Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2024; Grundsatzgenehmigung maximal 290.000 Euro

I 2 · Ausschussantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Durchführung des 36. Linzer Pflasterspektakels von 18. bis 20. Juli 2024 mit einem maximalen Kostenrahmen von 290.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Das internationale Straßenkunstfestival gilt als kulturelles Markenzeichen der Stadt und als Impuls für Tourismus und innerstädtische Wirtschaft; erwartet werden rund 300 internationale Künstlerinnen und bei gutem Wetter mehr als 200.000 Besucherinnen. Die budgetwirksamen Ausgaben werden nach Abzug der erwarteten Einnahmen von 40.000 Euro mit maximal 250.000 Euro veranschlagt, wobei die Künstlerinnen keine Gagen erhalten, sondern Reise-, Taggeld- und Nächtigungskosten ersetzt bekommen. Zugleich wurde die Verwendung von Sponsoring- und Zusatzeinnahmen sowie von darüber hinausgehenden Sponsoringgeldern und Standgebühren zur qualitativen Programmverbesserung genehmigt. Die Umsetzung, einschließlich der Vergabeverfahren und Vertragsabschlüsse, wurde dem Magistrat übertragen und die Kostenverrechnung für 2024 im Fonds 381000 festgelegt.

Schlagwörter (10):pflasterspektakelstraßenkunstfestivalkulturveranstaltungtourismusinnerstädtische wirtschaftveranstaltungsförderungbudgetsponsoringkulturentwicklunglinz
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um den Grundsatzbeschluss und um die Umsetzungsaufträge für das 36. Pflasterspektakel. Das internationale Straßenkunstfestival findet vom 18. Juli bis 20. Juli 2024 statt. Das Pflasterspektakel ist uns allen sehr gut bekannt, es ist eine der populärsten Kulturveranstaltungen in Oberösterreich. Das Pflasterspektakel ist ein kulturelles Markenzeichen der Stadt Linz und ein großer Impuls für den Tourismus und die innerstädtische Wirtschaft. An diesen drei Festivaltagen sind rund 300 internationale Künstler*innen in Linz zu Gast. Bei optimalen Wetterbedingungen ist mit mehr als 200.000 Besucher*innen zu rechnen. Das Linzer Pflasterspektakel steht auch für eine sehr hohe künstlerische Qualität und Professionalität sowie für ein vielfältiges Programm. Es wird wie bereits gesagt von 18. bis 20. Juli 2024 stattfinden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 290.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Davon sind Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro exklusive USt zu erwarten, damit bleiben budgetwirksame Ausgaben in Höhe von 250.000 Euro. Zu bemerken ist, dass die Künstler*innen keine Gagen erhalten. Sie werden finanziell in Form eines Reisekostenersatzes und eines Taggeldes von 30 Euro sowie der Abdeckung der Nächtigungskosten in einem Linzer Hotel unterstützt.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Durchführung des 36. Pflasterspektakels von 18. - 20. Juli 2024. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 290.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt) 290.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt) 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt) maximal 250.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 290.000 Euro exkl. USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf den entsprechenden FiPos im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsoring- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen in der Höhe von mindestens 40.000 Euro exkl. USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf den entsprechenden FiPos im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2024 beläuft sich somit auf maximal 250.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung derselbigen erfolgt im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.