Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis in Höhe von 447.440 Euro

G 2 · Ausschussantrag · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Liegenschaften und Schulen

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Verkauf eines 2.632 Quadratmeter großen Grundstücks im Südpark Linz an einen privaten Käufer für eine Betriebsansiedelung. Auf der Fläche soll ein Betrieb zur Herstellung von Rollcontainern für Feuerwehrfahrzeuge entstehen, wodurch Arbeitsplätze in Linz geschaffen werden sollen. Der Kaufpreis beträgt 170 Euro pro Quadratmeter und insgesamt 447.440 Euro; zusätzlich fällt voraussichtlich eine Immobilienertragsteuer von rund 61.747 Euro an. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren des Kaufvertrags gehen mit Ausnahme der Immobilienertragsteuer zu Lasten des Käufers. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen, während mehrere Mandatarinnen und Mandatare den Verkauf von Betriebsbauflächen ablehnten oder sich enthielten.

Schlagwörter (10):grundverkaufbetriebsansiedelungsüdparkgewerbeflächearbeitsplätzeliegenschaftsverkaufimmobilienertragsteuerstadtentwicklungwirtschaftsförderungbaurecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei diesem Antrag geht es um den Verkauf eines Grundstückes an die Firma Contitec GmbH für eine Betriebsansiedelung im Südpark. Dort wird ein Betrieb gebaut, der Rollcontainer für Feuerwehrfahrzeuge herstellt. Das ist eine Betriebsansiedelung, die nach Linz kommt. Es geht um 2.600 Quadratmeter. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Patrick Pissenberger, Galileistraße 5/5, 4061 Pasching, das auf Grund der Vermessungsurkunde des Magistrates der Landeshauptstadt Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abteilung Vermessung und Geoinformation, GZ.: 23/2025, neu aufgestellte Grundstück Nr. 1206/3 im Ausmaß von 2.632 Quadratmeter um den Kaufpreis von 170 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 447.440 Euro. 2. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art gehen, mit Ausnahme der Immobilienertragsteuer, die der Stadt Linz zufällt, zu Lasten des Käufers, der insbesondere auch für die Vergebührung und Verbücherung des Vertrages Sorge zu tragen hat. 3. Weitere Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 447.440 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 61.747 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.710200 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840000 (Grundbesitz).
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Position ist, dass Betriebsbauflächen nicht verkauft werden sollten. Stattdessen sollte die Stadt Baurechte vergeben, mit einem jährlich zu zahlenden, am Marktpreis orientierten und indexierten Baurechtzins. Der Vorteil ist, dass eine zentrale strategische Ressource in der Hand der Stadt bleibt. Gleichzeitig wird wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Unternehmen erhalten ein Nutzungsrecht und leisten dafür laufende Zahlungen. So entstehen regelmäßige Einnahmen und die Stadt behält die Möglichkeit, langfristig mitzusteuern, was auf diesen Flächen geschieht. Unserer Ansicht nach ist Boden kein 72 beliebiges Gut, sondern ein Gemeingut zukünftiger Generationen. Aus prinzipiellen Gründen lehnen wir deshalb ab.

Vielen Dank Herr Bürgermeister, von uns gibt es die gleiche Argumentation. Wir sind auch gegen den Verkauf. Wir befürworten eine andere Lösung, nämlich über eine Nutzung des Baurechtzins, wie es Kollege Brandstetter schon angeführt hat. Deswegen gibt es von uns keine Zustimmung.

Wie bereits im Ausschuss avisiert, werden auch wir uns aus den genannten Gründen enthalten.

Danke, wir werden uns auch enthalten.

Danke, der Südpark wurde errichtet, um Betrieben die Möglichkeit zu geben, auf Linzer Stadtgebiet zu bauen. Grundsätzlich ist auch ein Bauzwang drauf. Das heißt, man kann dieses Grundstück nicht kaufen und dann keinen Betrieb bauen, sondern man ist gezwungen zu bauen. Somit schaffen wir Arbeitsplätze in Linz. Deswegen werden wir zustimmen. Dankeschön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), LinzPlus (2) Gegenstimme: KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter