Abtretung bzw. Rückstellung von Teilflächen in der KG Lustenau (Stieglbauernstraße / Hellletzgruberstraße)

K 8 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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In der KG Lustenau werden Teilflächen zwischen der Stadt Linz und der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH abgetreten und rückgestellt. Die Stadt übernimmt 146 Quadratmeter öffentliches Gut und leistet dafür 40.351,48 Euro, während 2.155 Quadratmeter an die GWG zurückgestellt werden und dafür 477.073,90 Euro an die Stadt fließen. Die Kosten und Gebühren der grundbücherlichen Durchführung trägt die GWG; auch allfällige Rechtsvertretungskosten sind von der jeweiligen Auftraggeberin selbst zu übernehmen. Die Abwicklung erfolgt zu den Bedingungen des beiliegenden Vertrags, die Ausgaben und Einnahmen werden für 2023 auf den genannten Finanzpositionen verbucht. Das Vorhaben wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; in der Debatte wurden der Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Wimhölzelhinterland, der Schutz von Grünräumen und die Kritik an weiteren Unterbauungen thematisiert.

Schlagwörter (10):grundstückstauschabtretungrückstellungkg lustenauöffentliches gutgwgwohnbaugrünraumstadtplanungfinanzen
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Gemeinderätin Langbauer, BSc berichtet über K 8 Abtretung bzw. Rückstellung von Teilflächen in der KG Lustenau (Stieglbauernstraße / Hellletzgruberstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die GWG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz tritt Teilflächen der Grundstück Nr. 741/43, 741/56, 741/63, 741/70 und 741/77, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von 146 Quadratmeter an die Stadt Linz, öffentliches Gut ab, wobei die Stadt Linz, öffentliches Gut hierfür eine Entschädigung von 276,38 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 40.351,48 Euro zu leisten hat. 2. Ebenso stellt die Stadt Linz, öffentliches Gut, Teilflächen der Grundstück Nr. 741/104, 741/105 und 741/106, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von 2155 Quadratmeter an die GWG zurück, wobei die GWG hierfür eine Entschädigung von 221,38 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 477.073,90 Euro zu leisten hat. 3. Die im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Abtretungs- und Rückstellungsvertrages entstehenden Kosten und Gebühren sind von der GWG zu tragen. 4. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu übernehmen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs- und Rückstellungsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 40.351,48 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 7. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von insgesamt 477.073,90 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 8. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Ich bitte hier um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die GWG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH, Eisenhandstraße 30, 4020 Linz tritt Teilflächen der Grundstück Nr. 741/43, 741/56, 741/63, 741/70 und 741/77, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von 146 Quadratmeter an die Stadt Linz, öffentliches Gut ab, wobei die Stadt Linz, öffentliches Gut hierfür eine Entschädigung von 276,38 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 40.351,48 Euro zu leisten hat. 2. Ebenso stellt die Stadt Linz, öffentliches Gut, Teilflächen der Grundstück Nr. 741/104, 741/105 und 741/106, Grundbuch 45204 Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von 2155 Quadratmeter an die GWG zurück, wobei die GWG hierfür eine Entschädigung von 221,38 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 477.073,90 Euro zu leisten hat. 3. Die im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Abtretungs- und Rückstellungsvertrages entstehenden Kosten und Gebühren sind von der GWG zu tragen. 4. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu übernehmen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs- und Rückstellungsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 40.351,48 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 7. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von insgesamt 477.073,90 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 8. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Ich bitte hier um Zustimmung.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hier.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es geht zwar hier in erster Linie um den Grundstückstausch zwischen der Stadt und der GWG, Hintergrund ist aber wie erwähnt das Neubauprojekt ‚Wimhölzelhinterland‘. Die KPÖ war immer der Meinung, dass eine Sanierung des Altbestandes hier sinnvoller gewesen wäre, vor allem die massiven Unterbauungen mit Tiefgaragen zerstören die Grünanlagen und sind hinsichtlich Kosten und Mobilität nicht mehr gerechtfertigt. Wir enthalten uns.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, danke schön. Wir stimmen zwar dem Antrag zu, möchten aber an dieser Stelle festhalten oder anregen, bestehende Grünräume in Zukunft besser zu schützen und nicht mehr so flächenhaft zu unterbauen. Zwischen diesen Zeilenbauten, wie sie jetzt noch bestehen, sind sehr wertvolle, große Baumbestände. Es kann doch nicht sein, dass wir mühsam und teuer in den Straßen einzelne Bäume pflanzen, um gleichzeitig daneben in den privaten Grundstücksbereichen und Hinterhöfen alles zu unterbauen und einfach eine Menge Bäume wegradieren. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird Stimmenthaltung der Fraktionen von KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.