Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022)

C 3 · Stadtsenatsantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben mit veranschlagten Gesamtkosten bis 300.000 Euro auf den Stadtsenat. Die Verordnung soll die bisherige Zuständigkeit des Gemeinderates für solche Vorhaben nach Maßgabe des Statuts für die Landeshauptstadt Linz auf den Stadtsenat verlagern. Begründet wird dies mit der vorgesehenen Verwaltungszuständigkeit für Bauvorhaben innerhalb dieser Wertgrenze. Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Schlagwörter (9):bauvorhabenzuständigkeitsübertragungstadtsenatgemeinderatverwaltungsorganisationtiefbaustadtplanungkommunalrechtinvestitionen
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über C 3 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben bis 300.000 Euro auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben bis 300.000 Euro auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) Gemäß § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBl. Nr. 7/1992, idgF, wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z. 10 StL 1992 zur Durchführung von Bauvorhaben, wenn die veranschlagten Gesamtkosten den Betrag von 300.000,00 Euro nicht übersteigen, wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Bauvorhaben bis 300.000 Euro auf den Stadtsenat (Bauvorhaben-Übertragungsverordnung 2022) wird beschlossen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann es kurz machen. Ich beziehe mich auf den nächsten Antrag C4, wo es auch um eine Übertragung von Kompetenzen auf den Stadtsenat geht. Ich muss schon sagen, dass ich jetzt schon seit Jahren kritisch verfolge, wie viele Angelegenheiten, die eigentlich einmal in der Kompetenz des Gemeinderates waren, auf den Stadtsenat übergehen. Ich finde das auch demokratiepolitisch nicht in Ordnung. Wir werden daher bei C3 und C4 dagegen stimmen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen aus ähnlichen Gründen, wie Gerlinde Grünn gerade erläutert hat, auch dagegen. Erstens sehen wir das als schrittweise Aushöhlung des Gemeinderats, weil wir 300.000 Euro eigentlich für eine sehr große Summe halten. Im Kulturbereich würden wir keine Sekunde auf die Idee kommen, mit Investitionen oder auch Förderungen um 300.000 Euro nur den Stadtsenat zu betrauen. Der zweite Grund ist, dass wir es auch inhaltlich nicht nachvollziehen können. In diesem Antrag wird gesagt, dass es in der Regel um Routinevorhaben im Bereich des Straßenbaus, also des Tiefbaus, geht und genau diese interessieren uns als LinzPlus besonders. Ich denke, dass uns das eigentlich alle interessieren sollte, weil es sehr oft und fast immer um Fußgänger und Radfahrer und auch um den öffentlichen Raum geht. Dieser scheinbar uninteressante Tiefbau ist unseres Erachtens ein wesentlicher Hebel, die städtische Mobilität zu verändern und den öffentlichen Raum zu gestalten. Das einfach - ich sage es jetzt ein bisschen gemein - im Stadtsenat durchzuwinken und den Gemeinderat damit nicht zu betrauen, finden wir nicht okay. Darum gibt es von uns eine Gegenstimme.

Für uns stellt sich das ähnlich dar, wie es Gemeinderätin Grünn schon erläutert hat. Aus meiner Sicht ist das auch etwas über das Ziel hinausgeschossen. Ich kann schon nachvollziehen, dass es ein Aufwand ist, wenn im Zuge eines Bauvorhabens das in der Gesamtheit 100.000 Euro übersteigt, jeder einzelne Vertrag in den Gemeinderat muss. Ich glaube aber, dass es das gelindere Mittel wäre, wenn man z.B. einmal einen Grundbeschluss fassen würde und die einzelnen Vertragsabschlüsse darunter an den Stadtsenat delegiert. Das wäre aus meiner Sicht das gelindere Mittel, weil dann der Gemeinderat zumindest einmal mit dem Gesamtvorhaben befasst wäre. Die Erhöhung auf 300.000 Euro ist aus meiner Sicht insgesamt eine Verdreifachung der jetzigen Wertgrenze. Daher ist das aus unserer Sicht, wie gesagt, ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen und darum werden wir uns der Stimme enthalten und das nicht mittragen. Ich sage es der Effizienz halber auch gleich dazu, dass sich für uns C 4 komplett anders darstellt. Bei C4 geht es darum, dass der Stadtsenat sehr kurzfristig über COVID-Sicherheitsbestimmungen bei Märkten entscheiden soll. Es ist jetzt schon vorhersehbar, dass darüber mit ziemlicher Sicherheit der Stadtsenat entscheiden muss, weil sich das sonst kurzfristig einfach nicht entscheiden lässt. Diese Sicherheitsbestimmungen werden immer relativ knapp vor Start der Märkte beschlossen, was auch sinnvoll ist, weil man vorher nicht weiß, wie sich die COVID-Situation bis dahin entwickelt. Es ist eine aus meiner Sicht nachvollziehbare, weil korrekte Vorgehensweise, wenn man den Gemeinderat im Vorfeld fragt, ob es okay ist, dass der Stadtsenat diese Sicherheitsbestimmungen beschließt, weil man schon weiß, dass sie wahrscheinlich der Stadtsenat gegen nachträgliche Genehmigung beschließen muss. Daher macht man das Prozedere umgekehrt - was aus meiner Sicht sinnvoll ist - und fragt vorher, ob es okay ist, wenn der Stadtsenat entscheidet. Das ist für mich auch aus einem zweiten Grund ganz anders, als die vorherige Bestimmung, weil es aus meiner Sicht sehr konkret ist. In diesem Fall ist das die korrekte Vorgehensweise ist, weil des stimmiger ist, dass man vorher fragt und nicht nachher, wenn man schon weiß, dass es so sein wird. Noch dazu wird diese Maßnahme auf das Jahr 2022 befristet. Das heißt, das ist tatsächlich auf dieses eine Jahr begrenzt, wo wir davon ausgehen, dass wir uns leider in der einen oder anderen Weise noch mit COVID beschäftigen müssen. Daher wird meine Fraktion diesen Antrag C 4 mittragen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, ich brauche mich zu C 3 und C 4 nur der KPÖ und LinzPlus anschließen.

Grüß euch, ich schließe mich im Großen und Ganzen dem an, was die KPÖ und LinzPlus gesagt haben. Ich kann die grundsätzliche Intention aus verwaltungsökonomischen Gründen nachvollziehen. Ich denke, dass eine Inflationsanpassung oder Ähnliches vielleicht sinnvoll wäre. Der Sprung von 100.000 Euro auf 300.000 Euro ist ein riesiger und bedeutet einen Machtverlust für uns, dem können wir so nicht zustimmen. Zum Punkt C 4: Ich finde, das ist ein sprachliches Schmankerl ,Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Beauftragung von COVID-19 Schutzmaßnahmen‘. Ich finde das wirklich schön und schließe mich der Argumentation von Frau Schobesberger an. In diesem Antrag ist eine Befristung enthalten, da es konkret ist. Insofern werden wir bei C 4 zustimmen und uns bei C 3 der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (8) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.