtplanung hat es hier nicht gegeben. Diese hat einfach nur reagiert und die Pläne der Bank verfolgt. Mit öffentlichem Interesse hat das wenig zu tun. Hier wurde eine dicke, rote Linie überschritten. Dieses Projekt wird in die Linzer Stadtgeschichte eingehen, wenn es das nicht schon längst getan hat. Eine Gegenstimme von uns.

Danke, Herr Bürgermeister, ich mache es kurz, wir haben im März 2023 den Anträgen zum Neubau dieser Konzernzentrale und den damit zusammenhängenden städtischen Planungen nicht zugestimmt. Lorenz Potocnik hat die Kritik noch einmal wiederholt. Wir werden uns daher hier auch enthalten. Danke.

Danke, Herr Bürgermeister, ich schließe mich meinen Vorrednern an. Bei solchen Projekten oder bei Projekten dieser Größenordnung gibt es ja gleichzeitig immer wieder auch die Chance, Stadtentwicklung neu zu denken oder weiterzuentwickeln, indem man Verkehr, öffentlichen Raum, Grünflächen und Wohn- und Lebensqualität gemeinsam denkt. In diesem Fall, da schließe ich mich auch an, haben wir eine umgekehrte Planung, die sich sozusagen den Bedürfnissen eines einzelnen Bauvorhabens unterwirft. Du hast es gesagt, Lorenz, die Verlegung der Goethestraße ist etwas, das weder eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bringt, noch mehr Aufenthaltsqualität, noch mehr Grünraum oder auch ein besseres städtisches Mikroklima. Das ist schlichtweg eine infrastrukturelle Begleitmaßnahme für ein Einzelprojekt. Darüber hinaus ist auch die Perspektive der Anrainerinnen und Anrainer um einiges zu kurz gekommen. Bei den beachtlichen Veränderungen in diesem Quartier wäre das wirklich mehr als notwendig gewesen. Daher fordern wir auch bei Projekten dieser Größenordnung und anderen deutlich mehr Gemeinwohlorientierung und stimmen diesem Antrag heute auch nicht zu.

In aller Kürze, ich schließe mich der Argumentation meiner Vorredner vollinhaltlich an. Wir haben das Projekt auch im Grundsatz abgelehnt und werden auch diesen Antrag folglich ablehnen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (9), ehem. MFG (2), KPÖ (2) Gegenstimme: LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter